MKL1888:Drost
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[158] Drost, im Mittelalter in Niedersachsen der adlige Verwalter (Landrat) eines Bezirks oder einer Vogtei, der den Landesherrn vertrat; in Hannover (Landdrost) seit 1822 Titel der Präsidenten der sechs Regierungen (Landdrosteien). Derselbe war auch nach der Annexion Hannovers durch Preußen beibehalten worden, bis mit dem Inkrafttreten der neuen Kreiseinteilung 1. April 1885 die Landdrosteien in Regierungsbezirke umgewandelt wurden.