MKL1888:Feuerwehr
[223] Feuerwehr, die vereinigten Menschenkräfte, welche berufen sind, bei Feuersgefahr Hilfe zu leisten. Der Dienst derselben beim Feuer hat sich auf die eigentliche Löschthätigkeit, auf die Rettung und Bergung von Menschenleben und beweglichem Eigentum und auf die Absperrung des Brandplatzes zu erstrecken. Hiernach zerfällt die F. in Lösch-, Rettungs- und Wachmannschaft. Die Löschmannschaft, F. im engern Sinn, hat die Herbeischaffung des Wassers, Bedienung der Spritzen und Schlauchleitungen, Führung des Rohrs und das Einreißen zu besorgen. Sie teilt sich hiernach ein: in Wasser- (Zubringer-, Hydrophor-, Wasserwagenbedienungs-, Eimerträger-) Mannschaft, in Schlauch- und Spritzen- (Druck-) Mannschaft, Steiger, Rohrführer und Handwerker (Einreißmannschaften). Für sämtliche Abteilungen sind militärische Organisation und zweckmäßige Einübung für den Dienst unbedingte Erfordernisse, da nur dann ein geordnetes, auf einheitlicher Leitung beruhendes Zusammengreifen denkbar ist. Für die Einübung bedarf es der Aufstellung von Dienstanweisungen (Exerzierreglements, Instruktionen), welche die Ausbildung des Feuerwehrmanns zur Kenntnis seines Dienstes und zur Disziplin auf dem Weg der Schulübung bezwecken. Bis in die Mitte dieses Jahrhunderts wurden bei Feuersgefahr auf Grund der alten Feuerordnungen zur Hilfsleistung die großen, aller Einübung entbehrenden Massen der Einwohner aufgeboten. Erst in den 40er und 50er Jahren begann man in Deutschland für den Feuerlöschdienst bestimmte Mannschaften heranzubilden, indem die Bildung der ersten freiwilligen F. zu Durlach 1846 den Anstoß zu den nachfolgenden zahlreichen Feuerwehren dieser Art gab, während 1851 die nach französischen Vorgängen organisierte Berufsfeuerwehr in Berlin zum Muster der in den größern Städten Deutschlands nachgebildeten Feuerwehren gleicher Art wurde. Hieran schloß sich die Einführung des allgemeinen Zwanges der Einwohner zum Feuerlöschdienst, wodurch überall da, wo es keine Berufs- oder freiwilligen Feuerwehren gab, wenigstens ein Surrogat derselben in der Pflichtfeuerwehr gebildet wurde. Während diese, der geringern Ausbildung wegen, nur unvollkommen denjenigen Erwartungen entspricht, die man an eine F. stellen muß, so vermag eine wohlgeübte freiwillige F. den an einen Löschkörper zu stellenden Ansprüchen schon eher zu entsprechen, und bietet die Berufsfeuerwehr unter allen Löschinstituten das möglichst Beste. Ihrer Kostspieligkeit wegen vermögen sich jedoch nur größere Städte diesen Vorteil zu verschaffen. Die unzweifelhaften Vorzüge dieses Instituts kann man am besten an den Feuerlöscheinrichtungen Berlins ersehen. Dieselben beruhen auf dem Grundsatz, daß das Feuer möglichst im Entstehen zu unterdrücken und Schnelligkeit der Löschanstalten vor allen Dingen anzustreben sei. Daher die strenge Durchführung der militärischen Organisation, die Schlagfertigkeit und Bereitschaft der ständigen Wachen, deren jede eine für sich sofort aktionsfähige Abteilung besitzt, die augenblickliche Meldung des Feuers von zahlreichen Meldestellen nach den Wachen und deren telegraphische Verbindung untereinander, endlich die vorzügliche Wasserversorgung mit zahlreichen Hydranten und die einheitliche, sachgemäße Oberleitung. Die Berliner F. zählte in neuerer Zeit unter einem Branddirektor ein Personal von über 800 Mann mit 92 Pferden, welche mit den erforderlichen Spritzen und Geräten in fünf Hauptwachen und acht Nebenwachen nebst Depots verteilt sind. Behufs der Feuermeldung bestanden 113 Stationen. S. Feuerschutz.