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MKL1888:Disziplinarhof

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Disziplinarhof“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Disziplinarhof“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 5 (1886), Seite 6
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Disziplinarhof. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 6. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Disziplinarhof (Version vom 28.04.2021)

[6] Disziplinarhof, in Preußen eine zur Entscheidung von Disziplinarsachen der vom König oder von den Ministern angestellten Beamten eingesetzte Behörde in Berlin. Für das Deutsche Reich tritt zur zweitinstanzlichen Entscheidung in Disziplinarstrafsachen gegen Reichsbeamte ein D. in Leipzig zusammen, bestehend aus Mitgliedern des Reichsgerichts und des Bundesrats (s. Disziplinargewalt).