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Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche/25. Kapitel

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« 24. Kapitel Nikolaus Hunnius
Gründliche und allgemein faßliche Darlegung der Glaubenslehre der evangelisch-lutherischen Kirche
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Das fünfundzwanzigste Kapitel.
Die Sacramente sind heilige, von Gott verordnete Handlungen, darinnen uns etwas Gewisses, das Gott in der Einsetzung namhaft gemacht hat, gereicht und zugestellt wird, auf daß dadurch, als durch Siegel, Gottes Wort von Verheißung seiner Gnade und Barmherzigkeit, versiegelt, sie uns zugeeignet, wir deren versichert, und anderer geistlicher Gaben theilhaftig gemacht werden.

 610. Von den Sacramenten wird am besten und verständlichsten gehandelt, wenn man ein jedes besonders betrachtet; jedoch, damit sie insgemein etlichermassen verstanden werden, sind davon 7 Punkte zu behalten.

 a) Was das Wort Sacrament bedeute? Dieß Wort ist ein lateinischer Name, der sonst heißt| entweder eine gewisse Geldsumme, welche nach alter Gewohnheit zwei streitende Partheien bei der Obrigkeit niederlegen mußten, deren derjenige verlustig werde, der unrecht befunden worden war; oder es heißt ein Soldaten-Eid, der dem Feldherrn oder Obristen geleistet wird.

 Nun ist dieses Wort in der lateinischen Kirche gebraucht worden und hat insgemein geheißen eine jegliche Handlung oder Geheimniß der Gottseligkeit, wie denn die alte lateinische Bibel die Verbindung Christi und seiner Gemeine ein Sacrament nennt, Ephes. 5, 32., da sie der Apostel ein Geheimniß genannt hatte.

 611. Insonderheit aber ist ein Sacrament geheißen worden das Geheimniß derjenigen h. Handlungen, damit uns Gott die evangelischen Verheißungen zueignet und versiegelt. In diesem Verstande wird es noch bei uns gebraucht, daß die Sacramente sind große Geheimnisse der Christenheit, darinnen diese auf eine sonderbare Weise dem Herrn Christo verbunden wird, ihn nicht zu verlassen, und eher Blut und Leben zu verlieren, als daß sie dem Satan und seinen Dienern etwas Gott zuwider einräumen wollten.

 612. b) Was Sacramente seien? Sie sind α) heilige Handlungen, β) die Gott selbst verordnet und eingesetzt hat, γ) darinnen uns etwas gereicht wird, nämlich Aeußerliches, Leibliches und Sichtbares, und dann etwas Himmlisches; Geistliches und Unsichtbares, δ) die Siegel, die das Wort bekräftigen, ε) und solche Mittel, durch welche uns die Verheißung von der Gnade Gottes zugeeignet wird, ζ) darneben wir allerlei andere geistliche Gaben empfangen.

|  613. Die Sacramente sind gleich einem Siegel, welches Gott an sein Wort, als an einen Brief hänget, damit zu zeigen, daß das wahr sei, was er im Wort gesagt und versprochen hat. Als Gott dem Noah, ja allen lebendigen Geschöpfen die Verheißung that, es sollte keine Sündfluth mehr über die Welt kommen, da hing er alsbald an dieses Wort ein sichtbares Siegel, den Regenbogen, womit er noch täglich, wenn er ihn zeigt, uns solches gnädigen Versprechens versichert, 1 Mos. 9, 13. ff. Da Gott dem Abraham verhieß, daß seine Nachkommen auf Erden unzählig sein sollten, versiegelte er diese Verheißung mit dem äußerlichen Zeichen, daß, wie die Sterne nicht zu zählen seien, so werde auch Abrahams Samen unzählig sein, 1 Mos. 15, 5. 6. Desgleichen als der Herr mit Abraham einen Bund machte und ihm versprach, daß er sein Gott sein wollte und seines Samens nach ihm, 1 Mos. 17, 7., that er ein Siegel dazu, die Beschneidung, welche ein Zeichen des Bundes sein sollte, V. 11. So hat er auch die Heiligen der göttlichen Gnade versichert, wie in der Historie des Jonathans, 1. Samuel 14, 6., und Davids, Cap. 17, 26., zu sehen ist.
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 614. Wie nun in diesem Allen Gott den Menschen zweierlei Wort gegeben hat, eines, das man höre, das andere, das man sehe, dem Noah das Wort und den Regenbogen, dem Abraham das Wort und die Sterne, das Wort und die Beschneidung: so verspricht er im Wort, sein Leib sei für uns in den Tod gegeben, sein Blut sei für uns vergossen, und eben dieses verspricht er auch im heil. Abendmahl, wenn er uns seinen Leib und sein Blut zu essen und zu trinken darreicht, daß,| was er in dem Einen unsern Ohren vorstellt, in dem Andern unsern Augen bezeuge.

 615. Die Sacramente machen dasjenige einem jeden Menschen insonderheit eigen, das durch’s Wort insgemein geredet und versprochen ist. Zum Exempel: im Wort wird bezeugt, daß Christus für der ganzen Welt und aller Menschen Sünde in den Tod gegeben sei und er sein Blut für alle vergossen habe; nun ist das heil. Abendmahl eingesetzt, daß der Herr Christus zu den Kommunikanten spreche: das ist mein Leib, der für euch gegeben ist, das ist mein Blut, das für euch vergossen wird, und demnach zu einem Jeglichen insonderheit: das ist mein Leib, der für dich gegeben wird, das ist mein Blut, das für dich vergossen wird, damit Dasjenige, was durch’s Wort insgemein allen versprochen wird, dasselbe in Sacramenten einem Jeglichen insonderheit zugeeignet und er versichert werde, die allgemeinen Verheißungen des Wortes betreffen auch ihn insonderheit.

 616. c) Was zu einem Sacramente eigentlich erfordert werde? Hier haben wir zu betrachten den Stifter, die Materie, die eigentliche, innerliche und wesentliche Form, die Endursach’ und Wirkung.

 So viel den Stifter betrifft, wird zum Sacrament einmal erfordert, daß es einig und allein von Gott verordnet sei, und nicht von einem Menschen. Warum das? Weil Niemand Gott ein Mittel vorschreiben kann, durch welches er uns seine Gnade mittheilen solle, er selbst aber allein die Macht hat, uns ein Mittel zu geben, wie dasselbe| ihm wohlgefällig ist. Was demnach aus menschlicher Satzung, Gewohnheit und Gebrauch herrührt, das kann kein Sacrament sein, kann auch zu demselben als ein wesentliches Stück nicht gehören. Hingegen haben wir für Alles, was ein Sacrament ist, das göttliche Wort, und in diesem eine gemessene Ordnung und bestimmten Befehl, wornach wir uns zu richten haben, und eine göttliche Verheißung, daß wir durch das Sacrament einer himmlischen und geistlichen Gabe theilhaftig gemacht werden sollen.

 617. Zweitens wird erfordert, daß es nicht allein auf eine geringe Zeit gestiftet sei, sondern so lange, als das Testament währt, dazu es gehört, in seiner Stiftung unverrückt bleibe.

 618. Was die Materie anlangt, muß durch das Wort der Einsetzung verordnet sein ein irdisches, leibliches, sichtbares, und dann ein geistliches, himmlisches und unsichtbares Wesen, das derjenige zu empfangen hat, der es genießen will. Denn weil Gott in Sacramenten den irdischen Menschen himmlische Gnade mittheilt, verknüpft er zusammen irdisches und himmlisches, leibliches und geistliches Wesen. Das leibliche wird (aus Gewohnheit der lateinischen Kirche) das Element genannt, welches in der Taufe das Wasser, im heil. Abendmahle das Brod und der Wein ist. Daß nun diese zwei Stücke vonnöthen seien, wird sich weiter finden, wenn von einem jeglichen Sacramente insonderheit gehandelt werden wird.

 619. Jedoch muß dieser Unterschied, welchen die Testamente verursachen, hier angedeutet werden, daß, wie das alte Testament nach seinem ganzen Wesen in lauter Vorbildern bestand, so haben die Sacramente| des alten Testamentes das Geistliche und Himmlische nach dem Vorbilde und nicht nach dem Wesen in sich gehabt; dagegen soll in den Sacramenten des Neuen Testamentes, welches den Körper selbst hat (Coloss. 2, 17.), das Geistliche und Himmlische nicht allein nach dem Vorbilde sein, sondern muß auch nach dem Wesen darin gefunden werden.

 620. Aus diesem folgt, daß die Sacramente in beiden Testamenten nicht einerlei haben sein können, also, was beiden Sacramenten gemein ist, das ist kein Sacrament, und was zum Alten Testament gehörig ist, kann nicht ein Sacrament im Neuen sein, was zum Neuen gehört, kann im Alten kein Testament sein.

 621. Was die eigentliche, innerliche und wesentliche Form anlangt, so muß eine besondere Handlung verordnet sein, in welcher die Materie des Sacraments den Menschen dargereicht und von ihnen empfangen werde. Denn, wenn solches nicht geschieht, hat man dem Wort und der Verordnung noch kein Genüge gethan, weil das Wort zum Sacrament kommen muß, anders es kein Sacrament sein kann.

 622. Deßwegen kann das Sacrament wesentlich nicht bestehen, allein in der Materie, wenn diese zu einem besondern heiligen Gebrauch angeordnet worden ist, als wäre diese ein völliges Sacrament, da sie auch schon eingeschlossen und verwahrt gehalten, nicht aber nach dem Befehl des Stifters gehandelt würde.

 623. Eben so, ob zwar die ganzen Sacramente ihre Bedeutung haben, so besteht doch das Sacrament nicht darin, daß das sichtbare Element etwas Unsichtbares| bedeuten solle; denn einmal wird die Bedeutung in dem Worte der Einsetzung nicht gemeldet, und dann werden mit solchem Vorgeben („es bedeute nur“) die Sacramente des Alten und Neuen Testamentes unter einander gemengt, welche zugleich bestehen sollen „im Bedeuten“, da sonst eben dasselbe den großen merklichen Unterschied dazwischen macht, daß die Sacramente Alten Testamentes die Vorbildung und Bedeutung auf das Zukünftige in sich haben, aber die Sakramente Neuen Testamentes das vorgebildete Wesen selbst in sich begreifen und darreichen.

 624. Die End-Ursache (Endzweck) und Wirkung der Sacramente. Ein jedes Sacrament muß seine geistliche Wirkung haben, denn es ist verordnet und eingesetzt, daß es ein Mittel sei, dadurch Gottes Gnade den Menschen mitgetheilt werde. Daraus folgt: Was keine geistliche Wirkung hat, das ist kein Sacrament.

 625. d) Wer die Sacramente handeln und ausspenden solle? Hier sind zwei Fragen zu beantworten:

 α) Ob solches allein der ordentliche Diener Gottes, oder auch andere Personen zu thun befugt seien? Die Sacramente auszutheilen, ist ein Stück des Predigtamtes, wie Paulus schreibt: „Dafür halte uns Jedermann, nämlich für Christi Diener und Haushalter über Gottes Geheimnisse.“ 1 Corinth. 4, 1. Darum, wie sich Niemand zum ordentlichen Lehramte eindringen soll, wenn er nicht dazu berufen ist, so darf sich auch Keiner unterfangen, die Sacramente zu handeln, wenn er nicht dazu berufen ist; daß aber solches von dem ordentlichen, nicht aber von einem zerrütteten und verwirrten Zustande| der Kirche zu verstehen ist, weil alsdann wohl zugelassen wird, daß auch andere das Wort lehren, die sich nicht im ordentlichen Predigtamte befinden, also, wenn die Kirche in einem verwirrten Zustande bedrängt ist, und ordentliche Prediger nicht hat, kann auch wohl eine andere Person die heil. Sacramente austheilen. Und dieses versteht sich auch vom Nothfall, daß, wo ein ordentlicher Prediger nicht alsbald zur Hand sein kann, eine andere gottselige Person hinzutrete und das Sacrament reiche, welches mit dem Unterschied anzunehmen ist, daß das Sacrament der Taufe seine Nothwendigkeit habe (d. h., daß die Taufe oft schnell nöthig sein kann), das andere Sacrament aber, das heil. Abendmahl, nicht so nöthig ist, daß sich also zu unsrer Zeit der Nothfall mit der Taufe allein zutragen kann, nicht aber mit dem heil. Abendmahl; darum auch andern, nicht zum Predigtamte verordneten Personen gestattet werden kann, die Taufe zu verrichten, nicht aber das heil. Abendmahl zu handeln.

 626. β) Ob zum rechten völligen Gebrauch des Sacramentes nöthig sei, daß der, welcher es ausspendet, ein recht gottseliger Mensch sei, und bei solcher Verrichtung einen guten Vorsatz habe? Antwort: Es stehet zwar einem jeglichen Menschen zu, daß er zu den Sacramenten komme mit Furcht und Zittern, weil er da vor Gottes Angesicht treten will; wenn aber solches nicht geschieht, sondern der, welcher das Sacrament austheilet, ist ein Verächter Gottes, oder, da er sonst nicht böse ist, jedoch bei des Sacraments Verhandlung mit unnützen Gedanken umgehet: so kann dem Sacrament an seinem Werk und Wesen deswegen nichts abgehen, weil

|  sonst das Wort, wenn es von bösen Leuten gepredigt wird, auch unfruchtbar sein müßte. Wie aber dem Wort an seiner Kraft und Wirkung nichts abgegangen ist, wenn es schon der Verräther Judas (Matth. 10, 4. 7.), die Phariesäer und Schriftgelehrten, die auf Mosis Stuhl saßen (Matth. 23, 2. 3.), und Andere aus Haß und um Haders willen (Philipp. 1, 15.) gepredigt haben, so kann auch derselben Bosheit der von ihm ausgespendeten h. Taufe und dem h. Abendmahle nichts benehmen; weil

 Paulus schreibt Röm. 3, 3. „Der Menschen Unglaube hebt Gottes Glauben nicht auf.“ Wenn nun Gottes Glaube das in sich hat, daß er uns im Sacramente seine Gaben darreichen wolle, wie sollte denselben des Dieners Unglaube und Bosheit aufheben? weil

 Niemand des Andern Gedanken sieht, und also nicht wissen kann, mit welchen Gedanken der Diener umgehe, indem er ihm das Sacrament reicht; daher müßte ein Jeglicher in stetem Zweifel stehen, ob er auch jemals ein einzigesmal des Sacramentes recht und völlig theilhaftig geworden wäre, und könnte also dieses keines einzigen Menschen Glauben versiegeln.

 627. e) Wem die Sacramente zu reichen seien? Entweder wird hier gefragt nach den Personen, oder nach der Zubereitung. Was die Personen betrifft, sind die Sacramente Allen denen zu geben, welche zu dem Worte und der darin besprochenen Gnade gehören, wofern nicht entweder die Einsetzung oder nothwendige Umstände ein Anders mit sich bringen. So gehörten zu dem Osterlamme alle Israeliten, zu der Beschneidung allein die Knäblein,| und zwar nicht eher, als bis sie den achten Tag erreicht hatten. Zu der Taufe gehören alle Menschen, ist auch sofern kein Hinderniß, daß sie nicht sowohl den Juden als den Heiden, sowohl Kindern als den Alten administrirt werde. Das h. Abendmahl gehört für alle Christen, die sich prüfen können, 1 Corinth. 11, 28. Darum gehören dazu die Erwachsenen, nicht aber die kleinen Kinder.

 628. Wegen der Zubereitung gehören zum Sacrament allein die, welche Gläubige und eigentlich des Herrn Christi geistlichen Gliedmassen sind, nicht aber die Unchristen, die Ketzer, die epicurischen Verächter Gottes und seines Wortes, eben so wenig die, welche ihre Sünden nicht erkennen, oder die, welche an Gottes Gnade verzweifeln. Darum ist die Taufe und der Gebrauch des h. Abendmahls mit dem Glauben stark und genau verbunden. Marc. 16, 16. „Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden, wer aber nicht glaubet, der wird verdammt werden.“ Zu dem Kämmerer aus Mohrenland, der die Taufe begehrte, sprach Philippus: „Glaubest du von ganzem Herzen, so mag es wohl sein,“ Apost. Gesch. 8, 37. Von des Herrn Abendmahl wird geschrieben: „Der Mensch prüfe sich selbst, und alsdann esse er von diesem Brode u. s. w.“

 629. f) Zu welchem Ende sie gebraucht werden sollen? Die vornehmste und eigentliche End-Ursache ist die Application, d. h. Zueignung und Versiegelung der göttlichen Verheißung. Daneben finden sich auch andere Ursachen, als: daß man sich durch öffentlichen Gebrauch des Sacraments| zu dem Glauben bekennt, der in solcher Gemeinde öffentlich gelehrt wird; dann: daß man sich damit verbindet, Gott dem Herrn bis an’s Ende getreu zu sein und für seine Ehre auf’s Blut zu kämpfen; endlich, daß sich Christen damit zusammen verbinden, sie wollen, wie eines Leibes Gliedmassen, einander die Werke der Liebe erweisen.

 630. g) Wie mancherlei und wie viel die Sacramente seien? Der Unterschied beruht auf den Testamenten, daß andere gewesen sind im Alten, andere aber jetzt im Neuen Testamente sind.

 Zum Alten Testament gehörten die Beschneidung und das Osterlamm. Die Beschneidung (welche ein Siegel des Bundes war, den Gott mit Abraham und seinen Nachkommen aufgerichtet hat, daß er ihr Gott und ihres Samens Gott nach ihnen sein wolle, 1 Mos. 17, 10.), ist aufgehoben, darum Paulus mit den falschen Aposteln, welche auf die Nothwendigkeit der Beschneidung drangen, einen harten Streit gehabt hat, der von den Aposteln dahin entschieden worden ist, daß die Beschneidung als nicht mehr nothwendig aufgehoben werden müsse. Apost. Gesch. 15, 1. 19. 20. – Das Osterlamm (welches die Israeliten versicherte, daß, da ihre Thüren mit des Lammes Blut besprengt sein würden, der Würg-Engel keine Macht an denen, die in dem Hause wären, finden sollte, 2 Mos. 12, 13. 14.) ist auch abgeschafft; denn wir Christen haben ein ander Osterlamm, welches ist Christus, für uns geopfert, 1 Corinth. 5, 7., daß also, indem der Herr Christus mit der Einsetzung der Taufe und des Abendmahls ein| Neues gestiftet, das Alte (die Beschneidung und das Osterlamm) damit aufgehoben hat. Hebr. 8, 13.

 631. Im Neuen Testamente wissen wir auch nur von zwei Sacramenten, von der h. Taufe und dem h. Abendmahle, dabei dieser Unterschied zu merken ist, daß, wie die Beschneidung die Knäblein unter Gottes Volk und in seinen Gnadenbund erstlich aufnahm, das Osterlamm aber zur Bekräftigung des in der Beschneidung aufgerichteten Gnaden-Bundes: so treten wir Christen durch die h. Taufe in den Bund mit Gott, aber durch das h. Abendmahl wird uns der durch die Taufe gemachte Bund confirmirt, d. h. bestätigt.





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