MKL1888:Alumnus
Erscheinungsbild
[432] Alumnus (lat.), Kostschüler, der Genosse einer geschlossenen höhern Schulanstalt (Alumnāt, Alumnĕum), in welcher er Wohnung, Kost und Unterricht frei erhält, im Gegensatz zu den Extraneern, welche nicht in der Anstalt selbst, sondern bei ihren Eltern und Verwandten oder als Pensionäre bei den Lehrern oder bei Privatpersonen wohnen, jedoch am Unterricht Anteil nehmen. Juristisch bezeichnet Alumnat das rein faktische Verhältnis der Annahme eines Pflegekinds von seiten des Pflegevaters.