MKL1888:Geschäftsstil
[203] Geschäftsstil, die den jedesmaligen Geschäften angemessene Art des schriftlichen Ausdrucks. Man unterscheidet einen höhern G. (Kurial-, Kanzleistil), der wieder in Hofstil und Gerichtsstil zerfällt, und gemeinen oder niedern G. für das gewöhnliche Geschäftsleben unter Privaten. Die früher sehr gebräuchlichen nutzlosen Förmlichkeiten sind in der neuern Zeit aus dem G. meist verschwunden, als dessen Hauptregeln Kürze und Klarheit anzusehen sind. Neuere Verordnungen haben vielfach den Behörden die Führung eines möglichst einfachen und klaren Geschäftsstils zur Pflicht gemacht, und der Ausdruck Kurial- oder Kanzleistil wird jetzt nicht selten in tadelndem Sinn gebraucht, um eine mit veralteten Floskeln belastete, ungenießbare Schreibweise zu bezeichnen.