MKL1888:Bauerngericht
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[469] Bauerngericht, im Mittelalter in einigen Gegenden ein Gericht auf dem Land, wurde von einem Bauernrichter (Gograf) als Vorsitzendem, 5–6 Bauerngenossen als Beisitzern und einem Gerichtsschreiber gehalten und entschied über den bestrittenen Besitzstand u. dgl. Das Verfahren war summarisch, der Bescheid hieß Bauernsprache.