MKL1888:Baugrund
[478] Baugrund, der Grund und Boden, worauf man baut. Vor Feststellung des Fundamentplans ist zu untersuchen, ob der B. überall fest und mächtig genug ist, um das Bauwerk auf die Dauer zu tragen, ohne von ihm allzusehr oder ungleichmäßig zusammengepreßt zu werden, wobei die Last des Gebäudes und deren Verteilung zu berücksichtigen ist. Man steckt zu diesem Zweck das ganze Gebäude oberflächlich ab, um annähernd die Stellen zu bezeichnen, welche am stärksten belastet werden, bohrt dann, um die Beschaffenheit des Bodens kennen zu lernen, an mehreren Stellen Löcher mittels eines Erdbohrers oder begnügt sich mit dem Einstoßen mit der Sondierstange, dem sogen. Visitiereisen. Nötigenfalls muß man brunnenartige Schächte bis zu der Tiefe herstellen, welche zur zuverlässigen Beurteilung der Aufeinanderfolge und Mächtigkeit der nicht tragfähigen sowie zur Feststellung der Beschaffenheit und Stärke der tragfähigen Schichten nötig erscheint. Auf nassem Boden muß man unter dem Spiegel des Grundwassers den Erdbohrer in Verbindung mit Bohrröhren anwenden. Ergeben diese Untersuchungen eine gleichmäßige Beschaffenheit des Grundes, so kann man bei gleichmäßiger Belastung auch dann ohne Sorge sein, wenn eine mäßige Zusammendrückung des Bodens zu erwarten steht. Ist aber ungleichmäßige Belastung vorhanden oder der B. an verschiedenen Stellen von verschiedener Tragfähigkeit, so sucht man den weichsten Stellen womöglich auszuweichen oder sorgt, wenn dies nicht thunlich ist, dafür, daß das Gebäude durch den ungleichen Boden keine ungleichen Setzungen erleide, was den Einsturz desselben leicht zur Folge haben kann. Zu diesem Zweck ersetzt man entweder den weichen durch festen Boden, insbesondere durch Kies und Sand, oder befestigt denselben durch künstliche Mittel, indem man ihn durch Eintreiben von Pfählen oder Steinsäulen zusammenpreßt. Man teilt in der gewöhnlichen Praxis die verschiedenen Baugrundarten in vier Klassen ein. Zu der ersten Klasse rechnet man absolut festen Felsen, welcher allen Belastungen vollkommen widersteht; zu der zweiten Klasse Kies- oder Sandboden, welcher nicht zur Seite ausweicht und sich wenig oder gar nicht zusammenpressen läßt, so daß er im stande ist, die schwersten Gebäude mit Sicherheit zu tragen; zu der dritten Klasse zusammenpreßbaren Boden, welcher jedoch nicht zur Seite ausweicht, z. B. Thon, Lehm, Humuserde und torfhaltige Erdarten; zur vierten Klasse zusammenpreßbare Bodenarten, welche zugleich seitlich ausweichen und daher den schlechtesten B. abgeben, als Torf, Morast, Treib- oder Quellsand, erweichter Thon- oder Lehmgrund. Von Wasseradern durchzogener B. ist ohne künstliche Entwässerung nicht zu benutzen. Derartiger Boden ist bei Anlage von Bauten, wenn das ohne bedeutenden Kostenaufwand geschehen kann, möglichst zu vermeiden, um hohe Gründungskosten zu umgehen. Bei gemischtem Grund wechseln oft feste und lockere Schichten, Sand- und Thonlagen, Felsengeschiebe, Wasseradern etc., die man sorgfältig untersuchen und unschädlich machen muß. Lockere Thonschichten und Felsengeschiebe rutschen leicht ab, namentlich wenn sie nicht ganz wagerecht streichen und nach der Tiefe ausgehen. Unbrauchbar ist aufgeschütteter Boden, den man entweder ganz herausgraben, oder stellenweise durchbrechen und mittels sogen. Erdbogen (s. d.) überwölben muß. Über die verschiedenen Mittel, einen schlechten B. zu verbessern oder unschädlich zu machen, s. Grundbau. Die Ermittelung der Arbeitspreise beim Ausheben des Baugrundes geschieht etwa auf folgende Weise. Eine Karre ladet 0,093 cbm locker aufgehäufte Erde, wozu in der Regel 0,061 cbm feste Erde (gewachsener Boden) gehört, so daß mithin zu 1 cbm dichtem Boden 16,5 Karrengänge erfordert werden. Ein Arbeiter kann bei einer Entfernung von 16–32 m und einer Tiefe des auszugrabenden Bodens von 1,9 m in einer Stunde in leichtem Boden 16 Karrengänge, in festem 14, in kiesigem 12, in thonigem oder lehmigem Boden 10, in sumpfigem oder Torfboden 8 und in aufgeschüttetem Boden 6 dergleichen machen, d. h. feste Erde ausgraben, in die Karre laden, wegkarren, auswerfen, zur Vermessung in Haufen setzen oder verschütten und feststampfen und mit der leeren Karre zurückfahren. Beträgt die Tiefe der auszuwerfenden Erde mehr als 1,9 m, und muß solche in mehreren Absätzen ausgeworfen werden, dann rechnet man auf 3,8 m oder bei einem Absatz den vierten Teil und auf 5,6 m oder bei zwei Absätzen den dritten Teil weniger an Kubikmetern, als bei der Höhe von 1,9 m ohne Absatz angenommen ist.