MKL1888:Gewehr
[283] Gewehr, im allgemeinsten Sinn Benennung jeder Trutzwaffe (daher „Wehr und Waffen“), im engern und gebräuchlichern Sinn Bezeichnung der Handfeuerwaffen mit langem Lauf. In den Armeen ist das G. die Waffe der Fußtruppen (bei den Jägern meist Büchse genannt), wogegen die Kavallerie mit Karabinern und Revolvern, die Matrosen meist mit Revolvern bewaffnet sind. Der Fußartillerie und den Pionieren, deren eigentliche Waffe das G. nicht ist, soll es nur zur Verteidigung bei Angriffen, nicht als Angriffswaffe selbst dienen; es ist deshalb meist kürzer als das G. der Infanterie, aber länger als der Karabiner. In Deutschland führen sie die Jägerbüchse M/71. Der von den Fußtruppen getragene Säbel heißt allgemein Seitengewehr. Im bürgerlichen Sinn umfaßt die Bezeichnung G. die Flinten und Büchsen (s. Handfeuerwaffen).
Gewehr (Gewehre, Gewerfe), die im Unterkiefer befindlichen Hauzähne der männlichen Wildschweine, welche bei starken Keilern bis 10 cm lang hervorragen und durch das Wetzen an den in dem Oberkiefer ihnen gegenüberstehenden Haderern sehr scharf werden. Die Keiler schlagen mit denselben seitwärts von unten nach oben und können dadurch sowohl Menschen als Hunden, welche sie angreifen (annehmen), sehr gefährlich werden.