MKL1888:Abrogieren
[53] Abrogieren (lat.), aufheben, abschaffen, bei den Römern auf die Aufhebung eines Gesetzes, eines Beschlusses oder einer Einrichtung auf dem gesetzmäßigen Weg antragen. Abrogation, Aufhebung, Abschaffung.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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[53] Abrogieren (lat.), aufheben, abschaffen, bei den Römern auf die Aufhebung eines Gesetzes, eines Beschlusses oder einer Einrichtung auf dem gesetzmäßigen Weg antragen. Abrogation, Aufhebung, Abschaffung.