Zum Inhalt springen

MKL1888:Brautkinder

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Brautkinder“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Brautkinder“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 3 (1886), Seite 369
Mehr zum Thema bei
Wikisource-Logo
Wikisource: [[{{{Wikisource}}}]]
Wikipedia-Logo
Wikipedia:
Wiktionary-Logo
Wiktionary:
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal Korrektur gelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Indexseite
Empfohlene Zitierweise
Brautkinder. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 369. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Brautkinder (Version vom 16.06.2021)

[369] Brautkinder, die von Verlobten außerehelich gezeugten Kinder, werden durch nachfolgende Ehe der Eltern legitimiert, d. h. der Rechte der ehelichen Kinder teilhaftig. B. gelten partikularrechtlich als eheliche, wenn der Bräutigam und Vater durch den Tod verhindert worden ist, das Verlöbnis mit der Mutter in eine Ehe umzuwandeln (vgl. Braut).