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MKL1888:Gewicht für Maß und Maß für Gewicht

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gewicht für Maß und Maß für Gewicht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Gewicht für Maß und Maß für Gewicht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 7 (1887), Seite 304
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Gewicht für Maß und Maß für Gewicht. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 304. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gewicht_f%C3%BCr_Ma%C3%9F_und_Ma%C3%9F_f%C3%BCr_Gewicht (Version vom 27.12.2022)

[304] Gewicht für Maß und Maß für Gewicht, eine Klausel, welche in Konnossementen von Schiffern bei Getreideladungen gebraucht wird, wonach es ihnen freistehen soll, die Fracht bei Ablieferung nach Belieben entweder nach dem sich ergebenden Maß oder nach dem alsdann vorhandenen Gewicht zu bedingen. Sie findet namentlich auf Transportartikel Anwendung, welche während der Fahrt sich an Volumen oder Gewicht ändern können.