MKL1888:Armeekorps
[831] Armeekorps, ein Heereskörper, welcher nach der ihm innewohnenden Gefechtskraft sowie nach seiner Ausstattung mit Verwaltungs-, Verpflegungs- und sonstigen Einrichtungen zu selbständigem Auftreten in allen Kriegslagen befähigt ist, zugleich der größte Truppenverband, dessen Wirksamkeit noch von einer Stelle aus geleitet werden kann. Während bis zur französischen Revolution die numerische Kleinheit der Heere eine Gliederung in A. nicht notwendig machte, wurden später, als ihre Leitung von einer einzigen (Zentral-) Stelle aus nicht mehr möglich schien, aus allen Waffengattungen zusammengesetzte Truppenkörper („Divisionen“) gebildet, von denen dann Napoleon I. wiederum mehrere vereinigte und so die heutige Teilung starker Heere in einzelne A. begründete, wobei er jedoch seine Korps je nach den Fähigkeiten der korpsführenden Marschälle verschieden stark zusammensetzte. Jetzt ist die dauernde Einteilung der Heere auch im Frieden in A., gleichmäßig zu 2 Divisionen mit zugeteilten Spezialwaffen, in Deutschland normal zu 25 Bataillonen, 24 Eskadrons, 19 Batterien oder 25,000 Mann, 3600 Pferden, 102 Geschützen mit einer Verpflegungsstärke von rund 36,800 M., 10,250 Pf., in Frankreich 36,300 M., 8300 Pf., Italien 31,000 M., 5940 Pf., Rußland 47,150 M., 10,500 Pf. und Österreich 38,400 M., 8370 Pf. durchgeführt; England hat eine solche Einteilung überhaupt nicht. Die Befehligung und die Grundaufstellung der A. s. Generalkommando und Ordre de bataille. A. und Kavalleriedivisionen bilden die Armeen (s. d.). Über die Gefechtsstärke der A. s. Artillerie.