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MKL1888:Bauerngericht

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bauerngericht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Bauerngericht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 2 (1885), Seite 469
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Bauerngericht. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 469. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Bauerngericht (Version vom 24.04.2025)

[469] Bauerngericht, im Mittelalter in einigen Gegenden ein Gericht auf dem Land, wurde von einem Bauernrichter (Gograf) als Vorsitzendem, 5–6 Bauerngenossen als Beisitzern und einem Gerichtsschreiber gehalten und entschied über den bestrittenen Besitzstand u. dgl. Das Verfahren war summarisch, der Bescheid hieß Bauernsprache.