MKL1888:Addictio in diem
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[106] Addictio in diem (lat.), die bei einem Vertrag zwischen den Kontrahenten getroffene Nebenbestimmung, wonach der Vertrag erst dann als gültig oder als fortbestehend angesehen werden soll, wenn sich innerhalb einer bestimmten Zeit kein Kontrahent findet, der das Geschäft unter vorteilhaftern Bedingungen einzugehen bereit ist. Im Zweifel ist diese Verabredung als Resolutivbedingung (wonach der jetzt gültige Vertrag dann rückgängig werden soll, wenn sich ein Kontrahent mit vorteilhaftern Bedingungen findet) aufzufassen.