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MKL1888:Gewissensfreiheit

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gewissensfreiheit“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Gewissensfreiheit“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 7 (1887), Seite 305
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Gewissensfreiheit. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 305. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gewissensfreiheit (Version vom 08.08.2022)

[305] Gewissensfreiheit, im allgemeinen die Abwesenheit von jeglichem Zwang, insofern man durch letztern einerseits zu Handlungen, von denen das Gewissen abmahnt, genötigt und anderseits von Handlungen, zu denen das Gewissen auffordert, abgehalten werden kann. Das Gegenteil ist der Gewissenszwang, der z. B. da stattfindet, wo man die Adoration eines Gegenstandes fordert, dem derjenige, an welchen diese Forderung gestellt wird, keine göttliche Würde beimessen kann, oder wo man Handlungen, welche die Pflicht der Menschenliebe auflegt, verbietet. Beziehen sich G. und Gewissenszwang auf religiös-kirchliche Gegenstände, so gebraucht man dafür gemeiniglich die Ausdrücke Glaubensfreiheit und Glaubenszwang (s. d.).