MKL1888:Gladĭi jus et potestas
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[375] Gladĭi jus et potestas (lat.), „das Recht und die Gewalt des Schwertes“, d. h. das Recht, Todesstrafe zu verhängen.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 7 (1887), Seite 375 | |||
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[375] Gladĭi jus et potestas (lat.), „das Recht und die Gewalt des Schwertes“, d. h. das Recht, Todesstrafe zu verhängen.