MKL1888:Ausgleich
[114] Ausgleich, in Österreich-Ungarn Bezeichnung für die drei Gesetze, welche das finanzielle Verhältnis der beiden Reichshälften Österreich und Ungarn (die beiderseitigen Anteile zu den gemeinsamen Ausgaben, die Verteilung der Staatsschuld und das Zoll- und Handelsbündnis) regeln. Der erste A. kam 24. Dez. 1867 auf zehn Jahre zu stande und ward nach dreijährigen mühsamen Verhandlungen 28. Juni 1878 wieder auf zehn Jahre erneuert. Zwischen Ungarn und Kroatien besteht noch ein besonderer A. seit 20. Sept. 1868. Vgl. Helfert, Revision des ungarischen Ausgleichs (Wien 1876); Bidermann, Die rechtliche Natur der österreichisch-ungarischen Monarchie (das. 1877); Juraschek, Personal- und Realunion mit einem Anhang über die rechtliche Natur des Verhältnisses zwischen Österreich und Ungarn (Berl. 1878).