Zum Inhalt springen

Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche/26. Kapitel

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« 25. Kapitel Nikolaus Hunnius
Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche
Erstes Register
27. Kapitel »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|
Das sechsundzwanzigste Kapitel.
Die h. Taufe ist ein Sacrament, dadurch Gott der Herr die Menschen durch Wasser und Geist zu geistlichen Menschen vom Neuen gebäret, von Sünden reiniget, zu seinen Kindern aufnimmt, und einen Gnadenbund mit ihnen aufrichtet, mit der Versicherung, daß, wenn sie mit beharren werden, sie die ewige Seligkeit ererben sollen.

 632. Das erste Sacrament der Christen ist die h. Taufe, von der folgende neun Punkte zu beachten sind.

 a) Was für Namen dieses Sacrament habe? An dem bloßen Namen ist wenig gelegen, doch mag solches nicht gänzlich vorüber gelassen werden. Der erste und eigentliche Name ist: Taufe, welcher| herkommen soll von eintauchen oder von taufen, das etwas in die Tiefe versenken bedeutet. Daher Taufe so viel ist, als Eintauchen. So taufte sich Naeman in dem Jordan, da er sich darinnen wusch und badete, 2 Könige 5, 14.; die Israeliten wurden im Meere getauft, als sie durch dasselbe gingen, 1 Corinth. 10, 2. So wird nun dieses Christenbad eine Taufe oder ein Eintauchen genannt, sowohl wegen der äußerlichen leiblichen, als auch der innerlichen geistlichen Handlung. Sodann heißt Taufe der Christen Kreuz, Luc. 12, 50. „Ich muß mich mit einer Taufe taufen lassen u. s. w.“ Desgleichen die sichtbare Ausgießung des h. Geistes, Matth. 3, 11. „Der nach mir kommt, der wird euch mit dem h. Geist und mit Feuer taufen.“ Aber solcher Wortverstand gehört nicht hieher.

 633. Außerdem werden der Taufe mehrere andere Namen gegeben, daß sie heißt das Wasser, Joh. 3, 5. „Es sei denn, daß Jemand geboren werde aus dem Wasser und Geist u. s. w.“; das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung des heil. Geistes, Tit. 3, 5.; das Wasserbad im Wort. Ephes. 5, 26.

 634. b) Was das Sacrament der Taufe sei? Sie ist eine geistliche, von Christo eingesetzte und verordnete Handlung, in welcher ein Mensch im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des h. Geistes in Wasser eingetaucht wird und damit Vergebung der Sünden erlangt, in Gottes Bund auf- und angenommen, des Verdienstes Christi, der Kindschaft und ewigen Seligkeit theilhaftig gemacht wird.| Diese Beschreibung ist in folgenden Punkten stückweise zu erklären:

 635. α) daß, wenn in heiliger Schrift von der Taufe gehandelt wird, solches Niemand verstehe von der Ausgießung oder Gaben des h. Geistes, welche noch heutiges Tages gläubigen Christen mitgetheilt werden; auch nicht von der Bluttaufe der h. Märtyrer, sondern allein von der Wassertaufe.

 636. β) daß die Taufe nicht sei eine bloße äußerliche Ceremonie, damit man sich zum christlichen Glauben bekenne, weil ein solcher Gedanke aus der h. Schrift nicht genommen, daraus auch nicht erwiesen werden kann. Die Taufe ist viel herrlicher und hat eine recht göttliche Wirkung, die eine äußerliche Ceremonie, welche den Glauben zu bekennen dient, nicht wirken kann.

 637. γ) daß die Taufe nicht sei ein Zeichen, dadurch die Wiedergeburt angedeutet werde, welche nach Verlauf einiger Zeit in dem Menschen, der jetzt getauft wird, geschehen soll. Denn, weil sie die Wiedergeburt wirkt, kann sie nicht bloß so viel bedeuten, und weil sie uns nirgends zu einem solchen Zeichen, vielmehr aber zu einem Mittel der Wiedergeburt gegeben ist, so dürfen wir sie auch nicht für ein bloßes Zeichen erkennen.

 638. c) Wie die Taufe im Alten Testamente verkündigt und versprochen sei? Solches ist geschehen

 α) in Worten, Hesek. 36, 25. „Ich will rein Wasser über euch sprengen, daß ihr rein werdet von aller eurer Unreinigkeit,“ Joel 3, 23. „Es wird eine Quelle vom Hause des Herrn herausgehen,| die wird den Strom Sittim wässern.“ Zachar. 13, 1. „Zu der Zeit wird das Haus David und die Bürger zu Jerusalem einen freien offenen Born haben wider die Sünde und Unreinigkeit.“

 β) in den Vorbildern, als: der Sündfluth, 1 Petr. 3, 20. 21. „In der Arche Noah’s wurden acht Seelen behalten durch das Wasser, welches nun auch selig macht in der Taufe;“

 der Beschneidung, Coloss. 2, 11. 12. „In Christo seid ihr beschnitten mit der Beschneidung ohne Hände, durch Ablegung des sündlichen Leibes im Fleisch, nämlich mit der Beschneidung Christi, in dem, daß ihr mit ihm begraben seid durch die Taufe;“

 des Durchgangs durch das rothe Meer, in welchem die Kinder Israel von der Wolke geleitet wurden, 1 Cor. 10, 1. 2. „Unsre Väter sind alle unter der Wolke gewesen, und sind alle durch’s Meer gegangen, und sind alle unter Moses getauft mit der Wolke und dem Meere;

 des Flusses, der aus dem Tempel floß, Hesek. 47, 1. 8. 9. „Siehe, da floß ein Wasser heraus unter der Schwelle des Tempels, und er sprach zu mir: Dieß Wasser wird fließen in’s Meer, und von einem Meere in’s andere, und wenn es dahin in’s Meer kommt, da sollen dieselbigen Wasser gesund werden, ja, Alles, was darinnen lebet und webet, dahin diese Ströme kommen, das soll leben, und soll sehr viel Fische haben, und soll Alles gesund werden und leben, wo dieser Strom hinkommt.“ Dieses heilsamen Wassers gedenkt die Offenbarung Johannis 22, 1. ff., und kann von nichts Anderem, als allein von der h. Taufe, verstanden werden. Noch mehr Vorbilder wären anzuführen, als: das levitische Sprengwasser (4 Mos. 19, 9. 10. ff.), die| levitische Reinigung (3 Mos. 15, 6. ff.), die Reinigung Naemans (2 Könige 5, 14. ff.).
.
 639. d. Wer die Taufe verordnet und eingesetzt habe? Alle Sacramente sind von Gott gestiftet, sonst könnten sie diesen Namen nicht mit Recht führen; weswegen auch die Taufe von Gott verordnet sein muß und keinen andern Ursprung haben kann. Es verhält sich aber also damit, daß erstlich dem Johannes der Befehl zu taufen gegeben worden ist, Luc. 3, 2. 3. „Da geschah der Befehl Gottes zu Johanne, und er kam in alle Gegend um den Jordan und predigte die Taufe der Buße.“ Johann. 1, 33. „Der mich sandte, zu taufen mit Wasser, derselbe sprach zu mir: Ueber welchen du sehen wirst den Geist herabfahren u. s. w.“ Darum wird von Johannis Taufe gesagt, sie sei vom Himmel, Matth. 21, 25. und Luc. 7, 30. wird sie Gottes Rath genannt, die Schriftgelehrten und Pharisäer verachteten Gottes Rath wider sich selbst, und ließen sich nicht von Johannes taufen. Wie nun Johannes getauft hat, so taufte Jesus auch zur Zeit seines Predigtamtes durch seine Apostel, denen er zu taufen Befehl gab, Joh. 4, 1. 2., welche Verordnung an sie er wiederholt hat, als er sie in alle Welt aussandte, das Evangelium zu predigen, Matth. 28, 19. „Gehet hin in alle Welt, und lehret alle Völker, und taufet sie u. s. w.“ Und von der Taufe wird gemeldet, daß sie sei der Bund eines guten Gewissens mit Gott, 1 Petr. 3, 21., das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung des heil. Geistes, Tit. 3, 5., das Wasserbad, dadurch Gott seine Gemeine| heiligt, Ephes. 5, 26., weswegen sie gewiß Gottes Ordnung sein muß.

 640. e) Welches die Mittelsperson sei, durch welche die Taufe verrichtet wird? Gott hatte die Taufe angeordnet, aber er verrichtete dieselbe durch Johannes, Luc. 3, 3. Der Herr Christus taufte durch seine Jünger, Joh. 4, 1. 2. Also ist heut’ zu Tage (da Gott die Taufe nicht ohne Mittel verrichtet) die Frage: Wen Gott gebrauche, die Menschen zu taufen? Davon ist zwar schon §. 625. Bericht geschehen; aber insonderheit ist hier zu melden, daß eben Denjenigen zu taufen befohlen ist, welchen Gott das Lehramt aufgetragen hat; darum spricht er: Lehret alle Völker und taufet sie, und gehört die Taufe unter die Geheimnisse des Reiches Gottes, wovon Paulus schreibt 1 Corinth. 4, 1. „Dafür halte uns Jedermann, nämlich für Christi Diener u. s. w.“ Wenn nun ein Mensch zu taufen ist, so soll es der ordentliche Priester verrichten. Aber es entsteht dabei eine dreifache Frage.

 641. α) Ob auch ein solcher Prediger, der mit verführerischer Lehre umgeht, die Taufe recht verrichten könne? Antwort: die ketzerischen Lehrer sind zweierlei: Etliche halten die Einsetzung und Ordnung des Herrn Christi nicht, sondern nehmen etwas anderes als Wasser; oder taufen nicht im Namen des Vaters, des Sohnes und des h. Geistes, verändern also oder verstümpern diese Ordnung. Diese nun taufen nicht recht, nicht als ob sie ihrer Person halber untüchtig wären, sondern weil sie aus des Herrn Christi Befehl und Ordnung schreiten. Andere halten die Einsetzung der Taufe in allen| ihren Stücken unverändert, und diese mögen (ob schon Niemand, der ihren Irrthum erkennt, ohne Noth, von ihnen die Taufe empfangen, noch die Seinigen zu taufen ihnen zutragen soll) die Taufe auch völlig reichen, denjenigen zur ewigen Wohlfahrt, die sie empfangen.

 642. Dieses ist daher zu beweisen:

 weil der Menschen Unglaube Gottes Glauben nicht aufhebt, Röm. 3, 3. Wie nun ein ehrlicher Mann Glauben (Zusage) hält, wenn er eine zugesagte Gabe darreicht, ob’s schon durch einen bösen und untreuen Diener geschieht, also hält Gott Glauben (Zusage), wenn er in der Taufe uns die Wiedergeburt und andere Gaben widerfahren läßt, wiewohl der Diener, durch den sie verrichtet wird, seiner falschen Lehre halber unserm Herrn Gott nicht getreu ist;

 weil ein Jeglicher an seiner Taufe, wenn dieselbe richtig ist, zweifeln müßte, weil, wenn die Taufe nicht rechtmäßige Taufe wäre, sofern der Täufer in der Lehre irrte, niemand aber gewiß weiß, daß der Täufer in der Lehre richtig gewesen sei, kein Mensch gewiß sein könnte, ob er durch die Taufe in Gottes Gnadenbund eingetreten, also der Früchte der Taufe theilhaftig geworden sei;

 weil andern göttlichen Verrichtungen damit nichts benommen wird, wenn schon der Diener falsch glaubt, als z. B. den Opfern, welche nirgend darum getadelt werden, daß sie von verführerischen Priestern zugerichtet worden seien; wie auch die Jungfrau Maria ihr Opfer gebracht hat, als irrige Priester dem Gottesdienst vorstanden, Luc. 2, 24. Der Herr Christus hat selbst zu| opfern befohlen durch die Priester, welche ihn verfolgten, Matth. 8, 4. Marc. 1, 44.

 Ferner der Beschneidung, worüber die Frage niemals entstanden ist, ob die, welche sie verrichteten, rechtgläubig wären oder nicht, und ist ganz vermuthlich, daß der Herr Christus selbst die Beschneidung durch einen, welcher der pharisäischen Lehre zugethan war, empfangen habe, der doch damit nichts abgegangen ist. Ferner der Predigt des seligmachenden Wortes. Denn da der Herr Christus vor der Pharisäer falschen Lehre warnte, Matth. 16, 6. 12., so ließ er doch ihre gute Lehre, die sie aus Mose führten, mit Fleiß anhören, Cap. 23, 2. 3. „Auf Mosis Stuhl sitzen die Schriftgelehrten und Pharisäer, Alles nun, was sie euch sagen, daß ihr halten sollt, das haltet und thut’s.“ So ließ sich’s auch Paulus nicht zuwider sein, daß Etliche Christum um Hasses und Haders willen predigten, Philipp. 1, 15. 18., wie etwa die Feinde göttlicher Wahrheit diese den Leuten vortragen, nicht in der Meinung, sie ihnen zu lehren, sondern verhaßt zu machen.

 So nun die Opfer, die Beschneidung und die Predigt des göttlichen Wortes in ihrer vollen Kraft und Wirkung blieben, wenn auch der Diener in der Lehre irrte, so wird die Taufe durch des Täufers Irrthum nicht untüchtig gemacht. Was aber von einem solchen ketzerischen Täufer gesagt worden ist, das ist auch von einem solchen zu verstehen, der ein unordentliches und sträfliches Leben führt. Die andere Frage ist:

 643. β) ob ein gemeiner Mann oder Laie die Taufe verrichten könne? Hierauf wird geantwortet: Gleichwie das Predigt- oder Lehramt allein von den ordentlichen Dienern verrichtet werden| soll, jedoch in Ermanglung derselben und also im Nothfall auch von Andern, dazu nicht Verordneten verrichtet wird, so soll die Taufe allein von den ordentlichen Predigern, aber, in Ermangelung derselben, auch von einem gemeinen frommen und gottseligen Manne verrichtet werden, dieses wird bewiesen,

 weil sowohl das Lehren als das Sacramentverwalten an das Ministerium, Predigtamt, gebunden ist, demnach, wie das Eine im Nothfall von gemeinen Leuten verrichtet werden kann, so auch das Andere;

 weil die Sacramente Alten Testamentes nicht allein von den Priestern gehandelt worden sind, denn die Beschneidung ist nirgends als ein Stück des priesterlichen Amtes verordnet, das Osterlamm hat ein jeglicher Hausvater schlachten und zurichten dürfen, 2 Mos. 12, 6. Daraus wird geschlossen, daß das Sacrament der Taufe (obwohl man nicht eher aus der Ordnung schreiten und dem Predigtamte vorgreifen soll) im Nothfall auch von andern Personen verrichtet werden dürfe.

 644. γ) Ob eine Frauens-Person die Taufe verrichten dürfe? Was insgemein von Laien gesagt ist, muß auch von Weibern verstanden werden. Daß aber den Frauen im Nothfall zu taufen vergönnt sei, ist zu erweisen,

 weil in Christo Jesu alle Gläubigen eins sind, und daß nicht der Unterschied des Mannes und Weibes gilt, Gal. 3, 28.;

 weil auch die Frauen in der christlichen Gemeine gelehrt haben, als Phöbe, die am Dienste der Kirche zu Cenchrea war, Röm. 16, 1. Die Prisca, die Pauli Gehilfin war, V. 3.; und von diesen ist daher zu vermuthen, daß sie auch getauft haben;

|  weil klare Exempel vorhanden sind, daß Weibspersonen die Beschneidung verrichtet haben, als Zipora, Mosis Ehefrau, beschnitt ihren Sohn, 2 Mos. 4, 25. In der Verfolgung des Antiochus beschnitten gottselige Frauen ihre Kinder, 1 Maccab. 1, 63. 2 Maccab. 6, 10. So ist es ihnen auch in der Christenheit nicht verboten, dergleichen heilige Werke zu verrichten.

 645. f. Wen und womit man taufen solle?

 Wen man taufen solle? Wie Gott alle Menschen in seinen Gnadenbund aufnehmen will, so will er auch zur Taufe, (die ein Bund mit Gott ist), alle befördert wissen. Darum ist kein Mensch, groß oder klein, arm oder reich, Mann oder Weib, von der Taufe auszuschließen, wenn sie sich nicht selbst dazu ungeschickt machen.

 646. Ob die Kinder, bald nach ihrer Geburt, ehe sie zu ihrem rechten Verstand kommen und von Gottes Willen unterrichtet sind, getauft werden sollen? Darauf lautet die Antwort: Ja! und zwar aus folgenden Gründen:

 α) Weil der Herr Christus ein allgemeines Gebot gegeben hat: „Gehet hin in alle Welt und lehret alle Völker und taufet sie (Matth. 28, 19.). Unter dem Worte „alle Völker“ werden auch die kleinen Kinder begriffen. Wenn nun Gott seine Gnadenwerke weit und über alle Menschen erstreckt, so gebührt uns nicht, daß wir dieselben enger fassen oder Jemandem entziehen. Da nun Gott die h. Taufe allen Menschen ohne Unterschied mitzutheilen befiehlt,| so können und sollen wir von derselben Niemanden, also auch die Kindlein nicht ausschließen;

 β) weil die kleinen Kinder zudem Gnadenbunde unsers Gottes gehören. Denn also spricht der Herr Christus: „Der Kinder ist das Reich Gottes.“ Marc. 10, 14. Dieser Bund wird gemacht durch die h. Taufe, welche Petrus den Bund eines guten Gewissens mit Gott nennt. 1 Petri 3, 21. Daraus folgt: Wer zu dem Gnadenbund Gottes gehört, der soll getauft werden; die Kinder gehören zu dem Gnadenbunde, darum sollen sie auch getauft werden;

 γ) weil uns der Herr Christus diese ordentliche Regel vorgeschrieben hat: „Es sei denn, daß Jemand geboren werde aus dem Wasser und Geist, so kann er nicht in das Reich Gottes kommen.“ Joh. 3, 5. 1 Corinth. 15, 50. „Fleisch und Blut können das Reich Gottes nicht ererben.“ Daraus wird nothwendig geschlossen, Niemand kann in das Reich Gottes kommen, der Fleisch und Blut ist, die Kinder aber, die natürlicher Weise geboren werden, sind Fleisch und Blut, darum können die Kinder in das Reich Gottes nicht kommen; gleichwohl sollen sie nach Gottes Willen in sein Reich kommen, darum ist ihnen hochnoth, daß sie geistlicher Weise von Neuem geboren werden müssen, diese Wiedergeburt aber geschieht durch die h. Taufe, welche ist das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung des heil. Geistes. Tit. 3, 5. Und der Herr Christus spricht, daß die Wiedergeburt geschehe aus dem Wasser und Geist; darum müssen die Kinder zur Taufe befördert werden.

|  δ) wie die Beschneidung vor Zeiten gewesen ist ein Siegel der Gerechtigkeit (Röm. 4, 11.) und ein Mittel des Bundes zwischen Gott und Abrahams Nachkommen (1 Mos. 7, 11. 12.), so ist, nachdem die Beschneidung abgeschafft worden, die heil. Taufe uns an Statt der Beschneidung, als der Bund eines guten Gewissens mit Gott (1 Petr. 3, 21.) gegeben worden. Wie nun Gott keinen Unterschied mit der Beschneidung im menschlichen Alter gemacht, sondern befohlen hat, die Kindlein am achten Tage zu beschneiden, und nicht erst, wenn sie des Bundes Handlung zwischen Gott und Abraham mit ihrem Verstande begreifen können: so will er auch im Neuen Testamente seine Gnade nicht enger spannen, und den armen Kindlein die Güter entziehen, die er ihnen vor Zeiten mitzutheilen befohlen hatte; sondern will, daß die Kinder ohne Ansehen ihres Alters und natürlichen Verstandes getauft und in seinen Gnadenbund aufgenommen werden, ehe sie noch der Natur nach ihre Vernunft gebrauchen können.
.
 647. Sodann wird auch gefragt: Ob die Boshaftigen, Ketzerischen und Ungläubigen zu der Taufe zuzulassen seien? Antwort: Wer die Taufe nicht würdig empfangen kann, der soll auch nicht getauft werden, so lange er in dieser Unwürdigkeit bleibt. Diese Unwürdigkeit offenbart sich auf dreierlei Weise: durch falsche Lehre, durch grobe Sünden, durch Unwissenheit und Unglauben. Ist Jemand mit falscher irriger Lehre behaftet, oder hat sich in Sünden vertieft, daß er dem Geist Gottes widerstrebt, und also der gnädigen Wirkung nicht fähig ist, der ist nicht zu taufen, bis er Irrthum und Sünde abgelegt hat, nach Petri Rath, Apostelgesch. 2, 38.|Thut Buße, und lasse sich ein Jeglicher taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung der Sünden.“ Ist er zu Jahren gekommen und doch in dem christlichen Glauben nicht unterrichtet, so ist vor allen Dingen nothwendig, daß man ihn im Glauben unterrichte, bevor er getauft wird. Da der Kämmerer von Philippus die Taufe begehrte und sprach: „Siehe, da ist Wasser, was hindert’s, daß ich mich taufen lasse?“ fragte Petrus: „Glaubest du von ganzem Herzen, so mag es wohl sein“, Apostelgesch. 8, 36. ff. Desgleichen thaten Paulus und Silas zu Philippi, als sie den Kerkermeister bekehrten, indem sie ihm zuerst das Wort des Herrn sagten und ihn hernach erst tauften, Apostelgesch. 16, 32. 33.

 648. Womit man taufe und taufen solle? Wie bei einem jeden Sacramente zwei Dinge sind, ein Irdisches und ein Himmlisches, so sind diese auch bei der Taufe zu betrachten.

 Das Irdische und Leibliche ist Wasser. Denn dasselbe ist gebraucht worden vom Johannes, der am Jordam taufte (Matth. 3, 5. Joh. 1, 33.), auch ist von dem Herrn Christus bei der Stiftung der Taufe nichts anders benannt worden; sodann haben die Jünger des Herrn mit Wasser getauft (Apostelgesch. 8, 38.). Da Petrus im Hause des Kornelius gepredigt hatte und der heil. Geist auf die Gläubigen gefallen war, sprach Petrus: „Mag auch Jemand das Wasser wehren, daß diese nicht getauft werden?“ So nennt Paulus die Taufe ein Wasserbad, Ephes. 5, 26. Es ist also nicht zu zweifeln, daß zur Taufe Wasser, recht eigentliches und natürliches Wasser, gehöre. Des gebrannten Wassers soll man sich darum| enthalten, damit nicht in dem Getauften ein Zweifel entstehe, ob auch seine Taufe richtig gewesen sei.

 649. Was demnach nicht Wasser ist, als Milch, Bier, Wein u. dgl., gehört nicht zur Taufe, denn es ist deren keines in der Einsetzung gemeldet, auch nicht von den Aposteln gebraucht worden; auch kann Niemand wissen, ob Gott der Herr durch solches Mittel die Wiedergeburt wirken und die Taufe eine rechte Taufe sein lassen wolle.

 650. Das Himmlische ist in den Worten der Einsetzung ausdrücklich benannt, nämlich Gott, die heil. Dreieinigkeit, der Vater, Sohn und h. Geist; „Taufet sie im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des h. Geistes.“ Matth. 28, 19. Daß, gleichwie bei des Herrn Christi Taufe die heil. Dreieinigkeit sich offenbarte, also dieselbe auch über einen Täufling schwebt, welchen er durch die Taufe von Neuem gebiert und über den er ruft: „Das ist mein lieber Sohn (meine liebe Tochter), daran ich Wohlgefallen habe. Der Sohn wäscht und reinigt ihn von Sünden mit seinem Blute.“ Ephes. 5, 26. „Christus hat seine Gemeine geheiligt und gereinigt durch das Wasserbad im Wort.“ Wie nun der Mensch in der Taufe von Sünden gereinigt wird, so geschieht dasselbe nothwendig durch Christi Blut, welches uns von allen Sünden reinigt, 1 Joh. 1, 7. Ephes. 1, 7. Der h. Geist ist wie ein Siegel in diesem Bunde, 2 Corinth. 1, 22. Das Pfand unsres Erbes, Ephes. 1, 14., der Zeugniß unserm Geiste gibt, daß wir Gottes Kinder sind, Röm. 8, 16. Daher wird von ihm geschrieben, wir werden aus dem heil. Geist wiedergeboren, Joh. 3, 5. Die Taufe| ist ein Bad der Erneuerung des heil. Geistes.

 651. g. Welches die eigentliche Form der Taufhandlung sei? Diese ist in dem Worte „taufet“ ausgedrückt. Denn ohne solche Verrichtung geschieht noch keine Taufe. Dabei sind zwei Dinge in Acht zu nehmen, nämlich: Was für eine Handlung dieses Wort für sich und in seinem eigentlichen Verstande bedeute, und was es in diesem Sacramente eigentlich heiße.

 652. Taufen heißt (§. 632.) eintauchen, besprengen und abwaschen. Es ist daher unnöthig, weitläuftig zu disputiren, ob die Täuflinge in’s Wasser eingetaucht oder begossen und besprengt werden müssen? weil das Taufen beiderlei Bedeutung mit sich bringt, und es gilt an sich selber gleich, wie es deswegen gehalten werde, insonderheit wenn man bei dem bleibt, was man gewohnt ist, damit Niemandem unnöthiger Weise ein Gewissen gemacht werde.

 653. Das Andere: Bei dieser Handlung ist nicht ein schlechtes Eintauchen oder Begießen befohlen, sondern daß solches geschehe im Namen des Vaters, und des Sohnes, und des h. Geistes. Wie aber die Taufe keine Taufe ist, wenn man nicht eintauchet oder besprenget, so wäre es auch ein gemeines Bad und keine Taufe, wenn dasselbe nicht im Namen der h. Dreieinigkeit, Vaters, Sohnes und h. Geistes, verrichtet würde.

 Dieß Wort „im Namen“ zeigt erstlich an, daß man auf Befehl der h. Dreieinigkeit taufen solle, wie denn im Namen des Herrn gehen, reden, thun u. s. w.| heißt: auf seinen Befehl gehen, reden, thun. Es zeigt sodann auch an, daß die Taufe geschehe in Kraft und Wirkung der heil. Dreieinigkeit. So hat David im Namen; das ist, in Kraft des Herrn, den Goliath geschlagen (1 Sam. 17, 45.); so zog Assa aus, wider die Mohren zu streiten, in des Herrn Namen, (auf seine Macht und Beistand, 2 Chron. 14, 11.). David wirft wider seine Feinde Panier auf im Namen (in der Kraft) des Herrn, Ps. 20, 6. Ps. 44, 6. 118, 10., woraus zu vernehmen ist, daß die Taufe nicht in menschlicher, sondern in göttlicher Kraft verrichtet werde.
.
 Endlich zeigt dieß Wort an, daß die Taufe geschehe mit Benennung, Anrufung und Verehrung der heil. Dreieinigkeit. Denn im Namen des Herrn reden, predigen und weissagen, heißt: verkündigen, daß man aus des Herrn Munde und auf sein Wort redet. Jerem. 44, 16. 17. Apostelgesch. 5, 40. Luc. 24, 47. Matth. 7, 22. Im Namen des Herrn schwören, heißt, denselben im Eidschwur als einen heiligen Namen gebrauchen und ihn damit ehren. 5 Mos. 6, 13. 1 Sam. 20, 42. Im Namen den Herrn segnen, ist, des Herrn Namen in dem Segen ausdrücklich nennen und ihm die Ehre geben, daß der Segen allein vom Herrn komme. 2 Sam. 18, 1. 1 Chron. 17, 2. Ps. 129, 8. 4 Mos. 6, 23. ff. „Also sollt ihr sagen zu den Kindern Israel, wenn ihr segnet: Der Herr segne dich und behüte dich, der Herr lasse sein Angesicht u. s. w., denn ihr sollt meinen Namen auf die Kinder Israel legen, daß ich sie segne.“ Daraus ist zu ersehen, im Namen des Herrn segnen, erfordere, daß man bei dem Segnen seinen Namen nenne und ihn ehre, als käme der Segen allein von ihm her. Im Namen des Herrn Christi Wunder thun, heißt, bei| Verrichtung der Wunder Christi Namen ausdrücklich nennen und durch solches Nennen die göttlichen Werke verrichten. So hat der Herr seinen Jüngern Gewalt gegeben, in seinem Namen Teufel auszutreiben, Kranke gesund zu machen u. s. w., Marc. 16, 17. 18., dem sie also nachkamen, daß sie durch Nennung des Namens des Herrn die Wunderwerke verrichteten, Apostelgesch. 3, 6. „Im Namen Jesu Christi von Nazareth stehe auf und wandle.“ Cap. 9, 34. 16, 18. Wie nun alle diese Werke in Gottes und Christi Namen verrichtet werden, wenn man seinen heil. Namen nennt, so soll die Taufe im Namen des Vaters, des Sohnes und des heil. Geistes auch geschehen. Zu der eigentlichen Form der Taufe gehört also, daß die Eintauchung oder Besprengung mit Wasser mit der ausdrücklichen Benennung der heil. Dreieinigkeit geschehe, um welcher Ursachen willen die Namen der Personen eigentlich ausgedrückt worden sind.

 654. Dabei ist noch zu bemerken, daß in der heil. Taufe ein Bund zwischen Gott und den Menschen gemacht wird, 1 Petr. 3, 21. Wie nun bei Aufrichtung und Bekräftigung eines Bundes die Personen namhaft gemacht werden, welche in den Bund treten, so müssen auch bei Aufrichtung des heil. Taufbundes die in diesen tretenden Personen benannt werden, anzuzeigen, daß diese nicht seien heidnische Götzen, nicht Engel, nicht verstorbene Heilige, oder ein unbekannter Gott, sondern Gott der Vater, Sohn und heil. Geist.

 655. h) Was für Wirkung die Taufe habe? Es ist nicht nöthig, die Wirkung der Sakramente insgemein hier zu erzählen und auf die Taufe| anzuwenden, als, daß sie sei ein öffentliches Zeugniß des Glaubensbekenntnißes und ein Siegel der göttlichen Verheißung, sondern es sind nur die Werke, welche eigentlich und besonders der Taufe zugeschrieben werden, und diese sind:

 α) Die Vergebung der Sünden. Marc. 1, 4. Johannes tauft und predigt von der Taufe der Buße zur Vergebung der Sünden; Apostelgesch. 2, 38. „Thut Buße und lasse sich ein jeglicher taufen auf den Namen Jesu Christi zur Vergebung der Sünden.“ Kap. 22, 16. „Stehe auf und lasse dich taufen und abwaschen deine Sünde.“ Ephes. 5, 26 ff. „Christus hat die Gemeine geheiliget durch das Wasserbad im Wort, auf daß er ihm selber darstellte eine Gemeine, die nicht habe einen Flecken oder Runzel, oder des etwas, sondern daß sie heilig sei und unsträflich.“ Zachar. 13, 1. „Zu der Zeit wird das Haus David und die Bürger zu Jerusalem einen freien offenen Born haben wider die Sünde und Unreinigkeit.“

 β) Die Wiedergeburt, Joh. 3, 5. „Es sei denn, daß jemand geboren werde aus dem Wasser und Geist u. s. w.“ Tit. 3, 5. „Gott macht uns selig durch das Bad der Wiedergeburt u. s. w.“ Aus der Wiedergeburt folgen andere Wirkungen, nämlich die Kindschaft, daß wir aus dem heil. Geist, und also aus Gott, geboren werden; also sind wir auch durch solche Geburt Gottes Kinder, und wenn wir durch die Taufe Gottes Kinder werden, so empfangen wir durch diese den Glauben, Gal. 3, 26. 27. „Ihr seid alle Gottes Kinder durch den Glauben an Christo Jesu, denn wie viel euer getauft| sind, die haben Christum angezogen.“ Darum St. Petrus 1 Epist. 1, 23. dem göttlichen Worte auch die Wiedergeburt zuschreibt, weil das Wort den Glauben wirkt, Röm. 10, 17. „Ihr seid wiedergeboren, nicht aus vergänglichem, sondern aus unvergänglichem Samen, nämlich aus dem lebendigen Wort Gottes, das da ewiglich bleibt.“ Aus dem Glauben folgt dann die Genießung des Verdienstes Christi, welche aus der Taufe entsteht, Gal. 3, 27. „Wie viele euer getauft sind, die haben Christum angezogen.“

 γ) Der Bund mit Gott, 1 Petr. 3, 21. „Nicht das Abthun des Unflats am Fleische, sondern der Bund eines guten Gewissens mit Gott macht uns selig.

 δ) Die Erneuerung, Tit. 3, 5. „Das Bad der Wiedergeburt und Erneuerung des heil. Geistes.“ Coloss. 2, 11. „In Christo seid ihr beschnitten, mit der Beschneidung ohne Hände, durch Ablegung des sündlichen Leibes im Fleische, nämlich mit der Beschneidung Christi, in dem, daß ihr mit ihm begraben seid durch die Taufe, in welchem ihr auch seid auferstanden durch den Glauben, den Gott wirkt.“

 ε) Das ewige Leben, Marc. 16, 16. „Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden.“ 1 Petr. 3, 21. „Gott macht uns selig durch das Bad der Wiedergeburt.“ Daraus ist genugsam zu schließen, daß die Taufe nicht ein bloßes Bekennen der Lehre, auch nicht ein bloßes Zeichen der Wiedergeburt sei, sondern ein gewaltiges und sehr kräftiges Mittel, durch welches Gott, als durch ein Werkzeug, recht göttliche und dem Menschen selige Werke verrichtet.

|  656. i) Die Umstände der Taufe. Deren sind fünferlei zu gedenken.

 α) Die Taufpathen, die bei der Taufe stehen und das Kind der Taufe zutragen. Von diesen ist zu wissen, daß die Taufe auch ohne solche Personen ein völliges Werk sei, und sie dazu zuziehen, der Taufe halber nicht nothwendig sei. Doch ist der Pathen Verrichtung 1) als Zeugen fleißig zuzusehen, daß die Taufe nach des Herrn Christi Ordnung und Einsetzung verrichtet werde; 2) wenn das Kind zu seinem Verstande kommen wird, alsdann ihm zu bezeugen, daß es wahrhaftig also getauft sei, wie es Christus befohlen hat; 3) für das Kind zu beten, daß Gott dasselbe, wie er es in seinen Gnadenbund aufnimmt, auch darinnen erhalten, an Leib und Seele segnen und endlich mit allen Gläubigen ewig selig machen wolle, 4) bei der Taufe anstatt des Kindes anzugeloben, in welchem Glauben es jetzt getauft und hernach auferzogen werden soll; 5) und dann fleißig Acht zu haben, daß das Kind in dem Glauben und Bekenntniß, den sie bei der Taufe gelobet haben, auferzogen, und nicht in schädlichen Irrthum oder in falsche Lehre verführt werde.

 Um dieser Ursache willen hat die Kirche verordnet, daß zu der Kinder-Taufe gottselige Leute erfordert würden, die die angedeuteten Werke dem Kindlein zu gute verrichten sollen, und weil die Ursachen richtig sind, werden diese Umstände bisher beibehalten. Weil aber solche Werke, die dem Taufpathen obliegen, von solchen, die mit irriger Lehre im Glauben behaftet sind, nicht verrichtet, ihnen auch nicht anvertraut werden können, so soll man dergleichen| Personen nicht zu Taufpathen wählen, noch dieses Werk verrichten lassen.

 657. β) Der Exorcismus oder Beschwörung des Teufels. Wenn vor der Taufe über das Kind gesprochen wird: Ich beschwöre dich, du unreiner Geist, bei dem Namen Gottes des Vaters, und des Sohnes, und des heil. Geistes, daß du ausfahrest und weichest von diesem Diener Jesu Christi u. s. w., so wird damit keineswegs angedeutet, daß das Kind leiblicher Weise von dem bösen Feinde besessen sei, was ein jeder einfältiger Mensch leicht und wohl denken kann; sondern, weil genugsam bekannt ist, daß die Gewalt des Satans über die Menschen zweierlei ist, nach dem Leibe und nach der Seele, der Mensch demnach auf zweierlei Weise besessen werden kann, leiblich (wenn der böse Feind des Menschen Gliedmassen eingenommen hat und sie nach seinem Gefallen mißbraucht) und geistlich (wenn er die Seele eingenommen hat und nach seinem Gefallen sie regieret und führet). Von dieser geistlichen Besitzung redet der Sohn Gottes Luc. 11, 25. 26. „Wenn der unsaubere Geist kommt, so findet er sein Haus mit Besen gekehret und geschmücket; denn gehet er hin und nimmt sieben Geister zu sich, die ärger sind, denn er selbst, und wenn sie hinein kommen, wohnen sie da.“

 658. Wenn nun bei der Taufe dem Satan geboten wird, von dem Kinde zu weichen, so wird keineswegs die leibliche, sondern allein die geistliche Besitzung verstanden, und wird solche Rede zu dem Teufel gethan, nicht, als sollten diese Worte das Kind aus des Teufels Gewalt reißen, oder sonst eine| geistliche Kraft in sich haben, sondern daß 1) die Umstehenden der leiblichen sündlichen Geburt erinnert werden, wie wir alle (und also auch das zu taufende Kind) in Sünden empfangen und geboren, Ps. 51, 7., von Natur ein Kind des Zorns, Ephes. 2, 3. und sonach unter dem Reich und der Gewalt des Satans gehalten werde, wenn ihm nicht durch göttliche Gnade geholfen würde. Damit 2) denselben auch die Kraft und Wirkung der Taufe damit vorgebildet werde, daß, gleichwie dem Teufel geboten wird, das Kind von seiner Gewalt loß zu lassen, so durch die Taufe solches wirklich vollzogen und in der That verrichtet werde.

 659. Obwohl aber gern zugegeben wird, daß diese Erinnerung in einer andern und deutlichern Form geschehen könne, so folgt doch daraus ganz und gar nicht, daß solcher Ursache halber der Exorcismus abgeschafft werden solle und müsse, weil keine Ceremonie und kein Kirchengebrauch so vollkommen ist, der nicht verbessert werden möchte, und steht gleichwohl in der Kirche gehalten, dieselbe zu behalten oder zu ändern.

 660. γ) Das Zeichen des Kreuzes, womit der Täufling an der Stirn und Brust bezeichnet wird. Dieß geschieht nicht zu dem Ende, daß es eine sonderbare himmlische Kraft habe, geistliche Werke in den Täuflingen zu verrichten, sondern daß es eine vorhergehende Andeutung sei, daß sie sollen auf das Kreuz und den Tod Christi getauft und dadurch von des Satans Reich erlöset werden und mit Gott einen Bund machen. Andrer Ursachen halber wird dieser Gebrauch nicht beibehalten.

|  661. δ) Die Nichtwiederholung dieses Sacramentes. Wer einmal nach Christi Verordnung getauft ist, der bedarf nicht, daß er mehrmal getauft und dieß Sacrament wiederholt werde. Die Ursache davon ist, daß Gott mit den Menschen einen Bund macht; wenn aber Gott den Bund einmal gemacht und beschlossen hat, dann ist keine Wiederholung nöthig, weil Gott seine Gaben und Berufung nicht gereuen könne, Röm. 11, 29. Denn obschon die Menschen an ihrem Theile bundbrüchig werden, bleibt doch der Bund an Gottes Theil fest, so lange die Gnadenzeit währt, in welcher Gott den Abtrünnigen zu diesem Bund reitzt und lockt. So wird der Bund, daß Gott keine Sündfluth kommen lassen wolle, nicht repetirt, und die Beschneidung wird nicht wiederholt; eben so haben wir auch zu der Wiederholung der Taufe keinen Befehl, von ihr auch kein Exempel, nach dem wir uns richten sollten. Deßhalb bleibe man einfältig bei Gottes Ordnung, und lasse eigene Gedanken davon gänzlich fern bleiben.





« 25. Kapitel Nikolaus Hunnius
Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche
27. Kapitel »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).