MKL1888:Geschenk
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[203] Geschenk (lat. Donum), freiwillige (durch keinerlei rechtlichen Zwang, durch ein Geschäft unter Lebenden bewirkte) Vermehrung des Vermögens eines andern durch Verminderung des eignen Vermögens, ohne Absicht auf eine Gegenleistung (s. Schenkung); im Handwerkswesen die in der Regel bestimmte Gabe an Geld oder Nahrungsmitteln und Herberge, welche die wandernden Gesellen mancher Handwerke bei ihrer Ankunft in einer Stadt oder einem Ort erhielten, wo ihre Zunft bestand; daher geschenkte Handwerke im Gegensatz zu den „ungeschenkten“, bei denen solche Unterstützung nicht üblich war. Der Ausdruck G. hat sich in diesem Sinn noch erhalten.