MKL1888:Abstimmungspostkarten
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[2] Abstimmungspostkarten, Postkarten, welche an der Berliner Börse bei Zeitgeschäften in Anwendung kommen. Diejenigen Makler, welche als Selbstkontrahenten [3] (Übernahmsmakler), also entweder als Selbstkäufer oder als Selbstabgeber auftreten, senden ihren Auftraggebern am Abend desselben Tages einen Schlußschein über den Abschluß zu, bez. sie geben diesen Schlußschein noch am selben Abend zur Post; der Makler erhält keine Bestätigung über die Richtigkeit des Schlußscheins. Zur Vermeidung von Irrtümern werden deshalb die Engagements mit den Auftraggebern zweimal im Monat schriftlich abgestimmt und zwar gewöhnlich mittels sogen. A.