MKL1888:Chordienst
[75] Chordienst (Choramt), in der römisch-katholischen Kirche ein Teil des kanonisch geregelten Gesang- und Gebetdienstes der Geistlichen und Mönche. Die alte katholische Kirche hatte die in der Synagoge üblichen Gebetzeiten (9 und 12 Uhr vormittags, 3 Uhr nachmittags) festgehalten und die Beobachtung derselben dem Klerus wie den Laien zur Pflicht gemacht. Hierzu kam im 4. Jahrh. in den Klöstern das Gebet um Mitternacht, beim Anbruch des Tags und der Nacht sowie beim Schlafengehen. Durch die Vita canonica wurden diese Gebetstunden den Kapiteln als C. zur Regel gemacht und ihnen bestimmte Gebete vorgeschrieben (s. Brevier). Die Sitte, die Gebetstunden gemeinsam abzuhalten, kam im Mittelalter immer mehr in Verfall, so daß, nachdem das eigentliche Volk dem C. schon längst entfremdet war, seit dem 14. Jahrh. nur noch die Professen der Klöster und die Kanonier zu dem öffentlichen und gemeinschaftlichen Gebet zu bestimmten Stunden im Chor, die übrigen Geistlichen aber zur privaten Verrichtung des täglichen Gebets verbunden sind.