MKL1888:Gewicht für Maß und Maß für Gewicht
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[304] Gewicht für Maß und Maß für Gewicht, eine Klausel, welche in Konnossementen von Schiffern bei Getreideladungen gebraucht wird, wonach es ihnen freistehen soll, die Fracht bei Ablieferung nach Belieben entweder nach dem sich ergebenden Maß oder nach dem alsdann vorhandenen Gewicht zu bedingen. Sie findet namentlich auf Transportartikel Anwendung, welche während der Fahrt sich an Volumen oder Gewicht ändern können.