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MKL1888:Brautexamen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Brautexamen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Brautexamen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 3 (1886), Seite 369
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Brautexamen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 369. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Brautexamen (Version vom 16.06.2021)

[369] Brautexamen, im kath. Kirchenrecht die durch Gewohnheit oder Diözesanverordnungen eingeführte Besprechung des Geistlichen mit den Brautleuten, in welcher sich der Pfarrer von den Religionskenntnissen der Verlobten und über etwanige Ehehindernisse unterrichten, zugleich aber auch den Verlobten eine Belehrung über ihre ehelichen Pflichten angedeihen lassen soll. Das B. ist teilweise auch in der protestantischen Kirche beibehalten, z. B. in Württemberg.