MKL1888:Corpus delicti
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[287] Corpus delicti (lat.), der Thatbestand (s. d.) eines Verbrechens, d. h. die Gesamtheit der Merkmale, die notwendig zum Begriff eines Verbrechens gehören; auch Bezeichnung für die verletzte Person oder Sache sowie für die Werkzeuge, durch die das Verbrechen begangen wurde, und wohl auch für die sichtbaren Spuren eines Verbrechens.