MKL1888:Bauernzwang
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[476] Bauernzwang (Dienstzwang, Jurisdictio colonaria, praediaria, solaria), das zur Zeit der Leibeigenschaft nicht ungewöhnliche Recht einer fronberechtigten Gutsherrschaft, diejenigen Bauern zu bestrafen, welche sich gegen die Frongesetze vergangen oder widerspenstig gezeigt hatten.