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Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg (Teil 2)

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Autor: Anonym
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Titel: Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg, als eine Berichtigung der, in den allgemeinen Erdbeschreibungen, von diesem Lande befindlichen fehlerhaften Nachrichten
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 3, S. 3–41
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1791
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
Kurzbeschreibung:
s. a. Teil 1, Teil 3
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I.
Grundriß einer historisch-geographischen Beschreibung der Grafschaft Henneberg, als eine Berichtigung der, in den allgemeinen Erdbeschreibungen, von diesem Lande befindlichen fehlerhaften Nachrichten.
Nach dieser kurzen Übersicht der Hennebergischen Geschichte wenden wir uns zur Beschreibung der einem jeden der gegenwärtigen durchlauchtigsten Besitzer der Grafschaft Henneberg zugehörigen Landesportion, und auch hier werden wir nicht nur manche in den allgemeinen geographischen Werken eingeschlichene| Unrichtigkeiten zu berichtigen suchen, sondern auch alle und jede Dorfschaften, Höfe und Wüstungen oder ausgegangene Dörfer nahmhaft machen, um dadurch der Hennebergischen Geographie mittlerer und neuerer Zeiten eine Art von Vollständigkeit zu verschaffen, die bisher so sehr ist vernachlässiget worden.


I. Das Kurhaus Sachsen

besitzet die Ämter Schleusingen, Suhla, Kühndorf und Benshausen, welche 1660 dem Herzog Moriz zu Sachsen-Naumburg zugetheilet wurden, und nach dem unbeerbten Ableben seines Sohnes Moriz Wilhelms (1719) dem Kurhause anfielen. Zu diesem Antheil gehören 2 Städte, 3 Marktflecken, 46 Dörfer, 11 einzelne Höfe und Vorwerke, und 8 Wüstungen. Die Verwaltung dieses von dem Kurfürstenthum Sachsen abgesonderten Landes wird in geist- und weltlichen Sachen von einer zu Schleusingen errichteten Oberaufsicht verwaltet, die in einem Regierungs- Consistorial- und Kammer-Collegio bestehet, und über nachstehende Aemter zu gebieten hat:

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1. Amt Schleusingen.

 Dieses Amt ist wegen seines ausgedehnten Umfangs unstreitig das größte, und bestehet nebst der Stadt Schleusingen in 34 Dörfer und 8 Höfen. Die Grafen von Henneberg besaßen dasselbe ursprünglich als Eigenthum; als sie aber im Jahr 1542 ihr reichslehnbares Schloß und Amt Maienberg dem Stifte Würzburg gegen Meiningen vertauschten, und sich dabey verbindlich machten, dasselbe von der Eigenschaft eines Reichslehns zu befreien; so mußten sie dafür Amt und Stadt Schleusingen dem Reiche zu Lehn auftragen[1].

 Schleusingen, (Slusungen) die ehemahlige Residenz der Grafen von Henneberg dieser Linie, ist gegenwärtig der Sitz der kurfürstlichen Oberaufsicht und des Civil-Amtes. Die Stadt liegt auf einer Anhöhe, und enthält, mit Inbegriff der Vorstädte, 283 bürgerliche Häuser. Es ist daselbst eine Superintendentur und ein berühmtes Gymnasium, welches im Jahr 1569 von Graf Georg Ernsten gestiftet,| und 1577 förmlich eingeweihet und mit vielen Einkünften ausgestattet wurde.[2] Nicht alle herzogliche Häuser zu Sachsen haben, wie Herr Büsching S. 560. schreibet, daran Antheil, sondern, nach der gegenwärtigen Verfassung, sind bloß das Kurhaus, Sachsen Weimar, und Sachsen Meiningen die Theilhaber dieses Gymnasiums, über welches binnen 6 Jahren Kursachsen zweymahl, Sachsen Weimar einmahl und Sachsen Meiningen, wegen Gotha und Altenburg, dreymahl das Directorium führen, und alle Angelegenheiten desselben zu besorgen haben. Zu seinen Vorzügen gehören die Communität und viele Freytische, welche den dürftigen Schülern hinreichenden Unterhalt verschaffen. Auch hat es eine ansehnliche Bibliothek und eine Buchdruckerey. Übrigens bestehet es aus 7 Classen, die der Aufsicht des jedesmaligen Rectors untergeben sind. In der hiesigen Kirche befinden sich 13 Epitaphien der Grafen von Henneberg und ihrer Gemahlinnen. Der Stadtrath hat im ganzen Weichbilde die hohe und| niedere Gerichtbarkeit und ist schriftsässig.[3] Ausserdem ist in der Stadt eine 1291 gestiftete Commenthurey des Johanniter Ordens und ein Kurfürstliches Cammergut anzutreffen, welches aber vor wenig Jahren zerschlagen worden.

 Zum Amte Schleusingen werden folgende Dorfschaften gerechnet:

1) Alstädt von 11 Häusern, pfarrt nach Lengfeld.

2) Altendambach (Tanbah) hat 41 Wohnungen und pfarrt nach St. Kilian.

3) Bischoffsroda, ein Dorf von 27 Häusern, pfarrt nach Lengfeld.

4) Breitenbach bestehet aus 76 Wohnungen und pfarrt nach St. Kilian.

5) Eichenberg hat 21 Häuser und eine zur Parochie Lengfeld gehörige Filial-Kirche.

6) Erlau, (Herle) enthält 75 Wohnungen und pfarrt nach St. Kilian.

7) Fischbach, ein Dorf von 13 Feuerstellen, pfarrt nach Schleusingen.

| 8) Frauenwald (zu den Frauen auf dem Walde) bestehet in 74 Häusern und 1 Pfarrkirche.

9) Gerhardsgereuth (Gerhurtisgirute) ein Filial von Wiedersbach, hat 37 Wohnungen.

10) Getles (Getliz) von 21 Häusern.

11) Geißenhön (Gisanheyen) von 22 Häusern.

12) Gottfriedsberg von 6 Häusern und

13) Heckengereuth (Hechingerute) von 12 Häusern

pfarren alle 4 nach Schleusingen.

14) Hirschbach bestehet aus 44 Wohnungen und ist am St. Kilian eingepfarrt.

15) Hinternah, ein Pfarrdorf von 56 Häusern.

16) St. Kilian, ein Hospital mit einer Kirche.

17) Langenbach enthält 11 Häuser und ist nach Waldau eingepfarrt.

18) Neuendambach ein nach Wiedersbach eingepfarrtes Dorf von 11 Feuerstellen.

19) Neuhof (Adeloldes) bestehet aus 8 Wohnungen und ist nach Lengfeld eingepfarrt.

| 20) Oberroth, ein Dorf von 14 Häusern, pfarrt nach Waldau.

21) Raasen, enthält 21 Wohnungen und pfarrt nach Schleusingen. Unweit dem Ort liegt ein Kupferhammer.

23) Rappelsdorf, (Ropoldisdorf) an der Schleuse, ist ebenfalls nach Schleusingen eingepfarrt, und bestehet in 30 Feuerstellen. Unweit davon liegt der sogenannte Wilhelmsbrunn, dem Herr Büsching S. 560. den Ehrentitel eines Gesundheitbrunns beyleget. Er hat aber nichts weniger als medicinische Kräfte, und bestehet bloß in ganz reinen Quellwasser.

24) Ratschar, ein Dorf von 23 Wohnungen, gehöret zur Parochie Schleusingen.

25) Schleusinger Neundorf, enthält 31 Häuser und pfarrt nach Hinternah.

26) Schmiedefeld, ein Pfarrdorf von 140 Feuerstellen auf der Höhe des Thüringer Waldes.

27) Schönau von 29 Wohnungen.

28) Steinbach von 23 Wohnungen.

pfarren beyde nach Waldau.

29) Stüzerbach ein nach Frauenwald eingepfarrtes Dorf von 32 Häusern, von| welchen 23 zum Amte Schleusingen und 9 zum Amt Illmenau gehören.

30) Silbach, (Syelbach) von 31 Wohnungen, pfarrt nach Hinternau.

31) Sulaerneundorf (Nuwendorf bie Sule) bestehet aus 27 Häusern, ein Filial von Suhla.

32) Die Veßer (Vezzerun) ein Dorf von 19 Feuerstellen, pfarrt nach Schmiedefeld.

33) Waldau, bestehet in 52 Wohnungen und einer Pfarrkirche.

34) Wiedersbach, ein Pfarrdorf von 44 Häusern.


 Ausser diesen Dörfern gehören folgende Höfe und Vorwerke zum Amt Schleusingen.

1) Kloster Veßra (Vezzera) ein vormahls berühmtes Prämonstratenser Kloster an dem Schleusefluß. Es wurde um das Jahr 1130 vom Graf Gottwalden von Henneberg gestiftet und erwarb sich nach und nach viele Güter und Einkünfte, die aber zur Zeit der Reformation eingezogen und theils zur herrschaftlichen Kammer geschlagen, theils auch zur Verbesserung der Kirchen| und Schulen verwendet wurden. Die Grafen von Henneberg Schleusingen hatten daselbst ihr Erbbegräbniß, welches aber Graf Georg Ernst 1560 in die Kirche zu Schleusingen verlegte. Dermahlen macht dieses Kloster nicht nur ein herrschaftliches Kammergut aus, sondern es ist auch zu Anfang dieses Jahrhunderts allda eine Stuterey angeleget worden. Vor kurzen hat man aber dieselbe mit den Stutereyen zu Merseburg und Wendelstein vereiniget, und zwar dergestalt, daß die daselbst gezogenen Hengst-Fohlen nach Kloster Veßra geliefert und bis ins 5te Jahr ausgefüttert werden. In der dasigen Capelle versiehet der jedesmahlige Pfarrer zu Lengfeld den Gottesdienst.

2) Traisbach (villa Treizenbach) ein herrschaftlicher Hof im Walde, gehöret zum Kammergut Veßra.

3) Zollbrücken, ein herrschaftliches Forsthaus an der Schleuse.

4) Keulroda, ein canzleylehnbares Gut.

5) Allzunahe, eine eingegangene Glashütte, und dermahlen ein Viehhof.

| 6) Der Rindermannshof, oder Sachsen-Grund, ein Hof unweit Schleusingen.

7. und 8.) Die Engelau bey Waldau, welche Hön im topographischen Lexicon S. 396. irrig für ein Dorf ausgibt, ingleichen die Hudelburg bey Schleusingen sind 2 einzelne Wirthshäuser.


2. Amt Suhla.

 Dahin gehören,

1) die offene Stadt Suhla, welche den Sitz des Kurfürstlichen Amtes und einer Superintendentur ausmacht. Sie liegt in einem auf beyden Seiten mit hohen Gebürgen eingeschlossenen Thale an dem Haselfluß und bestehet in 887 Wohnhäusern und 3 Kirchen. Die herumliegenden Berge sind reich an Mineralien. In ältern Zeiten war in dieser Gegend ein Salzwerk angeleget, welches aber seit 1551 liegen geblieben. Der Feldbau ist wegen der rauhen und bergichten Lage sehr gering, und der vornehmste Nahrungszweig der Einwohner bestehet in Gewehr- Barchent- und Zwilchfabriken, die eine Menge Menschen beschäfftigen.| Der Stadtrath ist amtsäßig, und erlangte 1544 vom Kaiser Karl V. das Marktrecht. In den Environs von Suhl gibt es viele Eisenhämmer, Hochwerke, Rohr- Polier- Schleiff- und Mahlmühlen.

2) Heinrichs, ein Marktflecken von 170 Häusern und einer Pfarrkirche.

3) Albrechts, oder Malmers bestehet in 133 Wohnungen und einer Pfarrkirche.

4) Goldlauter, ein Dorf von 148 Feuerstellen.

5) Heidersbach, wurde erst zu Anfang dieses Jahrhunderts erbauet, bestehet aus 27 Häusern, und ist nach Goldlauter eingepfarrt.

6) Linsenhof, ein adeliches Rittergut.


3. Amt Kühndorf.
 Der Landstrich, welchen dieses Amt in sich fasset, war eine Zubehör der Grafschaft Henneberg Römhild, und fiel, nach dem unbeerbten Absterben Graf Albrechts zu Schwarza, 1549 an die Grafen zu Henneberg Schleusingen, welche von der Zeit an zu Kühndorf ein eigenes Amt anlegten. Dermahlen bestehet| dasselbe in 1 Marktflecken, 7 Dörfern und 8 Wüstungen.

1) Kühndorf, (Cunithorpe) war ehedessen das Eigenthum des Johannitter-Ordens, welcher daselbst 1315 eine Commenthurey angeleget hatte, selbige aber 1429 an einige von Adel verkaufte. Im Jahr 1435 und 1444 brachte Graf Georg I. von Henneberg Römhild den Ort durch Kauf an sein Haus. Es ist daselbst ein gräfliches Schloß, welches dermahlen zum Amthaus dienet, und ein herrschaftliches Kammergut. Das Dorf selbst bestehet in 98 Wohnungen und 1 Pfarrkirche. Unweit davon lieget der bekannte Dollmar, ein hoher Berg, worauf vormahls ein Lustschloß gestanden, welches aber längstens verfallen ist.

2) Rohra, ein Pfarrdorf von 106 Wohnungen. Unweit demselben liegt das ehemahlige Benedictiner Nonnenkloster gleiches Namens, welches schon im Jahr 815 erbauet[4], und dem Stifte Fulda unterworfen war. Dermahlen ist es ein herrschaftliches Kammergut.

| 3) Dillstädt, (Distellstad) hat 64 Häuser und ist ein Filial von Wichtshausen.

4) Wichtshausen, (Wichtageshusen) enthält 60 Feuerstellen und eine Pfarrkirche.

5) Diezhausen, ein Dorf von 50 Häusern mit einer Papiermühle; die dasige Kirche ist eine Tochter von der Kirche zu Albrechts.

6) Mebendorf, (Ebersdorf) ist ebenfalls ein Filial von Albrechts und enthält 34 Wohnungen.

7) Christes, ein Filial vom S. Meiningischen Dorf Mezels, bestehet in 40 Häusern.

8) Schwarza, ein Marktflecken von 338 Häusern, liegt zwar mitten im Amte Kühndorf, gehöret aber den Grafen von Stollberg Wernigeroda. Es befindet sich allda ein schönes Schloß, worin Graf Albrecht von Henneberg Schwarza residirte und 1549 den Römhildischen Stamm beschloß. In seinem Testament hatte er die Grafen von Stollberg zu Erben seiner sämmtlichen Lande eingesetzet, sie konnten aber von selbigen weiter nichts als den Flecken Schwarza behaupten, den sie, vermöge zweyer mit Sachsen 1672 und 1676| getroffenen Verträge[5], noch jetzt in Besitz haben. Die Landeshoheit nebst dem Patronatrecht und der centbarlichen Gerichtbarkeit gehöret dem Kurhause Sachsen. Das gräfliche Schloß rühret seit dem Jahr 1350 dem Stift Wirzburg zu Lehen[6]. Ausser diesen Dorfschaften sind im Amte Kühndorf folgende Wüstungen anzutreffen, als: Dollmarsdorf, Trenkried, Traubendorf, Diennersheim, Schwadendorf, Gerod, (Rodlins) Betlers und Germelshausen (Gerwineshusen).


4. Amt Benshausen.
 Dieses Amt machte in ältern Zeiten ein kaiserliches Centgericht aus, welches die Grafen von Henneberg Schleusinger und Römhilder Linie, und zwar jede die Hälfte davon, vom Kaiser und Reich zu Lehn trugen. Die Schleusinger Hälfte kam 1353 an Burggraf Albrechten zu Nürnberg, welcher sie durch seine Vermählung mit einer Tochter Graf Heinrichs VIII (XII) von Henneberg nebst| andern Ländern zum Heirathsguth erhielt. Er verkaufte aber diesen Antheil 1360 an Hessen, und Henneberg Schleusingen, und beyde hatten selbigen bis 1583 in gemeinschaftlichen Besitz, wo alsdann, nach Erlöschung des Hennebergischen Hauses, dessen vierter Theil, vermög des Erbfolge-Vertrags vom Jahr 1521, an Hessen fiel. Die Henneberg-Römhildische Hälfte war nach Aussterben dieser Linie 1549 an Henneberg Schleusingen und endlich 1583 an das Haus Sachsen gefallen, welches von nun an das Centgericht zu Benshausen mit Hessen in Gemeinschaft besaß. Beyde Theilhaber errichteten aber im Jahr 1619 den bekannten Permutationsvertrag, wodurch die Hessische Hälfte vollends dem Hause Sachsen, gegen Abtretung des Hennebergischen Amtes Hallenberg, überlassen wurde[7]. Dieses Amt ist neuerer Zeiten, in Ansehung der Justitzverwaltung, mit dem angränzenden Amte Kühndorf combiniret worden, und bestehet nun aus 3 Dorfschaften.
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| 1) Benshausen, ein Marktflecken von 200 Feuerstellen mit einer Pfarrkirche, war der Sitz des ehemahligen Centgerichts.

2) Ebertshausen, (Ebaricheshusen) ein Filial von dem vorhergehenden, bestehet in 25 Häusern und einem adelichen Gute.

3) Virnau, (Furnawe) ein Pfarrdorf, enthält 128 Wohnungen und ein Kammergut.

4) Aschenhoff, ein adeliches Rittergut, gehört der Familie von Buttlar.


II. Das Herzogliche Haus S. Weimar

besitzet von der Grafschaft Henneberg die Ämter, Ilmenau, Kaltennordheim, Lichtenberg, und einen Antheil von Fischberg, welcher dem Amte Kaltennordheim einverleibet ist. Dieser Landestheil enthält 3 Städte, 2 Marktflecken, 30 Dörfer, 11 Höfe und 7 Wüstungen.


1. Amt Ilmenau.
 Es lieget dieses Amt jenseits des Thüringer Waldes, und gehörte in ältern Zeiten den Grafen von Käfernburg zu, welche es von den Landgrafen von Thüringen zu Lehen trugen.| Günther von Käfernburg verkaufte dasselbe im Jahr 1343 an Graf Heinrichen VIII (XII) von Henneberg Schleusingen um 2000 Mark Silbers, und seitdem machte dieser District einen Theil der Hennebergischen Lande aus. Das Amt begreift folgende Ortschaften:

1) Ilmenau, eine schöne Bergstadt von 355 Häusern, an dem Fuß des Thüringer Waldes. Sie führet ihren Namen von dem nahe vorbeygehenden Ilmfluß, und ist dermalen der Sitz eines fürstlichen Amtes und einer Superintendentur. Ausserdem befindet sich daselbst ein Bergamt, welches über die hiesigen Silber- und Kupferbergwerke die Aufsicht führet. Vor wenigen Jahren hat man, durch eine kostbare Gewältigung der Gewässer, vom neuen angefangen, die bisher aufläßigen Fundgruben in Gang zu bringen, und alle die Schwierigkeiten zu überwinden, welche den Zugang zu diesen unterirdischen Schätzen versperrt hatten.

2) Oberpörliz, ein kleines Dorf von 16 Wohnungen.

3) Unterpörliz, hat 45 Häuser und eine Pfarrkirche, auch ist daselbst ein fürstliches Kammergut.

| 4) Roda, ein Pfarrdorf, bestehet aus 50 Feuerstellen.

5) Cammerberg lieget im Walde, und hat nur 12 Wohnungen.

6) Stüzerbach, gehöret nur mit 9 Häusern nach Ilmenau, die übrigen 23 stehen unter dem Amte Schleusingen.

7) Wipfra, war vormahls zwischen Sachsen Weimar und Schwarzburg gemeinschaftlich; letzteres trat aber seinen Antheil 1731 an Weimar ab.

8) Neuses, enthält 32 Feuerstellen.

9) Schmerfeld, ein Dorf von 18 Wohnhäusern.

10) Haida, bestehet aus 40 Wohnungen. Unweit dem Dorfe lieget die Wüstung Ditterwinden.

11) Martinroda, ein Pfarrdorf von 64 Häusern, gehöret den Herren von Witzleben, die es vom Hause Weimar zu Lehen tragen[8]. Nicht weit von diesem Ort lag das alte Schloß Hermannstein, dessen in| Urkunden des mittlern Alters Erwähnung geschiehet[9], jetzt aber ganz verfallen ist.


2. Das Amt Kaltennordheim.

bestehet aus folgenden Ortschaften.

1) Kaltennordheim, ein Städtchen, von 150 Häusern, an dem Fluß Felda in einer angenehmen Gegend. Am äussersten Ende des Orts liegt ein altes Schloß, welches den Namen Merlins führet, und ehedessen die Residenz des unruhigen Grafen Heinrichs XII. (XIV.) von Henneberg war, welcher 1475 daselbst sein Leben endigte. Jetzt ist es die Wohnung des fürstlichen Beamten. Übrigens befindet sich in der Stadt eine Superintendentur und eine städtische Obrigkeit, welche amtssäßig ist.

2) Kaltenwestheim, (Vestheim in pago Tullifeldon,) ein Marktflecken mit einer Pfarrkirche, bestehet aus 120 Wohnungen.

3) Erbenhausen, (Rubenhus) enthält 90 Feuerstellen und ist ein Filial von Kaltenwestheim.

| 4) Reichenhausen, ein Dorf von 30 Häusern, lieget an der Felda.

5) Oberwieth, (Weytaha) ein Pfarrdorf bestehet aus 40 und

6) Unterwieth, hat 50 Wohnungen.

7) Frankenheim, ein Filial von Oberwieth, hat 20 Häuser.

8) Birks, ein kleiner Ort, von 15 Haushaltungen. In diesen 3 letztern Dörfern besitzen die Herren von der Tann die vogteyliche Gerichtbarkeit.

9) Mittelsdorf, (Mitilesdorp) bestehet aus 25 Wohnungen.

 Ausser den jetzt genannten Ortschaften liegen noch in diesem Amte verschiedene einzelne Höfe, als 1) der Anzenhof, (Lorazahu) 2) Gereuth, 3) Rieden, 4) Rohnhof und 5) der Sannhof; ingleichen die Wüstungen Grimmelbach, Schalkenberg und Wambach.


3. Der Antheil an dem ehemahligen Pfandamt Fischberg.
 Zur allgemeinen Übersicht der mancherley Abwechselungen, welche dieses Amt betroffen haben, müssen wir kürzlich bemerken, daß solches| in ältern Zeiten dem Stifte Fulda zugehörte, welches die Hälfte davon im Jahr 1455 dem Hause Henneberg Römhild – und die andre Hälfte 1468 an Henneberg Schleusingen wieder käuflich überließ. Letzteres brachte in der Folge auch den Römhildischen Antheil an sich, und hatte also das ganze Amt Fischberg inne, welches 1583 als eine Pfandschaft an das gesammte Haus Sachsen überging. Bey der Landestheilung vom Jahr 1660 blieb es gemeinschaftlich, und wurden dessen Einkünfte zur Unterhaltung des Gymnasiums zu Schleusingen ausgesetzet. Als man aber Fuldaischer Seits nach der Zeit auf der Ablösung dieses Pfandamtes bestand und deshalb sogar am kaiserlichen Hof klagbar wurde, mußten sich die fürstlichen Innhaber, die Herzoge Moriz Wilhelm zu S. Naumburg, Johann Wilhelm zu S. Eisenach und Ernst Ludwig zu S. Meiningen bequemen, gedachtes Amt gegen Erlegung eines Pfandschillings von 40416 fl. 18 Schilling an Fulda abzutreten[10]. Allein| nach Erlöschung der S. Eisenachischen Linie 1741 nahm deren Erbfolger, Herzog Ernst August zu S. Weimar, einen großen Theil von dem Amte Fischberg wieder in Besitz und zwar aus dem Grunde, weil darunter viele Hennebergische Erbgüter befindlich waren, die dem Hause Sachsen, durch jenen Reluitions-Vertrag, nicht entzogen werden konnten. Die Sache kam endlich nach einem langen Proceß am 24ten May 1764 zum Vergleich, vermög dessen das Stift Fulda die jenseits des Fuldaflusses gelegene Ortschaften mit der Landeshoheit an S. Weimar abtrat. Solchergestalt gehören zu dem Antheil an Fischberg nachstehende 3 Dörfer, welche in Ansehung der Jurisdiction dem Amte Kaltennordheim unterworfen sind:

1) Fischbach, von 29 Häusern.

2) Wiesenthal, bestehet aus 113 Wohnungen, und 2 Pfarrkirchen.

3) Orenhausen, ein Pfarrdorf von 102 Feuerstellen.

4) Mabet, oder Mebritz, ein einzelner Hof.


4. Amt Lichtenberg.
 Eine umständliche Geschichte dieses Amtes liegt hier ausser dem Plan unserer Arbeit und| wir haben genug, zur Berichtigung der in den allgemeinen Geographien hierüber befindlichen Nachrichten nur folgendes hievon anzuführen. In ältesten Zeiten gehörte es den Grafen von Henneberg zu, die es im 13ten Jahrhundert dem Stifte Wirzburg verkauften[11] von welchem es bald darauf die Abtey Fulda käuflich an sich brachte.[12] Der dasige Abt Heinrich verpfändete dasselbe nebst der Hälfte von Salzungen, (1366) um 6000 Mark Silbers und 1800 Pfund Heller den Landgrafen von Thüringen, und diese überließen beyde Pfandschaften 1409 dem Erzstift Mainz, welches sie 1423 an Wirzburg und endlich an Henneberg Römhild um 3000 fl. verkaufte.[13]
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 In der Henneberg-Römhildischen Landestheilung vom Jahr 1532 kam Salzungen an Graf Albrechten zu Schwarza, Lichtenberg aber an seinen Bruder, Bertholden XVI. (XIX) zu Römhild. Letzterer überließ dieses| Amt mit seinen übrigen Besitzungen (1548) den Grafen von Mannsfeld, welche es aber 1555 dem Ernestinischen Hause Sachsen gegen Oldisleben und eine Zugabe von 50000 fl. abtraten. Im Jahr 1572 wurde Lichtenberg den beyden Herzogen Johann Casimir und Johann Ernst zu S. Coburg eingeräumet, die es bis 1596 in Gemeinschaft behielten, wo alsdann dieses Amt in der Theilung an Johann Ernst fiel. Nach dessen unbeerbtem Tode (1638) kam es an Sachsen Weimar, wurde aber in der brüderlichen Erbsonderung vom Jahr 1640 eine Besitzung der Sachsen Eisenachischen Nebenlinie, und fiel endlich nach deren Erlöschung 1741 wieder an das herzogliche Stammhaus Weimar zurück. Während diesen verschiedenen Abwechselungen suchte zwar das Stift Fulda (1628 und 1723) die Wiedereinlösung dieses 1366 verkauften Amtes zu bewirken und machte die Sache beym kaiserlichen Hof anhängig; allein der Proceß ist bis jetzt unentschieden liegen geblieben, und da Kurmainz, als erster Acquirent dieser Pfandschaft, sich im Jahr 1665 ausdrücklich reversiret, das Haus Sachsen gegen die Fuldaischen Reluitions-Ansprüche zu| vertreten[14], so werden auch solche schwerlich zur weitern Ausführung gebracht werden können. Das Amt Lichtenberg ist in zwey Gerichtsbezirke eingetheilet, und begreift nebst der Stadt Ostheim 1 Marktflecken, 9 Dörfer, 5 Höfe und 3 Wüstungen.

Zum vordern Gericht gehören.

1) die Stadt Ostheim (Hostheim) vor der Röhn an dem Fluß Streu. Es befindet sich daselbst eine Superintendentur, 1 Pfarrkirche und 1 Gottesacker-Kirche und verschiedene adeliche Rittersitze oder Kommoteien, welche als Überbleibsel der ehemaligen Burglehne anzusehen sind, und theils den Herren von Stein, von der Thann, von Masbach u. a. m. zugehören. Der Stadtrath bestehet aus 12 Personen und ist amtssäßig. Vermög des Trappstädter Recesses vom Jahr 1599 muß Ostheim einen Schöppen an die Wirzburgische Cent Mellerstadt stellen. Gegen Mitternacht liegt auf einem Berge das Schloß Lichtenberg, von welchem das Amt den Namen führet, und dermahlen dem| fürstlichen Rechnungs-Beamten zur Wohnung dienet.

2) Sondheim vor der Rhön.

3) Urspringen,

4) Stetten, (Stettihaha)

5) Malbers, gehören mit den 4 hohen Rügen in die Wirzburgische Cent Fladungen.

Zum Hintergericht sind geschlagen:

6) Kaltensondheim, (Sundheim in pago Tullifeldon) ein Marktflecken.

7) Wollmuthausen,

8) Gerthausen, (Garrothusen)

9) Helmershausen,

10) Schaafhausen, und

11) Maßbach.

 Die einzelnen Höfe, welche zum Amte Lichtenberg gehören, sind: Kohlhaus, die Ober- und Untere Weimarschmiede, und die große Zillbach, ein herrschaftliches Cammergut. Die unweit derselben gelegene kleine Zillbach bestehet in einem Forsthause, zu welchem, vermög des zwischen den Häusern Sachsen Weimar und S. Gotha im Jahr 1661 errichteten Theilungsrecesses[15], alle| und jede Waldungen gehören, die in den Sachsen Meiningischen Aemtern Sand und Wasungen gelegen sind. Ausserdem liegen in diesem Amte annoch die 3 Wüstungen, als: Korbs, Pfaffenhausen, und Reipers, ingleichen das eingegangene Schloß Hiltenburg, welches im Mittelalter der Stammsitz eines Dynasten-Geschlechts dieses Namens ausmachte.


III. Die fürstlichen Häuser zu S. Gotha und S. Coburg-Saalfeld

besitzen in Gemeinschaft


das Amt Themar,
welches in der Hennebergischen Landestheilung von 1660 dem Hause Altenburg zufiel, aber nach dessen Erlöschung, nebst den übrigen Altenburgischen Landen, an Sachsen Gotha kam. Als Herzog Ernstens hinterlassene Söhne die väterlichen Lande theilten, bekam Herzog Heinrich zu Römhild unter andern das Amt Themar. Nach seinem unbeerbten Ableben (1710) nahm Sachsen Gotha dasselbe in Besitz, trat aber (1714) vermög eines kaiserlichen Definitiv-Urthels, dem Hause Coburg Saalfeld die| erforderliche Ratam wieder ab. Wegen der gemeinschaftlichen Administration und Erhebung der Intraden wurde 1728 zwischen beyden fürstlichen Häusern ein besonderer Receß errichtet, nach dessen Inhalt, bey Bestellung der Diener und in Ansehung der Direction in Justitz-Sachen, eine beständige Abwechselung beobachtet, die Canzleylehne auf die Hälfte vertheilet, die Vergleichung der drey adelichen Ritterlehne, Marisfeld, Oberstadt und Henfstädt, ingleichen die publica und Criminal-Sachen gemeinschaftlich besorget, und endlich die jährlichen Revenüen dergestalt repartirt wurden, daß davon Sachsen Gotha 7/12 Theile und Sachsen Coburg 5/12 erheben sollte[16]. Es gehören aber zu diesem Amte ausser der Stadt Themar 17 Dorfschaften 1 herrschaftliches Cammergut und 8 Wüstungen.
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1) Themar, (Tagamari) eine mittelmäßige Stadt an der Werra, ist der Sitz eines gemeinschaftlichen Justitz-Amtes, und bestehet| aus 211 Häusern. Die Aufsicht über die Kirchen- und Schuldiener der ganzen Diöces führet der jedesmahlige Decanus, der in ganz Henneberg noch der einzige ist, welcher diesen noch aus dem Pabstthum abstammenden Titel beybehalten hat. Es ist auch hier eine lateinische Schule. Der Magistrat ist amtssäßig und bestehet, mit Inbegriff des Bürgermeisters, aus 12 Rathsherren, einem Syndikus und einem Stadtschreiber. Ausserhalb der Stadt befinden sich zwey Papier- und 3 Mahlmühlen.

2) Grimmelshausen, (Griminolteshusen) von 35 Häusern.

3) Ehrenberg, von 24 Häusern.

4) Wachenbrunn, von 37 Häusern.

5) Tachbach, (Tabehu) von 15 Häusern.

6) Grub, von 22 Häusern.

sind nach Themar eingepfarrt.

7) Siegritz, bestehet aus 29 Wohnungen, und pfarrt nach Reurieth.

8) Reurieth, (Ruriet) ein Pfarrdorf von 85 Feuerstellen an der Werra. Ehedessen befand sich daselbst ein den von Heßberg zuständiges Rittergut, welches aber die Gebrüder Johann Philipp und David Heinrich| von Heßberg 1713 mit der zugehörigen vogteylichen Gerichtbarkeit über ihre Lehns-Untersassen zu Reurieth um 30000 fl. an Sachsen Hildburghausen verkauften. Seitdem besitzet dieses fürstliche Haus einen gewissen Antheil am gedachten Dorfe, jedoch mit Ausschluß der Landeshoheit und anderer daraus fließenden Gerechtsame, die den fürstlichen Inhabern des Amtes zuständig sind.

9) Trostadt, (Trostnesteti) ein ehemaliges Nonnenkloster, welches 1177 von Graf Popen VII (XII) von Henneberg gestiftet wurde. Dermahlen ist es ein herrschaftliches Cammergut, und enthält ausser den Ökonomie-Gebäuden, 1 Forsthaus, 1 Mühle und 3 Privat-Wohnungen. Die Einwohner gehen nach Reurieth in die Kirche.

10) Dingsleben, (Tingsfleia) ein Pfarrdorf von 60 Feuerstellen.

11) Epdorf, ein dergleichen von 73 Häusern, auch befindet sich daselbst ein herrschaftliches Vorwerk.

12) Obendorf, bestehet aus 29 Wohnungen und pfarrt nach Epdorf.

| 13) Bernhardt, ein Filial von Henfstädt enthält 32 Häuser.

14) Beynerstadt, (Beinherestadt) ein Dorf von 46 Feuerstellen, ist ein Filial von Reurieth.

15) Lengfeld, bestehet aus 65 Häusern, und 1 Pfarrkirche.

16) Schmeheim, ein Dorf von 45 Wohnungen. Die dasige Kirche ist zwar eine Tochter von der in dem adelich Marschallischen Gerichts-Orte Marisfeld befindlichen Kirche, doch wird der dortige Pfarrer vom geistlichen Untergericht zu Themar noch besonders zu Schmeheim präsentirt und eingeführet.

17) Marisfeld, (Maharesfeld) gehöret der adelichen Familie der Marschalle von Ostheim zu, die es mit dem dasigen Rittersitz und mit der hohen und niedern Gerichtbarkeit von Gotha und Coburg zu Lehen tragen. Die Herren Besitzer machen zwar Anspruch auf die Reichsunmittelbarkeit, und sie haben sich schon längstens bey dem Canton Rhön und Werra immatriculiren lassen; sie werden aber von den beyden Landesfürsten| für keine unmittelbare Reichs- sondern für mittelbare landsäßige Vasallen erkannt. Der Ort hat übrigens seine eigene Pfarrkirche und bestehet aus 76 Häusern. In der Büschingischen und andern Geographien wird Marisfeld ganz irrig zum Amte Suhl gerechnet.

18) Oberstadt, ein adeliches dem Herrn Domdechant von Seebach zu Naumburg zuständiges Gerichtsdorf mit einem Rittergute, welches die hohe und niedere Gerichtbarkeit besitzet, und beyden Fürstlichen Häusern zu Lehn rühret. Es bestehet aus 73 Häusern und 1 Pfarrkirche.

19) Henfstädt, (Henfestat) ein adeliches Gerichtsdorf von 64 Häusern an der Werra. Es sind daselbst drey adeliche Schlösser, welche nebst den Vogteygerichten der adelichen Familie von Hanstein zugehören. Das Patronatrecht, ingleichen die Centbarkeit stehet der Landesherrschaft zu. Herr Büsching rechnet diesen Ort Th. III. B. 3. S. 640 ganz unrichtig zur unmittelbaren Reichsritterschaft.

|  Auch liegen im Bezirk des Amtes Themar folgende Wüstungen, die in ältern Zeiten als Dörfer vorkommen und zwar

1) Weißbach, (Wizzebach) bey Themar.

2) Dörfles, (Dorphelen) bey Grimmelshausen.

3) Brunnhof, bey Reurieth.

4) Steinhaug, (Steinhoug) bey Henfstädt.

5) Gertles, (Gertilure) bey Tachbach.

6) Schneebach, bey Oberstadt.

7) Syholz (Sichildes) und

8) Eytersfeld, bey Schmeheim.


IV. Die fürstlichen Häuser zu S. Coburg und S. Meiningen

besitzen in Gemeinschaft


das Amt Römhild.
 Bey der Geschichte dieses Amtes können wie um so viel kürzer seyn, da wir bereits oben die Schiksale desselben bemerket haben. Seit dem Jahr 1379 war es eine Besitzung des Hauses Henneberg – Ascha oder Römhild, kam aber 1549 an die Grafen von Mannsfeld und endlich 1555 an die Herzoge| zu Sachsen. Nach einigen schon bekannten Abwechselungen fiel dieses Amt in der brüderlichen Theilung vom Jahr 1640 an Sachsen Altenburg, und als dieses Haus 1672 ausstarb, gelangte es an Herzog Ernsten zu Sachsen Gotha, dessen Söhne bekanntermassen sämmtliche Lande (1680) unter sich theilten. Bey dieser Erbsonderung erhielt Herzog Heinrich unter andern auch das Amt Römhild, welches aber, nach seinem 1710 erfolgten erblosen Absterben zwischen Sachsen Coburg und Sachsen Meiningen einen heftigen Successionsstreit veranlaßte, welcher erst neuerer Zeiten durch Vergleich zur Endschaft kam. In Ansehung der Administration des Amtes hat man mittelst Recesses vom Jahr 1765 die Einrichtung getroffen, daß die Besetzung der Stellen eines Amtshauptmanns, Forstmeisters, Superintendenten, Amtmanns und Amtsvogts, zwischen beyden fürstlichen Theilen alterniren, alle übrigen geist- und weltliche Ämter aber, im Fall der Erledigung in der Maaße besetzet werden, daß bey Sachsen Meiningen der Turnus 2 Jahre, bey Sachsen Coburg aber nur 1 Jahr bleibet, und derjenige fürstliche Theilhaber, bey welchem der Turnus stehet, das Subjectum| zu einer vacanten Stelle zu ernennen hat. Von den Einkünften erhebet Meiningen 2/3 Theile und Coburg 1/3 Theil.

 Das Amt Römhild hat in Ansehung seiner Fruchtbarkeit von der Natur viele Vorzüge empfangen, und es wird hier ein großer Überfluß an Getraide und Obst gebauet, welches in die benachbarten minder fruchtbaren Gegenden verführet wird. Gegen Osten erheben sich die 2 sogenannten Gleichberge, die schon in einer Urkunde vom Jahr 867 unter den Namen montes similes vorkommen.[17]

 Im Bezirk des Amtes Römhild liegen, ausser der Stadt, 14 Amts und 6 ritterschaftliche Dörfer, 2 Höfe und 8 Wüstungen.

1) Römhild (Rotmulti) eine mittelmäßige Stadt von 219 Wohnhäusern, war die ehemahlige Residenz der Grafen von Henneberg Aschach-Römhilder Linie. Das dasige Schloß wurde unter der Regierung Herzog Heinrichs zu Sachsen Römhild sehr erweitert und mit dem Namen Glücksburg beleget. Ein Theil derselben ist dem fürstlichen Beamten zur Wohnung eingeräumet. Im Jahr 1430 legte Graf Georg I von| Henneberg allhier ein Collegiatstift mit 12 Chor-Herren an, wovon die noch gegenwärtige Stiftskirche übrig geblieben ist, in welcher Epitaphia von der Gräflich-Hennebergischen Familie anzutreffen sind. Es befindet sich hier eine Superintendentur und eine lateinische Schule. Der Stadtrath ist amtssäßig.

 Vor der Stadt befindet sich das Hospital Alten Römhild, in welchem von den ehemaligen Stifts-Einkünften 24 dürftige Personen unterhalten werden. Unweit demselben gegen Morgen, lag auf einer, am Fuß des großen Gleichbergs, befindlichen Anhöhe, das alte Schloß Hartenberg, von welchem noch wenige Rudera zu sehen sind.

2) Heyna (Haginia)ein ansehnliches Pfarrdorf, in welchem ein herrschaftliches Cammergut und ein dem Julien Spital zu Wirzburg gehöriges Vorwerk befindlich ist.

3) Sülzdorf (Sulzidorp) war ehedessen eine Wüstung, und ist erst in neuern Zeiten wieder angebauet worden.

4) Westenfeld ein Pfarrdorf, ist dem Amte Themar zehendpflichtig.

| 5) Mönchshof, ein herrschaftliches Cammergut, gehörte ehedessen dem Kloster Wechterswinkel.

6) Menthausen, ein großes Dorf mit einer Pfarrkirche.

7) Milz (Milizza) ein wohlhabender Ort, in welchem in ältesten Zeiten ein dem Stift Fulda gehöriges Nonnenkloster erbauet war. Es befindet sich hier ein adeliches dem gedachten Stifte lehnbares Gut.

8) Sondheim im Grabfeld, ein Pfarrdorf.

9) Gollmuthausen, ein Filial, von Rodhausen. Der daselbst befindliche Schülerhof gehöret dem Amte Behrungen.

10) Hindfelt (Hundisvelt) ein Filial von Miliz.

11. und 12. Eicha oder Träg, und Gleichamberge (Glichen am bergk) sind beyde Pfarrdörfer.

13) Lind, (zu der linten) gehöret mit den 4 hohen Rügen ins Wirzburgische Amt Königshofen, und pfarrt nach Gleichamberg.

14) Zeilfeld (Cylfeld) ein Filial von Bedheim, im Amte Hildburghausen, welchem auch die Hälfte des Dorfs zuständig ist.

15) Buchhof, ein fürstliches Cammergut.

| 16) Trappstadt, ein ganerbschaftliches Dorf, in welchem das Amt Römhild das Directorium führet.

17) Rothhausen (Rodehusan) ein Pfarrdorf, in welchem, vermög des Recesses von 1594 dem Kloster Bildhausen die vogteyliche Gerichtbarkeit, dem Amte Römhild aber die Cent und das Patronatrecht zuständig ist.

18) Rappershausen, ein reichsritterschaftliches dem Herrn von Stein zu Nordheim gehöriges Dorf, ist der Centgerichtbarkeit des Amtes Römhild unterworfen.

19) Gleicherwiesen, gehöret den Herren von Bibra; der jetzige Besitzer, Wilhelm Ernst Lothar Freyherr von Bibra, dem auch Adelsdorf im Canton Gebirg gehört, hat es erst in neuern Zeiten gekauft, und steht wegen Gleicherwiesen mit der freyherrl. Bibraischen Familie zu Schwebheim in der Mitlehnschaft. Es rechnet sich zum Ritter Canton Rhön und Werra. Eben diese Eigenschaft haben auch die adelichen den Freyherren von Bibra gehörigen Dörfer

20) Irmelshausen (Irminolfeshusen)

21) Hochheim (Hoheim)

| 22) Aubstadt, und

23) Baara, die zwar im Römhildischen Amtsbezirk liegen, aber als reichsritterschaftliche Ortschaften, mit dem Amt in keiner Gerichtsverbindung stehen.

Die in diesem Amte befindlichen Wüstungen sind:

1) Brondorf, bey Milz.

2) Burgstadel, bey Rothausen.

3) u. 4) Eichelbron, und Ottenhausen (Ottelmeshusen) bey Berungen.

5) Krausenbach, bey Zeilfeld.

6) Neblers, bey Hindfeld.

7) Schwabhausen, bey Haina.

8) Zella, bey Westenfeld.



  1. s. die Urkunde vom J. 1542 in Ludewigs Würzb. Geschs. S. 928.
  2. dipl. Mspt. d. d. Maßfeld vf Mittwoch nach Reminiscere.
  3. Diese Vorrechte erlangte der Stadtrath zuerst im Jahr 1714, wo Herzog Moriz Wilhelm zu Sachsen Naumburg ihm selbige um 200 fl. verkaufte. dipl. in Arnds S. Archiv Th. III. S. 464.
  4. s. Schannat. Trad. Fuld. p. 398 wo Rore ein Monasterium genennet wird.
  5. Sie stehen in der dipl. Geschichte des Haus. Henneb. S. 761 ff.
  6. Ebend. S. 284.
  7. s. die Urkunde in Heims Henneberg Chron. Th. III, S. 44.
  8. Vermög eines mit S. Gotha errichteten Vertrags vom Jahr 1669 in Reinhards Beyträgen Th. II, S. 199.
  9. s. die dipl. Gesch. des Haus. Henneb. Th. I. S. 492.
  10. Besage der Urkunden von dem Jahr 1705 u. 1707 nach welchen an S. Naumburg zu 5/12 Theile 10416 fl. 18 Schillinge – und an S. Eisenach und Meiningen 30000 fl. ausgezahlet wurden.
  11. dipl. Gesch. von Henneb. S. 89.
  12. Schannat. Dioeces. fuld. p. 275.
  13. Rudolphi Gotha dipl. P. II. p. 317.
  14. Dies bezeuget die Urkunde vom Jahr 1665 in Rudolphi l. c. P. I. p. 302.
  15. Er stehet in Reinhards Beyträgen Th. II. S. 126.
  16. s. den Receß in dem 1783 edirten Saalfeldischen Receßbuch S. 207. Es ist also unrichtig, wenn es in der Büschingischen und andern Geographien heiset, daß S. Gotha 2/3 und S. Cob. 1/3 Theil an dem Amt Themar besitze.
  17. dipl. in Schannat. Trad. Fuld. p. 203.