MKL1888:Glockenrecht
Erscheinungsbild
[440] Glockenrecht (Droit sur les cloches), in frühern Jahrhunderten Anrecht des Befehlshabers der Artillerie auf die Glocken eroberter Festungen, wurde meist in Geld abgelöst und von Napoleon 1807 in Danzig von neuem ausgeübt.