MKL1888:Admiralstab
[127] Admiralstab, Behörde der deutschen Marine, durch kaiserliche Ordre vom 14. Dez. 1875 errichtet, enthält diejenigen Offiziere, die durch hervorragende Bildung und Leistungen sich ausgezeichnet haben, und verwendet dieselben in Stellen, in denen für die Organisation der Marine, die Ausbildung der Streitkräfte und deren Benutzung vornehmlich gewirkt werden soll. Der A. entspricht hiernach dem Generalstab des Landheers. Seine Stärke ist festgesetzt auf 3 Kapitäne zur See, 9 Korvettenkapitäne und 8 Kapitänleutnants. Daneben besteht ein besonderer Marinestab aus 2 Kapitänen zur See, 7 Korvettenkapitänen, 10 Kapitänleutnants und 4 Leutnants zur See. Die Offiziere desselben sollen den vielseitigen Spezialitäten des Marinedienstes dauernd zugewiesen werden. Die Offiziere beider Stäbe avancieren für sich und getrennt vom übrigen Seeoffizierkorps. Für den A. gelten dabei die Bedingungen in betreff der Seefahrtzeit in den einzelnen Chargen wie bei allen Seeoffizieren. Beim Marinestab wird von der Seefahrtzeit abgesehen und das Avancement von besonderer Befähigung und hervorragenden Leistungen in der Spezialität abhängig gemacht; doch kann die Rückversetzung in das Seeoffizierkorps nur erfolgen, wenn die Seefahrtbedingungen der einzelnen Chargen erfüllt sind. Als Abzeichen tragen die Offiziere des Admiralstabs eine in Gold gestickte Krone, die des Marinestabs eine goldene Rosette anstatt des Sterns der Seeoffiziere auf dem Ärmelaufschlag.