MKL1888:Feldwebel
[119] Feldwebel (Feldwaibel), oberste Rangstufe der Unteroffiziere, welche Offiziersseitengewehr mit Portepee tragen; bei den berittenen Waffen Wachtmeister, der rangälteste Unteroffizier einer Kompanie. Er besorgt den Befehlsempfang, das Schreib- und Rechnungswesen der Kompanie und ist Organ des Hauptmanns für die Regelung des Dienstes. Er überwacht ferner den innern Dienst, speziell auch das persönliche Verhalten der Unteroffiziere in wie außer Dienst. Näheres s. Bendziulli, Die Feldwebelschule (3. Aufl., Berl. 1876). Der Vizefeldwebel (Vizewachtmeister), als Charge in jetziger Gestalt 1873 neubegründet, wird im Gegensatz zum F. hauptsächlich im äußern Dienst als Vorbild und zur Anleitung der jungen Unteroffiziere, auch nötigen Falls zur Vertretung eines Offiziers verwendet. Beide Stellen erfordern jede eine besondere Befähigung und große Zuverlässigkeit, und die F. werden hiernach aus der Zahl der Unteroffiziere ausgewählt und vom Regimentskommandeur ernannt. Unteroffiziere können nach vorwurfsfreier 15jähriger Dienstzeit zu Vizefeldwebeln (Wachtmeistern), Zeugsergeanten zu Depotvizefeldwebeln ernannt werden. Endlich werden die Offiziersaspiranten [120] der Reserve und Landwehr, sobald sie ihre wissenschaftliche und dienstliche Befähigung zum Offizier nachgewiesen, zu Vizefeldwebeln ernannt, eine Stellung, die der eines Portepeefähnrichs im stehenden Heer entspricht. Diese Vizefeldwebel werden bei Einberufung zum mobilen Heer, soweit nötig, in Offiziersstellen verwendet. Die F. müssen von allen Unteroffizieren, welche nicht das Offizierseitengewehr tragen, militärisch gegrüßt werden. Vgl. Unteroffizier. In Österreich hat jede Kompanie einen F. für den äußern Dienst und einen Rechnungsfeldwebel, der die Verwaltungsgeschäfte besorgt. Beide haben gleichen Rang. Bei den deutschen Landsknechten hatte der F. für die taktische Ordnung und technische Ausbildung der Truppen zu sorgen und übte großen Einfluß auf die Mannschaft aus, weshalb zu diesem Posten in der Regel nur ein gesetzter und erfahrener Kriegsmann erwählt ward. Im Gericht war er Beisitzer und Fürsprecher für die Angeschuldigten, hatte schiedsrichterliche Gewalt unter uneinigen Knechten und war der Vermittler zwischen Hauptleuten und Knechten bei entstandenen Meutereien. Er holte täglich die Losung beim Obersten und stellte die Sicherheitswachen aus. Sein Sold betrug vier gemeine Solde. Aus den Feldwebeln wurden gewöhnlich die Leutnants gewählt.