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MKL1888:Abendmahlsgericht

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Abendmahlsgericht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Abendmahlsgericht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 1 (1885), Seite 30
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Abendmahlsgericht. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 1, Seite 30. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Abendmahlsgericht (Version vom 15.05.2021)

[30] Abendmahlsgericht (Abendmahlsprobe, Judicium S. Coenae, S. Eucharistiae), eine Art des Gottesurteils (Ordal), die schon im 9. Jahrh. vorkommt. Sie fand vorzugsweise bei Klerikern Anwendung und war nach Gratians Dekretalien vorgeschrieben, wenn in einem Kloster ein Diebstahl begangen war. Sämtliche Klostergeistliche mußten nämlich alsdann in einer feierlichen Messe die geweihte Hostie unter der Beteurung genießen, daß sie an ihnen zum Zeichen werden solle.