MKL1888:Anamnēse
[532] Anamnēse (griech., „Erinnerung“), die Vorgeschichte einer Krankheit, bildet ein sehr wichtiges Hilfsmittel für den Arzt zum Erkennen der Krankheit und zur Beurteilung ihres mutmaßlichen Verlaufs. Nur die A. kann z. B. Aufschluß geben, ob ein Leiden durch Vererbung oder angeboren entstanden ist, oder ob es erworben ist; die A. berichtet, ob etwa eine Ansteckung, eine Epidemie an dem Ort herrscht, wo der Kranke verweilt hat, ob die Krankheit neu entstanden ist, oder ob man es mit einem Rückfall zu thun hat; kurz, sie berichtet über vielfache Fragen, welche durch eine noch so genaue objektive Untersuchung nicht entschieden werden können, und ist somit bei allen Krankheiten, namentlich aber bei Geistesstörungen, durchaus unentbehrlich. Noch wichtiger ist eine genaue A., wenn es sich bei plötzlichen Todesfällen u. dgl. um die gerichtliche Feststellung der Todesursache handelt; der Gerichtsarzt bedarf hierzu nicht nur der Angaben über Ort, Zeit und nähere Umstände des Unglücksfalls, sondern oft noch mancher Daten über das Leben des Individuums, da der bloße Befund oftmals nicht ausreicht, um eine vollständige Beurteilung des Falles zu ermöglichen.