MKL1888:Deutscher König
[775] Deutscher König (Rex Germaniae oder Rex Germanorum) wird seit dem 11. Jahrh. bisweilen als Titel der deutschen Herrscher gebraucht. Noch nach dem Erlöschen der Karolinger und der Begründung des Deutschen Reichs durch Heinrich I. (919–936), den ersten wirklichen deutschen König, nannten sich die Könige von Deutschland „Könige der Franken“ oder schlechtweg „Könige“. Seitdem sich Otto I. 962 zum römischen Kaiser (s. Kaiser) krönen lassen, das Heilige Römische Reich deutscher Nation gegründet und seinen Nachfolgern in der deutschen Krone das Anrecht auf den römischen Kaisertitel erworben hatte, wurde von den Herrschern nach der Kaiserkrönung immer der Titel „Römischer Kaiser“ gebraucht und vor derselben der Titel „Römischer König“ (Rex Romanorum) üblich. Diesen führten auch die Söhne von Kaisern, welche bei deren Lebzeiten zu Nachfolgern gewählt und gekrönt worden waren, während später für die römischen Kaiser und auch für die nicht zu Kaisern gekrönten Könige immer öfter der Ausdruck „Deutscher Kaiser“ angewendet ward. Die deutschen Könige wurden gewählt, seit dem 12. Jahrh. von einer beschränkten Zahl Fürsten (s. Kurfürsten) und in Frankfurt a. M. Die Krönung fand in Aachen, der Residenz Karls d. Gr., zuerst durch den Erzbischof von Mainz, seit dem 11. Jahrh. durch den von Köln statt. Eine feste Residenz hatten die deutschen Könige nicht. Vgl. Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 6 (Kiel 1875).