MKL1888:Absolutismus
[58] Absolutismus (lat.), diejenige monarchische Regierungsform, bei welcher der Staatsbeherrscher unumschränkter Gebieter ist. Den Gegensatz zur absoluten bildet die konstitutionelle Monarchie, in welcher der Souverän in Ansehung der wichtigsten Regierungshandlungen und namentlich in der Ausübung der gesetzgebenden Gewalt an die Zustimmung der Volksvertretung gebunden ist. Die absolute Monarchie ist in Europa mit Ausnahme von Rußland überall, wenigstens dem Buchstaben der einzelnen Verfassungsurkunden nach, beseitigt. Gewöhnlich unterscheidet man zwischen Autokratie und absoluter Monarchie, indem man unter ersterer die thatsächlich wie rechtlich völlig unbeschränkte Herrschergewalt, unter A. aber mehr die Ausartung der Monarchie mit der Nebenbedeutung einer mißbräuchlichen Anwendung der Machtvollkommenheit des Monarchen versteht. Übrigens bezeichnet A. auch die politische Parteirichtung, welche für eine möglichst große Ausdehnung der monarchischen Gewalt eintritt, sei es auch auf Kosten der Volksrechte, und in diesem Sinn wird der A. als eine Ausartung der konservativen Parteirichtung aufgefaßt.