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MKL1888:Anastasianisches Gesetz

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Anastasianisches Gesetz“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Anastasianisches Gesetz“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 534535
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Anastasianisches Gesetz. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 534–535. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Anastasianisches_Gesetz (Version vom 19.04.2022)

[534] Anastasianisches Gesetz (Lex Anastasiana), die vom oström. Kaiser Anastasius erlassene, von Justinian [535] ergänzte Bestimmung, der zufolge der Käufer einer Forderung (Zessionar) vom Schuldner nicht mehr fordern darf, als er dem Verkäufer dieser Forderung (Zedenten) dafür gezahlt hat, und die landesüblichen Zinsen von diesem Betrag. Diese Beschränkung, welche Mißbrauch mit Zessionen zum Nachteil des Schuldners verhüten sollte, ist durch Partikulargesetze vielfach beseitigt worden, so z. B. durch das preußische Gesetz vom 1. Febr. 1864. Das deutsche Handelsgesetzbuch, Art. 299, schließt die Anwendbarkeit dieser Bestimmung auf Handelsgeschäfte ausdrücklich aus; das französische Zivilrecht kennt sie nur bei streitigen Forderungen.