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MKL1888:Dio Cassius

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Dio Cassius“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Dio Cassius“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 4 (1886), Seite 990
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Dio Cassius. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 990. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Dio_Cassius (Version vom 22.05.2023)

[990] Dio Cassius (Cassius Dio), griech. Geschichtschreiber, geboren um 155 n. Chr. zu Nicäa in Bithynien aus angesehener Familie, ward zu Athen in der Rhetorschule sorgfältig gebildet, bekleidete unter Kaiser Commodus 194 die Prätur, war dann Statthalter von Pergamon und Smyrna und zweimal, 222 und 229, Konsul; zwischen dem ersten und zweiten Konsulat verwaltete er als Prokonsul die Provinzen Afrika, Dalmatien und Pannonien. Nach seinem zweiten Konsulat zog er sich, den Prätorianern durch seine Strenge so verhaßt, daß sie seinen Tod verlangten, in seine Vaterstadt zurück und nahm seine schon früher begonnenen litterarischen Arbeiten wieder auf, starb aber wahrscheinlich bald danach. D. schrieb außer einigen andern historischen und geographischen Werken, die aber völlig verloren sind, eine „Römische Geschichte“ in 80 Büchern, von Gründung der Stadt bis zu seinem Konsulat 229, an der er, nachdem er 10 Jahre auf die Sammlung der Materialien dazu verwendet, 12 Jahre arbeitete. Wir besitzen davon nur Buch 35–60, die beiden erstern Bücher jedoch und Buch 55 mit großen Lücken, und von Buch 61–80 den Auszug des Xiphilinos (aus dem 11. Jahrh.); von den 34 ersten Büchern sind nur einzelne Fragmente erhalten. Das Werk, dessen erhaltene Teile mit dem Jahr 69 v. Chr. beginnen, ist aus verschiedenen Quellen geschöpft und daher von ungleichem Wert; auch ist es nicht frei von Ungenauigkeiten, von Parteilichkeit und von einer gewissen Liebhaberei für lange Reden und für weitläufige Berichte von allerlei Wunderzeichen; demungeachtet ist es für uns von großer Wichtigkeit, namentlich für die Kenntnis der Verfassung, der Rechtspflege, des Kriegswesens etc., wofür er als Staatsmann ein besseres Verständnis hat. Die erste Ausgabe von Buch 35–60 gab Rob. Stephanus (Par. 1548), eine andre dessen Sohn Heinrich Stephanus (Genf 1591, mit der lateinischen Übersetzung des Xylander), eine dritte Leunclav (Frankf. 1592 u. Hanau 1606, nebst den Auszügen von Xiphilinos aus Buch 61–80). Eine weit vollständigere Ausgabe ist die von Fabricius und Reimarus (Hamb. 1751–52, 2 Bde.). Sie enthält die Fragmente der frühern Bücher aus der Sammlung des Ursinus und Valesius und eine sehr vollständige Abhandlung über die frühern Ausgaben und das Leben des D. Neue Ausgaben lieferten Sturz (Leipz. 1824–36, 9 Bde.), I. Bekker (das. 1849, 2 Bde.) und Dindorf (das. 1863 bis 1865, 5 Bde.); deutsche Übersetzungen Penzel (das. 1786–1818, 2 Bde.), Lorentz (Jena 1826, 4 Bde.) und Tafel (Stuttg. 1831–44, 16 Bdchn.). Vgl. Wilmans, De fontibus et auctoritate Dionis Cassii (Berl. 1835).