MKL1888:Etatmäßiger Stabsoffizier
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[878] Etatmäßiger Stabsoffizier, bei jedem Regiment der Stabsoffizier, der kein Bataillon etc. hat, bei der Infanterie stets Oberstleutnant, bei den andern Waffen der jüngste Major; steht zur Verfügung des Regimentskommandeurs, ist Vorsteher der Handwerkerabteilung wie der Bekleidungskommission.