MKL1888:A piacere
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[680] A piacere (auch a piacimento, ital., spr. -tschēre, -tschiménto), nach Gefallen, nach Belieben, musikal. Bezeichnung, wodurch der Spielende die Freiheit erhält, die betreffenden (meist kadenzartigen) Stellen nach seinem Gutdünken vorzutragen. Im Handelsverkehr pflegt man mit A p. Wechsel zu bezeichnen, welche zu beliebiger Zeit zahlbar sind. Da nach den meisten gesetzlichen Bestimmungen die Zahlungszeit dem Belieben des Inhabers überlassen ist, so sind die mit A p. bezeichneten Wechsel meist als „bei Sicht“ zahlbar zu betrachten. Nach der deutschen Wechselordnung werden derartige Papiere nicht als Wechsel anerkannt.