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MKL1888:Grundwert

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Grundwert“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 7 (1887), Seite 872
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Grundwert. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 872. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Grundwert (Version vom 17.02.2023)

[872] Grundwert (Bodenwert) ist die Summe, zu welcher der Boden bei Verkäufen, Teilungen, bei der Besteuerung etc. zu bemessen ist. Derselbe ergibt sich aus der Kapitalisierung des Reinertrags, welchen der Boden abwirft, oder durch Diskontierung aller in Zukunft zu erwartenden Reinerträge. Hierbei wird gewöhnlich der Berechnung ein niedriger Prozentsatz unterstellt, weil man in dem Bodenbesitz eine sichere Vermögensanlage erblickt und auf eine zukünftige Steigerung des Reinertrags hofft. Vgl. Bodenrente.