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MKL1888:Goldstücker

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Goldstücker“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Goldstücker“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 7 (1887), Seite 499
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Goldstücker. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 499. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Goldst%C3%BCcker (Version vom 06.01.2025)

[499] Goldstücker, Theodor, Sanskritforscher, geb. 18. Jan. 1821 zu Königsberg i. Pr., begann seine Sanskritstudien daselbst unter Leitung Bohlens, setzte sie in Bonn und Paris fort und habilitierte sich dann in Berlin. 1850 nach England übergesiedelt, wurde er mit der Sanskritprofessur am University College zu London betraut, die er bis zu seinem Tod bekleidete. Er starb 6. März 1872. G. war Begründer der Gesellschaft zur Herausgabe von Sanskrittexten für London (1866), zugleich Vorstandsmitglied der Asiatischen und Präsident der Philologischen Gesellschaft, in deren Sitzungen er zahlreiche Vorträge über vergleichende Sprachkunde und Mythologie hielt. Durch seine gediegene Gelehrsamkeit erwarb er sich einen hochgeachteten Namen und galt als Autorität in allen mit indischem Leben und Schriftwesen zusammenhängenden Fragen, insbesondere auf dem Gebiet der Rechtskunde, so daß er von der anglo-indischen Regierung mit der Abfassung vieler juristischer Gutachten betraut wurde. Auf dieses Gebiet bezieht sich seine letzte Schrift: „On the deficiencies in the present administration of Hindu law“ (Lond. 1871), worin die Mängel der englischen Übersetzungen altindischer Rechtsbücher aufgedeckt sind. Seine frühern wissenschaftlichen Arbeiten waren meist grammatischer und lexikalischer Natur, so namentlich sein wichtiges Werk über den indischen Grammatiker Pânini, als Einleitung zu seiner faksimilierten Ausgabe des „Mânava-Kalpa-Sûtra“ (1861; auch separat erschienen: „Pânini, his place in Sanscrit literature“, Lond. 1861), und sein „Dictionary, Sanscrit and English“ (das. 1856–63, 6 Hefte), das infolge seiner zu weitschichtigen Anlage nicht über den ersten Buchstaben des Sanskritalphabets hinauskam, aber eine Fülle von interessanten Exkursen und gelehrten Nachweisungen enthält. Seine photolithographische Prachtausgabe des „Mahâbhâshya“, eines berühmten indischen Kommentars zu Pâninis Grammatik, erschien nach seinem Tod auf Kosten der anglo-indischen Regierung (Lond. 1874, 3 Bde.). Seinen litterarischen Nachlaß vermachte G. dem englischen Ministerium für Indien mit der eigentümlichen Bedingung, daß er nicht vor dem J. 1920 veröffentlicht werden dürfe. In weitere Kreise drang sein Wissen durch die gediegenen, populär geschriebenen Artikel über indische Philosophie und Mythologie in Chambers’ großer Encyklopädie, in der „Encyclopedia Metropolitana“ (gesammelt herausgegeben als „Literary remains“, 1879, 2 Bde.) und in verschiedenen englischen Zeitschriften.