MKL1888:Eisenbahn-Güternebenstellen
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[225] Eisenbahn-Güternebenstellen haben die Aufgabe, den Stückgutverkehr von und nach den nicht unmittelbar an der Eisenbahn belegenen Ortschaften unter bahnamtlicher Aufsicht und Verantwortlichkeit zu vermitteln, indem an den betreffenden Ortschaften ein Güteragent bestellt wird, welcher für Annahme und Ausgabe, bez. regelmäßige An- und Abfuhr der Stückgüter von und nach der nächsten Eisenbahnstation Sorge zu tragen hat.