MKL1888:Forstpolitik
[446] Forstpolitik, die Wissenschaft von den Zielen und Mitteln des Staats in betreff der Waldungen. Sie ist die Grundlage der forstlichen Gesetzgebung und der staatlichen Forstverwaltung. Gleichbedeutende Ausdrücke sind: Staatsforstwissenschaft (Albert, „Lehrbuch der Staatsforstwissenschaft“, Wien 1875), Staatsforstwirtschaftslehre (Laurop, „Staatsforstwirtschaftslehre“, Gieß. 1818; v. Berg, „Die Staatsforstwirtschaftslehre“, Leipz. 1850), Forstpolizei (s. d.) im weitern Sinn, staatswirtschaftliche Forstkunde (Pfeil, „Grundzüge der Forstwirtschaft in Bezug auf die Nationalökonomie und Staatsfinanzwissenschaft“, Züllichau 1822–24, 2 Bde.), Forstdirektion (Meyer, „Forstdirektionslehre nach den Grundsätzen der Regierungspolitik und Forstwissenschaft“, Würzb. 1820), während anderseits Forstdirektionslehre als die Lehre von der Verwaltung der Staatsforsten aufgefaßt wird (G. L. Hartig). Vgl. außerdem Roth, Theorie der Forstgesetzgebung und Forstverwaltung im Staat (Münch. 1841).