MKL1888:Abdankung
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[22] Abdankung (Abdikation, Thronentsagung), freiwilliger Verzicht eines Souveräns auf die Regierung. Die A. steht in der freien Entschließung des Regenten; eine Zustimmung der Agnaten oder der Stände ist nicht erforderlich. Durch die A. wird die Thronfolge in ebenderselben Weise wie bei dem Tode des Monarchen eröffnet, indem der nächste Successionsberechtigte zur Nachfolge berufen wird. Der Abdankende behält regelmäßig den bisherigen Titel bei. Eine Zurücknahme der A., welche regelmäßig in einer besondern Urkunde (Abdikationsurkunde) erklärt wird, ist nicht zulässig.