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MKL1888:Afterlehen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Afterlehen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Afterlehen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 180
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Afterlehen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 180. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Afterlehen (Version vom 20.08.2021)

[180] Afterlehen (Subfeudum), ehedem ein Lehen, welches Gegenstand eines neuen Lehens geworden ist, indem der Vasall sein Nutzungseigentum (dominium utile) einem andern ins Lehen reicht (subinfeudatio). Bei der Subinfeudatio kamen drei Lehnspersonen übereinander zu stehen: der Oberlehnsherr (dominus), der Unterlehnsherr (vasallus primus) und der Aftervasall (vasallus secundus). Der Aftervasall war zwar zunächst nur Mann des ersten Vasallen, aber doch zur Lehnstreue gegen den obern Lehnsherrn verbunden, welcher ihn beim Erlöschen des Rechts des ersten Vasallen als unmittelbaren Lehnsmann anzuerkennen hatte.