MKL1888:Flügelmann
[401] Flügelmann, beim Militär der erste und der letzte Mann eines Gliedes, je nach der Stellung der rechte oder linke F. genannt. Die Flügelmänner müssen für Einhalten der Abstände und Richtung beim Exerzieren gut ausgebildet, im Gefecht zur Bewahrung des Zusammenhalts in der Truppe auch moralisch zuverlässig sein; man nimmt gern Gefreite an diese Plätze. Die Wahl eines Mannes namentlich zum rechten F. gilt stets als Auszeichnung. Flügelunteroffiziere, Unteroffiziere, welche auf dem rechten und linken Flügel jedes Zugs bei geschlossenen Abteilungen Richtung, Abstand und Marschtempo regeln, für Einhalten der angegebenen Richtung beim Vorgehen und Zusammenhang mit den Nebenabteilungen sorgen. Die äußern Flügelrotten zerstreut kämpfender Abteilungen haben die Flanken zu überwachen, Überflügelungen, von seitwärts drohendes Feuer u. dgl. beizeiten zu melden.