MKL1888:Gebrechen
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[980] Gebrechen, Fehler oder Mängel des Körpers, wodurch dessen Kraft und Gewandtheit vermindert und der Mensch in gewissem Grad zu Geschäftsverrichtungen untüchtig wird; im Rechtswesen jedes körperliche Übel, insofern es auf die Handlungsunfähigkeit einer Person von Einfluß ist. Sittliches G., s. v. w. Sünde, Laster.