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MKL1888:Exekutionsordnung

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Exekutionsordnung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Exekutionsordnung“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 5 (1886), Seite 960
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Exekutionsordnung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 960. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Exekutionsordnung (Version vom 30.05.2021)

[960] Exekutionsordnung, in prozessualischer Bedeutung der Inbegriff derjenigen rechtlichen Grundsätze, welche sich auf die gerichtliche Zwangsvollstreckung (s. d.) beziehen. Auch die Staatsgrundgesetze zusammengesetzter Staaten oder Staatenbündnisse enthalten Exekutionsordnungen, in welchen die Vorschriften über die Anwendung von Zwangsmaßregeln gegen renitente Bundesglieder enthalten sind. In letzterer Beziehung ist namentlich die E. des vormaligen Deutschen Bundes vom 3. Aug. 1820 zu erwähnen. Das Deutsche Reich hat keine solche E.; nur die Bestimmung im Art. 19 der Reichsverfassung gehört hierher (s. Exekution).