MKL1888:Grundwert
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[872] Grundwert (Bodenwert) ist die Summe, zu welcher der Boden bei Verkäufen, Teilungen, bei der Besteuerung etc. zu bemessen ist. Derselbe ergibt sich aus der Kapitalisierung des Reinertrags, welchen der Boden abwirft, oder durch Diskontierung aller in Zukunft zu erwartenden Reinerträge. Hierbei wird gewöhnlich der Berechnung ein niedriger Prozentsatz unterstellt, weil man in dem Bodenbesitz eine sichere Vermögensanlage erblickt und auf eine zukünftige Steigerung des Reinertrags hofft. Vgl. Bodenrente.