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Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1900

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Gesetzestext
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Titel: Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1900.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 13, Seite 139 - 172
Fassung vom: 30. März 1900
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 31. März 1900
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[139]

(Nr. 2661.) Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das Rechnungsjahr 1900. Vom 30. März 1900.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc.

verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

§. 1.

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Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr vom 1. April 1900 bis 31. März 1901 wird, wie folgt, festgestellt:
in Ausgabe
auf 2.059.825.412 Mark, nämlich
auf 1.783.778.780 Mark an fortdauernden,
auf 196.998.221 Mark an einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats, und
auf 79.048.411 Mark an einmaligen Ausgaben des außerordentlichen Etats,
in Einnahme
auf 2.059.825.412 Mark.

§. 2.

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Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur Bestreitung einmaliger außerordentlicher Ausgaben der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen die Summe von 72.620.029 Mark im Wege des Kredits flüssig zu machen. [140]

§. 3.

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Der Reichskanzler wird ermächtigt, zur vorübergehenden Verstärkung des ordentlichen Betriebsfonds der Reichs-Hauptkasse nach Bedarf, jedoch nicht über den Betrag von einhundertfünfundsiebzig Millionen Mark hinaus, Schatzanweisungen auszugeben.

§. 4.

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Der diesem Gesetz als zweite Anlage beigefügte Besoldungs-Etat für das Reichsbank-Direktorium für das Rechnungsjahr 1900 wird auf 159.500 Mark festgestellt.

§. 5.

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Die Beilage II des Gesetzes, betreffend den Servistarif und die Klasseneintheilung der Orte, vom 26. Juli 1897 (Reichs-Gesetzbl. S. 619) erhält die aus der dritten Anlage ersichtliche Fassung.

§. 6.

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Der Reichskanzler wird ermächtigt, den Postscheckverkehr einzuführen. Die für die Benutzung des Verkehrs zu beachtenden Vorschriften werden durch eine vom Reichskanzler zu erlassende Verordnung unter Beachtung der nachstehenden Bedingungen getroffen:
1. Eine Verzinsung der auf den Konten gebuchten Einlagen darf nicht stattfinden.
2. Für die Einzahlungen und Rückzahlungen im Scheckverkehre werden Gebühren nicht erhoben. Jedoch bleibt dem Reichskanzler vorbehalten, von den Kontoinhabern, deren Kontoverkehr jährlich mehr als 500 Buchungen erheischt, eine dem Maße der Inanspruchnahme des Scheckverkehrs entsprechende Erhöhung der Stammeinlage von 100 Mark in Anspruch zu nehmen. Die Festsetzung erhöhter Stammeinlagen hat den betheiligten Kontoinhabern gegenüber nach einheitlichen Grundsätzen zu erfolgen.
3. Zu den Einzahlungen im Postscheckverkehre bedarf es mit dem Namen der Kontoinhaber und der Kontonummer bedruckter Zahlkarten nicht. Einzelne Formulare zu Einzahlungen werden am Schalter der Postanstalten an das Publikum unentgeltlich abgegeben. Wünscht ein Kontoinhaber auf dem Formulare den Vordruck seines Namens und seiner Kontonummer, so können die Selbstkosten vom Postscheckamt in Rechnung gestellt werden.
4. Beantragt ein Kontoinhaber, daß die für ihn eingehenden Postanweisungen seinem Scheckkonto gutgeschrieben werden, so hat das Postamt nicht zu verlangen, daß er zum Zwecke der Ueberweisung der Geldbeträge an das Scheckamt die auf sein Konto lautenden Zahlkarten liefere. [141]
5. Für die Abhebungen vom Scheckkonto ist ein einheitliches Formular, lautend „an N in N oder Ueberbringer“ vorzuschreiben. Der Preis der Scheckhefte mit 50 Blättern ist auf höchstens 50 Pfennig festzusetzen.
6. Das aus dem Scheckverkehre sich ergebende Saldo ist, soweit nicht aus ihm die Kassenmittel zur Durchführung des Scheckverkehrs zu verstärken sind, an die Reichsbank gegen tägliche Kündigung abzuführen. In dem Abkommen mit der Reichsbank ist zur Bedingung zu machen, daß das Kapital von ihr mit drei Prozent unter ihrem jedesmaligen Wechseldiskont, mindestens jedoch mit eineinhalb Prozent und höchstens mit drei Prozent, verzinst wird, ferner, daß die Verzinsung mit dem auf die Einzahlung folgenden Werktage beginnt und mit dem Tage vor der Abhebung wieder aufhört. Bei der zinsbaren Anlegung der Kapitalien hat die Reichsbank die für ihren Geschäftsverkehr allgemein geltenden Vorschriften innezuhalten.
7. Das Postscheckwesen ist spätestens bis zum 1. April 1905 auf dem Wege der Gesetzgebung zu regeln.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 30. März 1900.
(L. S.)  Wilhelm.

  Fürst zu Hohenlohe.


[143]

Reichshaushalts-Etat für das Rechnungsjahr 1900.

[Bearbeiten]

[144]

Kapitel. Titel. A u s g a b e. Betrag
für das
Rechnungsjahr
1900.
Mark.
Fortdauernde Ausgaben.
1. I. Bundesrath.
Die erforderlichen Ausgaben werden für jetzt aus den unter Kapitel 7 ausgesetzten Fonds mitbestritten.
2. 1/13. II. Reichstag. 699.250
3. 1/9. III. Reichskanzler und Reichskanzlei. 233.000
IV. Auswärtiges Amt.
4. 1/11. Auswärtiges Amt 2.185.060
5. 1/139. Gesandtschaften und Konsulate 1.639.043
6. 1/8. Allgemeine Fonds 1.639.043
6a. 1/21. Kolonialverwaltung 547.855
Summe IV 12.534.058
V. Reichsamt des Innern.
7. 1/12. Reichsamt des Innern 1.220.660
7a. 1/18. Allgemeine Fonds 39.072.925
7b. 1/9. Reichskommissariate 113.900
7c. 1/2. Bundesamt für das Heimathwesen 30.700
7d. 1/5. Schiffsvermessungsamt 41.054
8. Entscheidende Disziplinarbehörden 6.000
9. 1/3. Behörden für die Untersuchung von Seeunfällen 34.500
10. 1/7. Statistisches Amt 1.063.820
11. 1/7. Normal-Aichungskommission 167.070
12. 1/7. Gesundheitsamt 496.370
13. 1/8. Patentamt 2.317.590
13a. 1/11. Reichs-Versicherungsamt 1.699.260
13b. 1/9. Physikalisch-Technische Reichsanstalt 333.604
13c. 1/19. Kanalamt 2.180.122
Summe V 48.777.575

[145] [146]

Kapitel. Titel. A u s g a b e. Preußen etc. Sachsen. Würt-
temberg.
Ueberhaupt für das Rechnungsjahr 1900.
Mark. Mark. Mark. Mark.
VI. Verwaltung des Reichsheeres.
14. 1/13. Kriegsministerium 2.438.562 319.225 170.555 2.928.342
15. 1/5. Militär-Kassenwesen 345.660 56.355 27.770 429.785
16. 1/9. Militär-Intendanturen 2.580.035 276.585 161.136 3.017.756
17. 1/6. Militär-Geistlichkeit 932.035 63.235 24.092 1.019.362
18. 1/6. Militär-Justizverwaltung 1.040.130 120.848 79.595 1.240.573
19. Höhere Truppenbefehlshaber 3.063.843 269.880 152.034 3.485.757
20. 1/3. Gouverneure, Kommandanten und Platzmajore 616.746 26.092 20.080 662.918
21. 1/3. Adjudantur-Offiziere und Offiziere in besonderen Stellungen 986.826 136.650 87.750 1.211.226
22. 1/25. Generalstab und Landesvermessungswesen 2.555.061 218.450 67.950 2.841.461
23. 1/4. Ingenieur- und Pionierkorps 2.138.501 150.818 63.862 2.353.181
24. 1/25. Geldverpflegung der Truppen 113.344.949 10.459.343 5.935.843 129.740.135
25. 1/6. Naturalverpflegung 119.877.824 11.620.104 6.582.345 138.080.273
26. 1/10. Bekleidung und Ausrüstung der Truppen 26.886.984 2.518.685 1.382.978 30.788.647
27. 1/18. Garnisonverwaltungs- und Serviswesen 48.741.192 4.971.632 2.245.863 55.958.687
28. 1/6. Garnisonbauwesen 1.383.634 126.464 68.026 1.578.124
29. 1/18. Militär-Medizinalwesen 8.535.350 782.766 462.799 9.780.915
30. 1/6. Verwaltung der Traindepots und Instandhaltung der Feldgeräthe 1.419.885 176.326 91.837 1.688.048
31. 1/2. Verpflegung der Ersatz- und Reservemannschaften etc. 3.524.358 234.229 95.091 3.853.678
32. 1/5. Ankauf der Remontepferde 9.306.751 860.065 578.914 10.745.730
33. 1/3. Verwaltung der Remontedepots 2.687.894 375.140 90.010 3.153.044
34. 1/2. Reisekosten und Tagegelder, Vorspann- und Transportkosten 8.156.801 560.142 391.335 9.108.278
35. 1/61. Militär-Erziehungs- und Bildungswesen 6.838.344 580.949 71.631 7.490.924
36. 1/7. Militär-Gefängnißwesen 743.950 88.651 40.487 873.088
37. 1/25. Artillerie- und Waffenwesen 34.830.428 2.965.100 1.344.964 39.140.492
38. 1/7. Technische Institute der Artillerie 1.089.270 75.526 1.164.796
39. 1/15. Bau und Unterhaltung der Festungen 2.886.351 46.601 14.235 2.947.187
40. Wohnungsgeldzuschüsse 9.330.605 961.210 526.516 10.818.331
41. 1/5. Unterstützungen und außerordentliche Vergütungen für aktive Militärs und Beamte, für welche an anderen Stellen Unterstützungs- und Vergütungsfonds nicht ausgeworfen sind 726.759 64.747 34.379 825.885
42. Zuschuß zur Militär-Wittwenkasse 2.640.712 250.000 134.000 3.024.712
43. 1/8. Verschiedene Ausgaben 1.178.338 83.242 15.865 1.277.445
Summe Kapitel 14 bis 43 420.827.778 39.439.060 20.961.942 481.228.780
44.
Mark
Militärverwaltung von Bayern 77.241.680
  Ab:
der auf die fortdauernden Ausgaben Kapitel 44a (Reichsmilitärgericht) mit 18.501
Kapitel 74 (Allgemeiner Pensionsfonds) mit 7.007.696
und auf die einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats – Kapitel 5 – mit 9.948.600
entfallende, unter Kapitel 44a Titel 13, 74d und bei Kapitel 5 unter Titel 260 angesetzter Theil obiger Quote 16.974.797
bleiben
60.266.883
Summe VI 541.495.663

[147] [148] [149] [150] [151]

Kapitel. Titel. A u s g a b e. Betrag
für das
Rechnungsjahr 1900.
Mark.
44a. 1/12. VIa. Reichmilitärgericht. 243.568
13. An Bayern 18.501
Summe VIa 262.069
VII. Verwaltung der Kaiserlichen Marine.
45. 1/9. Reichs-Marine-Amt 1.196.390
46. 1/4. Admiralstab der Marine 105.900
47. 1/5. Seewarte und Observatorien 319.765
48. 1/5. Stations-Intendanturen 331.425
49. 1/3. Rechtspflege 71.230
50. 1/3. Seelsorge und Garnisonschulwesen 79.862
51. 1/33. Geldverpflegung der Marinetheile 16.539.365
52. 1/4. Indiensthaltungen 17.272.790
53. 1/5. Naturalverpflegung 1.122.261
54. 1/4. Bekleidung 309.386
55. 1/7. Garnisonverwaltung und Servis 2.342.777
56. Wohnungsgeldzuschuß 1.268.782
57. 1/8. Sanitätswesen 1.196.600
58. 1/3. Reise-, Marsch- und Frachtkosten 2.485.183
59. 1/7. Bildungswesen 318.519
60. 1/10. Instandhaltung der Flotte und der Werften 20.435.062
61. 1/23. Waffenwesen und Befestigungen 6.633.674
62. 1/5. Kassen- und Rechnungswesen 501.822
63. 1/7. Küsten- und Vermessungswesen 516.010
64. 1/10. Verschiedene Ausgaben 852.900
Summe Marineverwaltung 73.899.703
      Hierzu:
64a. 1/2. Zentralverwaltung für das Schutzgebiet Kiautschou 38.782
Summe VII 73.938.485
VIII. Reichs-Justizverwaltung.
65. 1/12. Reichs-Justizamt 327.680
66. 1/15. Reichsgericht 1.791.682
Summe VIII 2.119.362
IX. Reichsschatzamt.
67. 1/13. Reichsschatzamt 631.730
68. 1/9. Allgemeine Fonds 4.244.535
68a. 1/3. Ueberweisungen an die Bundesstaaten 514.940.000
69. 1/11. Reichskommissariate 478.450
Summe IX 520.294.715
70. 1./13. X. Reichs-Eisenbahn-Amt. 391.910
  XI. Reichsschuld.
71. 1/3. Verwaltung 293.500
72. 1/5. Verzinsung 77.407.000
Summe XI 77.700.500
73. 1/11. XII. Rechnungshof. 856.410
XIII. Allgemeiner Pensionsfonds.
74. 1/10. Verwaltung des Reichsheeres
      a) Preußen etc. 49.716.900
      b) Sachsen 3.648.680
      c) Württemberg 2.590.605
55.956.185
      d) an Bayern 7.007.696
62.963.881
75. 1/8. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 3.616.954
76. 1/5. Civilverwaltung 1.583.295
Summe XIII 68.164.130
XIV. Reichs-Invalidenfonds.
77. 1/9. Verwaltung des Reichs-Invalidenfonds 78.130
78. Zuschuß zu den Kosten der Verwaltung des Reichsheeres:
1.       an Preußen 35.538
      an Sachsen 4.440
      an Württemberg 5.580
      an Bayern 20.620
66.178
79. Invalidenpensionen etc. in Folge des Krieges von 1870/71.
1/4. A. Verwaltung des Reichsheeres:
      a) Preußen etc. 14.755.000
      b) Sachsen 912.000
      c) Württemberg 442.900
      d) Bayern 3.301.600
19.411.500
5/8. B. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 13.242
19.424.742
80. Invalidenpensionen etc. in Folge der Kriege vor 1870.
1/4. A. Verwaltung des Reichsheeres:
      a) Preußen etc. 2.886.000
      b) Sachsen 171.509
      c) Württemberg 44.554
      d) an Bayern 388.488
3.490.551
5/7. B. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 2.304
C. Sonstige Pensionen
8. Pensionen und Unterstützungen für die Angehörigen der vormaligen schleswig-holsteinschen Armee 236.000
9. An Bayern 29.556
265.556
3.758.411
81. Ehrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes von 1870/71 (Gesetz vom 2. Juni 1878):
      a) Preußen etc. 26.712
      b) Sachsen 1.332
      c) Württemberg 144
      d) Bayern 288
28.476
82. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen
1. Pensionen für ehemalige französische Militärpersonen und deren Angehörige 120.000
2. An Bayern 15.028
135.028
83. 1/5. Zuschüsse zum Dispositionsfonds des Kaisers zu Gnadenbewilligungen aller Art (Kapitel 68 Titel 1 der fortdauernden Ausgaben); Pensionszuschüsse und Unterstützungen 6.230.000
84. 1/11. Invaliden-Institute
      a) Preußen etc. 306.464
      b) Sachsen
      c) Württemberg 9.302
      d) an Bayern 39.545
355.311
Summe XIV 30.076.276
85. XV. Post- und Telegraphenverwaltung.
1/16.       A. Zentralverwaltung 2.730.380
17/67.       B. Betriebsverwaltung 339.764.746
Summe XV 342.495.126
86. 1/14. XVI. Reichsdruckerei 5.304.951
87. XVII. Eisenbahnverwaltung.
1/12.       A. Zentralverwaltung 112.300
13/23.       B. Betriebsverwaltung 58.323.000
Summe XVII 58.435.300
      Anmerkung.
Zu Kapitel 1 bis 87. Ersparnisse, welche bei den Fonds zu Besoldungen und zu sonstigen Diensteinkünften etatsmäßiger Beamten, Offiziere und Aerzte dadurch entstehen, daß Stellen zeitweilig nicht besetzt sind oder von ihren Inhabern nicht versehen werden können, sind der Reichskasse zuzuführen.

[152]

A u s g a b e. Betrag für das Rechnungsjahr 1900.
Mark.
Wiederholung der fortdauernden Ausgaben.
Summe I. Bundesrath
Summe II. Reichstag 699.250
Summe III. Reichskanzler und Reichskanzlei 233.000
Summe IV. Auswärtiges Amt 12.534.058
Summe V. Reichsamt des Innern 48.777.575
Summe VI. Verwaltung des Reichsheeres 541.495.663
Summe VIa. Reichsmilitärgericht 262.069
Summe VII. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 73.938.485
Summe VIII. Reichs-Justizverwaltung 2.119.362
Summe IX. Reichsschatzamt 520.294.715
Summe X. Reichs-Eisenbahn-Amt 391.910
Summe XI. Reichsschuld 77.700.500
Summe XII. Rechnungshof 856.410
Summe XIII. Allgemeiner Pensionsfonds 68.164.130
Summe XIV. Reichs-Invalidenfonds 30.076.276
Summe XV. Post- und Telegraphenverwaltung 342.495.126
Summe XVI. Reichsdruckerei 5.304.951
Summe XVII. Eisenbahnverwaltung 58.435.300
Summe der fortdauernden Ausgaben 1.783.778.780

[153] [154] [155]

Kapitel. Titel. A u s g a b e. Betrag für das Rechnungsjahr 1900.
Mark.
Einmalige Ausgaben.
a. Ordentlicher Etat.
1. I. Reichstag.
II. Auswärtiges Amt.
2. 1/8.      Auswärtiges Amt 529.800
2a. 1/9.      Kolonialverwaltung 19.635.779
Summe II 20.165.579
3. 1/21. III. Reichsamt des Innern. 3.395.800
4. 1/54. IV. Post- und Telegraphenverwaltung. 13.414.924
4a. 1/3. IVa. Reichsdruckerei 2.255.913
5. V. Verwaltung des Reichsheeres.
1/158.      a) Preußen etc. 63.766.776
190/240.      b) Sachsen 12.717.719
241/259.      c) Württemberg 2.954.698
Summe A 79.439.193
            Preußen etc.
159/183. Garnisongebäude etc. in Elsaß-Lothringen 5.069.440
184/188. Zu Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten, zu denen die Verkaufserlöse für entbehrliche Grundstücke etc. zur Verwendung kommen 3.779.200
189. Erweiterung von Festungsthoren und Thorbrücken im Interesse des Verkehrs 120.000
Summe B 8.968.640
260. Quote an Bayern von den Ausgaben Summe A 9.948.600
Summe V 98.356.433
5a. Va. Reichsmilitärgericht. 30.000
6. 1/80. VI. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 73.289.490
      Davon ab:
bleiben 38.188.490
6a. Zuschuß zur Bestreitung der Verwaltungsaufgaben im Schutzgebiete Kiautschou 9.780.000
Summe VI 47.968.490
7. VII. Reichs-Justizverwaltung
8. 1/2. VIII. Reichsschatzamt 25.300
8a. VIIIa. Reichsschuld
8b. 1/10. VIIIb. Eisenbahnverwaltung 8.055.000
8c. VIIIc. Reichs-Eisenbahn-Amt 2.400
9. IX. Fehlbeträge aus früheren Jahren
9a. X. Zur Verminderung der Reichsschuld 3.328.382
b. Außerordentlicher Etat.
10. I. Reichsamt des Innern.
11. II. Post- und Telegraphenverwaltung.
12. III. Verwaltung des Reichsheeres.
1/3.      a) Preußen etc. 2.648.700
     b) Sachsen
     c) Württemberg
Summe A 2.648.700
            Preußen etc.
4. Festungsanlagen und Einebnungsarbeiten 20.000.000
Summe Preußen etc. 20.000.000
5. Für die Vervollständigung des deutschen Eisenbahnnetzes im Interesse der Landesvertheidigung 2.726.000
Summe B 22.726.000
6. Quote an Bayern von den Ausgaben Summe A 331.711
Summe III 25.706.411
IV. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 5.200.000
13. 1/3. Zuschuß zu den einmaligen Ausgaben im ordentlichen Etat 35.101.000
Summe IV 40.301.000
V. Eisenbahnverwaltung. 13.041.000
14. 1/13.

[156]

A u s g a b e. Betrag für das Rechnungsjahr 1900.
Mark.
Wiederholung der einmaligen Ausgaben.
a. Ordentlicher Etat.
Summe I. Reichstag
Summe II. Auswärtiges Amt 20.165.579
Summe III. Reichsamt des Innern 3.395.800
Summe IV. Post- und Telegraphenverwaltung 13.414.924
Summe IVa. Reichsdruckerei 2.255.913
Summe V. Verwaltung des Reichsheeres 98.356.433
Summe Va. Reichsmilitärgericht 30.000
Summe VI. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 47.968.490
Summe VII. Reichs-Justizverwaltung
Summe VIII. Reichsschatzamt 25.300
Summe VIIIa. Reichsschuld
Summe VIIIb. Eisenbahnverwaltung 8.055.000
Summe VIIIc. Reichs-Eisenbahn-Amt 2.400
Summe IX. Fehlbeträge aus früheren Jahren
Summe X. Zur Verminderung der Reichsschuld 3.328.382
Summe a 196.998.221
b. Außerordentlicher Etat.
Summe I. Reichsamt des Innern
Summe II. Post- und Telegraphenverwaltung
Summe III. Verwaltung des Reichsheeres 25.706.411
Summe IV. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 40.301.000
Summe V. Eisenbahnverwaltung 13.041.000
Summe b 79.048.411
Summe der einmaligen Ausgaben 276.046.632
Summe der fortdauernden Ausgaben 1.783.778.780
Summe der Ausgabe 2.059.825.412

[157] [158] [159] [160] [161] [162] [163] [164]

Kapitel. Titel. E i n n a h m e. Betrag für das Rechnungsjahr 1900.
Mark.
1. I. Zölle und Verbrauchssteuern.
Aus dem Zollgebiete.
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen.
1. Zölle 473.220.000
2. Tabacksteuer 12.143.000
3. Zuckersteuer 102.009.000
4. Salzsteuer 47.810.000
5. Branntweinsteuer:
      a) Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 18.488.000
      b) Verbrauchsabgabe und Zuschlag zu derselben 105.813.000
      c) Brennsteuer
b. Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben.
6. Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 30.165.000
Von den außerhalb der Zollgrenze liegenden Bundesgebieten.
Aversa für Zölle und Verbrauchssteuern,
7. an welchen sämmtliche Bundesstaaten Theil nehmen
      a) Zölle und Tabacksteuer 56.000
      b) Zuckersteuer, Salzsteuer, Maischbottich- und Branntweinmaterialsteuer 19.360
8. an welchen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen keinen Theil haben
      Brausteuer etc. 1.640
Summe I 789.725.000
2. II. Reichsstempelabgaben.
1. Spielkartenstempel,
abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 23 des Gesetzes vom 3. Juli 1878 an Erhebungs- und Verwaltungskosten zu vergütenden fünf Prozent 1.471.550
     Davon ab:
a) Kosten der Kontrole und sonstige dem Reich unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten 520
1.471.030
b) Herauszahlung an Oesterreich-Ungarn für die österreichische Gemeinde Mittelberg 30
bleiben (Titel 1) 1.471.000
2. Wechselstempelsteuer 10.883.000
     Davon ab:
a) gemäß §. 27 des Gesetzes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 zwei Prozent oder 217.660 Mark
b) die dem Reiche erwachsenden Erhebungs- und Verwaltungskosten 298.340 Mark
zusammen 516.000
bleiben (Titel 2) 10.367.000
3. Stempelabgabe für Werthpapiere, Kaufgeschäfte etc. und Lotterieloose.
A. für Aktien, Renten- und Schuldverschreibungen, abzüglich der den Bundesstaaten nach §. 44 des Reichsstempelgesetzes vom 27. April 1894 (Reichs-Gesetzbl. S. 381) zu vergütenden zwei Prozent Erhebungs- und Verwaltungskosten 17.312.000
B. für Kauf und sonstige Anschaffungsgeschäfte, abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 14.145.000
C. für Lotterieloose:
      a) von Staatslotterien 18.904.000
      b) von Privatlotterien, abzüglich zwei Prozent für die Bundesstaaten 3.347.000
zusammen (Titel 3) 53.708.000
4. Statistische Gebühr.
Brutto-Soll-Einnahme 968.000 Mark
Ab: Zurückzahlungen 9.000 Mark
bleiben 959.000
     Davon ab:
a)die Kosten der Anfertigung der Stempel und Stempelmarken sowie sonstige dem Reiche unmittelbar erwachsende Verwaltungskosten, auf welche der Erlös für verkaufte Formulare in Rückeinnahme kommt 16.030 Mark
b) die Entschädigungen der Postverwaltungen des Reichs, Bayerns und Württembergs für den Verkauf der Stempelmaterialien (2½ Prozent der Brutto-Soll-Einnahme) 24.200 Mark
c) gemäß §. 14 des Gesetzes, betreffend die Statistik des Waarenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 20. Juli 1879 die den Bundesstaaten zu vergütenden Verwaltungskosten 22.750 Mark
zusammen 62.980
bleiben 896.020
Hierzu treten: Herauszahlungen von Luxemburg, abzüglich der Herauszahlungen an Bayern (für die österreichische Gemeinde Jungholz) und an Oesterreich-Ungarn (für die österreichische Gemeinde Mittelberg) 40.980
zusammen (Titel 4) 937.000
Summe II 66.483.000
3. 1/10. III. Post- und Telegraphenverwaltung. 393.209.930
3a. 1/3. IV. Reichsdruckerei. 7.516.000
4. 1/6. V. Eisenbahnverwaltung. 86.175.000
5. VI. Bankwesen.
1. Antheil des Reichs an dem Reingewinne der Reichsbank (Gesetz vom 18. Dezember 1889 – Reichs-Gesetzbl. S. 201 – ) 10.978.000
2. Steuer von den durch entsprechenden Baarvorrath nicht gedeckten Banknoten nach §. 9 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzbl. S. 177) 1.376.500
3. Auf Grund des Artikel 9 §. 1 des Gesetzes vom 7. Juni 1899 (Reichs-Gesetzbl. S. 311) für die am 1. Januar 1901 noch im Umlaufe befindlichen Noten der vormaligen Preußischen Bank 2.500.000
Summe VI 14.854.500
VII. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen.
6. 1. Reichstag 1.287
6a. 1. Reichskanzler und Reichskanzlei 1.283
7. 1/4. Auswärtiges Amt 820.610
7a. 1. Kolonialverwaltung 25.500
8. 1/13. Reichsamt des Innern 6.706.060
9. 1/5. Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern:
      Preußen etc. 4.593.235
      Sachsen 529.585
      Württemberg 166.099
9a. 1/5. Einnahmen der Militärverwaltung für Rechnung der Gesammtheit aller Bundesstaaten:
      Preußen etc. 4.068.142
      Sachsen
      Württemberg
10. 1/10. Verwaltung der Kaiserlichen Marine 581.337
11. 1/3. Reichs-Justizverwaltung 609.468
12. 1/3. Reichsschatzamt 409.830
13. 1/2. Reichs-Eisenbahn-Amt 1.103
14. Reichsschuld 13.700
15. 1. Rechnungshof 85
16. Allgemeiner Pensionsfonds 10.776
17. Besonderer Beitrag von Elsaß-Lothringen zu den Ausgaben:
      für das Reichsschatzamt 3.150 Mark
      für den Rechnungshof 44.213 Mark
47.363
Summe VII 18.555.463
18. 1/2. VIII. Aus dem Reichs-Invalidenfonds. 30.076.276
19. IX. Aus der Veräußerung von ehemaligen Festungsgrundstücken.
Auf Grund des Artikels V des Gesetzes vom 30. Mai 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 123) für Rechnung des Bundesstaaten mit Ausschluß von Elsaß-Lothringen
Für ehemalige Festungsgrundstücke in Stettin 206.655
20. X. Ueberschüsse aus früheren Jahren.
Ueberschuß des Haushalts des Rechnungsjahrs 1898, vorbehaltlich der Berichtigung in Folge der Revision der Rechnungen 30.726.934
21. XI. Zum Ausgleiche für die nicht allen Bundesstaaten gemeinsamen Einnahmen.
1. Für die Brausteuer:
      von Bayern 4.279.684
      von Württemberg 1.530.738
      von Baden 1.269.122
      von Elsaß-Lothringen 1.206.986
zusammen (Titel 1) 8.286.530
2. Für den Ueberschuß der Post- und Telegraphenverwaltung:
      von Bayern 4.890.266
      von Württemberg 1.749.128
zusammen (Titel 2) 6.639.394
3. Für die eigenen Einnahmen der Verwaltung des Reichsheeres:
      von Bayern 659.945
Summe XI 15.585.869
      Anmerkung. Die Ausgleichungsbeiträge unterliegen der Berichtigung nach dem wirklichen Ergebnisse der aufkommenden Einnahmen.
22. XII. Matrikularbeiträge.
1. Preußen 320.855.469
2. Bayern 59.193.009
3. Sachsen 38.144.485
4. Württemberg 21.304.345
5. Baden 17.458.589
6. Hessen 10.465.376
7. Mecklenburg-Schwerin 6.017.576
8. Sachsen-Weimar 3.416.707
9. Mecklenburg-Strelitz 1.022.745
10. Oldenburg 3.764.425
11. Braunschweig 4.373.539
12. Sachsen-Meiningen 2.356.978
13. Sachsen-Altenburg 1.816.172
14. Sachsen-Coburg und Gotha 2.181.697
15. Anhalt 2.954.196
16. Schwarzburg-Sondershausen 786.388
17. Schwarzburg-Rudolstadt 893.264
18. Waldeck 581.837
19. Reuß älterer Linie 679.560
20. Reuß jüngerer Linie 1.330.858
21. Schaumburg-Lippe 415.223
22. Lippe 1.358.295
23. Lübeck 839.268
24. Bremen 1.978.248
25. Hamburg 6.865.625
26. Elsaß-Lothringen 16.608.500
Summe XII 527.662.374
XIII. Außerordentliche Deckungsmittel.
23. Aus der Anleihe.
1. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Gesammtheit aller Bundesstaaten 72.620.029
2. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern
3. Zu einmaligen Ausgaben für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern und Württemberg
      Anmerkung. Diese Einnahmen des Kapitels 23 übertragen sich innerhalb der einzelnen Titel mit den noch offenen Krediten aus früheren Anleihebewilligungen. Die solchergestalt sich ergebenden Gesammtkredite werden um den Betrag der bei den entsprechenden Ausgabefonds etwa eintretenden Ersparnisse gekürzt.
Summe Kapitel 23 72.620.029
24. Sonstige außerordentliche Deckungsmittel.
1. Rückerstattungen auf die aus dem Reichs-Festungsbaufonds geleisteten Vorschüsse 500.000
2. Ueberschuß aus dem Münzwesen 2.600.000
      Mehrerträge über das Etatssoll kommen von der Anleihe unter Kapitel 23 Titel 1 in Abgang.
3. Aus dem ordentlichen Etat zur weiteren Verminderung der Reichsschuld 3.328.382
Summe Kapitel 24 6.428.382
Summe XIII (Kapitel 23 und 24) 79.048.411

[165]

E i n n a h m e. Betrag für das Rechnungsjahr 1900.
Mark.
Wiederholung der Einnahme.
           Summe I. Zölle und Verbrauchssteuern 789.725.000
           Summe II. Reichsstempelabgaben 66.483.000
           Summe III. Post- und Telegraphenverwaltung 383.209.930
           Summe IV. Reichsdruckerei 7.516.000
           Summe V. Eisenbahnverwaltung 86.175.000
           Summe VI. Bankwesen 14.854.500
           Summe VII. Verschiedene Verwaltungs-Einnahmen 18.555.463
           Summe VIII. Aus dem Reichs-Invalidenfonds 30.076.276
           Summe IX. Aus der Veräußerung von ehemaligen
           Festungsgrundstücken
206.655
           Summe X. Ueberschüsse aus früheren Jahren 25.521.430
           Summe XI. Ausgleichungsbeiträge 30.726.934
           Summe XII. Matrikularbeiträge 527.662.374
1.980.777.001
           Summe XIII. Außerordentliche Deckungsmittel 79.048.411
Summe der Einnahme 2.059.825.412
Die Ausgabe beträgt 2.059.825.412
Berlin im Schloß, den 30. März 1900.
(L. S.)  Wilhelm.


  Fürst zu Hohenlohe.


__________________

[166]

Besoldungs-Etat
für das
Reichsbank-Direktorium auf das Rechnungsjahr 1900.
Titel. A u s g a b e. Betrag für das Rechnungsjahr 1900.
Mark.
Besoldungen.
1. Der Präsident 30.000
(Außerdem freie Wohnung im Bankgebäude, Licht und Heizung.)
2. Ein Vice-Präsident 18.000 Mark, sieben Mitglieder mit 9.000 Mark bis 15.000 Mark 99.500
Summe Titel 1 und 2 129.500
3. Miethsentschädigung (Wohnungsgeldzuschuß) je 1.500 Mark für die Beamten unter Titel 2 12.000
4. Zu nicht pensionsfähigen Zulagen an den Vice-Präsidenten und die Mitglieder bis zum Betrage von 3.000 Mark jährlich 18.000
Summe 159.500


Beilage II.

[Bearbeiten]

[167] [168] [169] [170] [171] [172]

Verzeichniß
der
einzelnen Stellen des Landheeres und der Marine, welche unter A 1 bis 9 des Servistarifs fallen.

A 1. Generale.

[Bearbeiten]
a. Landheer: General der Infanterie oder Kavallerie, Kriegsminister, kommandirender General, Generalinspekteur der Kavallerie, Generalinspekteur der Fußartillerie, Chef des Ingenieur-und Pionierkorps etc., Chef des Generalstabs der Armee, Präsident des Reichsmilitärgerichts.
Marine: Admiral.
b. Landheer: Generallieutenant, Divisionskommandeur und Offizier im Range desselben, Departementsdirektor im Kriegsministerium, Feldzeugmeister, Inspekteur der Feldartillerie, Kavallerieinspekteur, Fußartillerieinspekteur, Inspekteur der Verkehrstruppen.
Marine: Viceadmiral, Kontreadmiral als Stationschef oder als Departementsdirektor im Reichs-Marine-Amte.
c. Landheer: Generalmajor, Brigadekommandeur und Offizier im Range desselben, Generalquartiermeister, Oberquartiermeister, Ingenieurinspekteur, Pionierinspekteur, Präses des Ingenieurkomitees, Präses der Artillerieprüfungskommission, Inspekteur der Jäger und Schützen, Inspekteur der Infanterieschulen, Inspekteur der Technischen Institute der Infanterie oder der Artillerie, Traindepotinspekteur, Artilleriedepotinspekteur, Generalstabsarzt der Armee, Generalauditeur[1], Feldpropst, Senatspräsident des Reichsmilitärgerichts, Obermilitäranwalt beim Reichsmilitärgerichte.
Marine: Kontreadmiral, Inspekteur der Marineinfanterie als Generalmajor oder mit dem Range eines Brigadekommandeurs, Generalstabsarzt der Marine.

A 2. Stabsoffiziere.

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a. Landheer: Oberst, Regimentskommandeur und Offizier im Range desselben, Abtheilungschef im Kriegsministerium, im großen Generalstab oder in der Feldzeugmeisterei, Chef des Generalstabs bei einem Generalkommando oder in einer Festung, Chef des Stabes der Generalinspektion der Fußartillerie sowie der Generalinspektion des Ingenieurkorps etc., Festungsinspekteur, Kommandeur der Pioniere eines Armeekorps, Inspekteur der Telegraphentruppen, Artilleriedepot- oder Traindepotdirektor, Generalarzt, Intendant, Oberintendanturrath, Reichsmilitärgerichtsrath, Militäranwalt beim Reichsmilitärgerichte, Rath des Generalauditoriats[1], Korpsauditeur[1], Gouvernementsauditeur zu Berlin[1], Oberkriegsgerichtsrath, Militäroberpfarrer, Vorstand des sächsischen[2] und Direktor des württembergischen[1] Oberkriegsgerichts.
Marine: Kapitän zur See, Inspekteur der Marineinfanterie mit dem Range eines Regimentskommandeurs, Marine-Generalarzt, wieder angestellter, als Kapitän zur See pensionirter Offizier, Intendant, Oberpfarrer, Oberkriegsgerichtsrath, Ressortdirektor für Schiffbau oder Maschinenbau.
b. Landheer: Major, Bataillons- und Abtheilungskommandeur, aggregirter Oberst, Oberstleutnant, Bezirkskommandeur, Generaloberarzt, Oberstabsarzt, Intendanturrath, vortragende Räthe vom Civil im sächsischen und württembergischen Kriegsministerium, Räthe beim sächsischen[2] und württembergischen[1] Oberkriegsgerichte, vortragender Baurath im sächsischen Kriegs-Ministerium, württembergischer Intendantur- und Baurath, Divisions-, Gouvernements- und Garnisonauditeure als Räthe vierter Klasse[1], Kriegsgerichtsrath als Rath vierter Klasse.
Marine: Fregatten- oder Korvettenkapitän, Kommandeur eines Seebataillons, Chefingenieur, Oberstabsingenieur, Generaloberarzt, Oberstabsarzt, wieder angestellter, als Korvettenkapitän pensionirter Offizier, Intendanturrath, Kriegsgerichtsrath als Rath vierter Klasse, Betriebsdirektor für Schiffbau oder Maschinenbau.

A 3. Die übrigen Offiziere.

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a. Landheer: Hauptmann oder Rittmeister, Kompagnie-, Eskadron- oder Batteriechef, Bezirksoffizier, Stabsarzt, Intendanturassessor, Kriegsgerichtsrath, Divisions-, Gouvernements- und Garnisonauditeur [1], Divisions- und Garnisonpfarrer, Armeemusikinspizient, Obersekretär (Militärgerichtsschreiber) beim Reichsmilitärgerichte, württembergischer Kriegszahlmeister.
Marine: Kapitänleutnant, Hauptmann, Stabsingenieur, Stabsarzt, Feuerwerks- oder Zeugkapitänleutnant, Torpederkapitänleutnant, Torpedostabsingenieur, wieder angestellter, als Kapitänleutnant pensionirter Offizier, Intendanturassessor, Auditeur [1], Pfarrer, Stabszahlmeister, Lootsenkommandeur, Kriegsgerichtsrath, Bauinspektor oder Baumeister für Schiffbau und Maschinenbau.
b. Landheer: Oberleutnant, Leutnant, Oberjäger und Feldjäger im Dienste des reitenden Feldjägerkorps, Oberarzt, Assistenzarzt, Intendantursekretariats- und Registraturbeamter, Zahlmeister, Festungsoberbauwart und Festungsbauwart, Telegraphenbauwart, Büreauvorsteher beim großen Generalstabe, Militärgerichtsaktuar [1], Militärgerichtsschreiber, Korps- und Oberroßarzt, Roßarzt, Korpsstabsapotheker, Garnisonapotheker, Expedienten, Kalkulatoren und Registratoren im sächsischen und württembergischen Kriegsministerium, Geheime Sekretäre beim sächsischen Kriegszahlamte, Kassirer und Buchhalter beim württembergischen Kriegszahlamte.
Marine: Oberleutnant zur See, Leutnant zur See, Oberleutnant, Leutnant, Oberingenieur, Ingenieur, Oberassistenzarzt, Assistenzarzt, Feuerwerksleutnant, Torpederleutnant, Torpedooberingenieur, Torpedoingenieur, Intendantursekretär, Intendanturregistrator, Oberzahlmeister, Zahlmeister, Oberlootse, Schiffsführer beim Lootsen- und Seezeichenwesen, Gerichtsaktuar [1], Militärgerichtsschreiber.

A 4. Feldwebel.

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Landheer: Wachtmeister, Oberfeuerwerker, etatsmäßiger Schreiber bei den Armeeinspektionen, etatsmäßiger Schreiber und Registrator bei den Generalkommandos, dem Generalinspekteur der Kavallerie, den Generalinspektionen der Fußartillerie und des Ingenieurkorps und der Festungen, der Inspektion der Feldartillerie, etatsmäßiger Schreiber und Zeichner beim Ingenieurkomitee, etatsmäßiger Registrator bei dem Gouvernement von Berlin, etatsmäßiger Schreiber bei den Gouvernements, den größeren Kommandanturen (Kommandanten mit den Gebührnissen eines Generalmajors), der Feldzeugmeisterei, den Divisions- und Brigadekommandos, den Fußartillerie-, Ingenieur- und Pionierinspektionen, der Inspektion der Verkehrstruppen, der Inspektion der Jäger und Schützen, den Inspektionen der Infanterie- und der Kriegsschulen, bei den Kavallerieinspekteuren, beim Traindepotinspekteur, bei der Artillerieprüfungskommission, beim Landwehrinspekteur, etatsmäßiger Registrator, Zeichner und Schreiber bei der Eisenbahnbrigade, Zahlmeisteraspirant und Proviantamtsaspirant im Range der Feldwebel, Wallmeister, Wallmeister als Schirrmeister bei den Pionierbataillonen, Zeugfeldwebel, Unterarzt, Unterroßarzt.
Marine: Oberdeckoffiziere, Deckoffiziere, Feldwebel, Wachtmeister, Unterarzt, etatsmäßiger Schreiber bei den Stationskommandos, den Marineinspektionen, der Inspektion des Bildungswesens und der Stationsbibliothek zu Wilhelmshaven sowie erster etatsmäßiger Schreiber bei der Inspektion des Torpedowesens, der Inspektion der Marineartillerie und der Marinedepotinspektion.

A 5. Fähnriche.

[Bearbeiten]
Landheer: Vicefeldwebel und Vicewachtmeister, Feuerwerker, etatsmäßiger Regiments-, Bataillons- und Abtheilungsschreiber, etatsmäßiger Schreiber bei den Festungsinspektionen, der Inspektion der Telegraphentruppen, beim Kommandeur der Pioniere eines Armeekorps, beim Bezirkskommando, bei der Luftschifferabtheilung, der Oberfeuerwerkerschule, der Gewehrprüfungskommission, den Artilleriedepot- und Traindepotdirektoren, der Inspektion der militärischen Strafanstalten, der Inspektion des Militärveterinärwesens, den Inspizienten des Artilleriematerials und der Waffen, der Direktion der Artillerie- und Ingenieurschule, den Kriegsschulen, dem Militärreitinstitute, der Infanterieschießschule und den Artillerieschießschulen, den Unteroffizierschulen, den Unteroffiziervorschulen, den Sanitätsämtern, den Divisionsärzten, dem Garnisonrepräsentanten von Berlin, den kleineren Kommandanturen (Kommandanten mit den Gebührnissen eines Regiments- oder Bataillonskommandeurs) und den Schießplatzverwaltungen, Postenschreiber und Festungsterrainaufnehmer bei den Fortifikationen, etatsmäßiger Zeichner bei den Eisenbahnregimentern, etatsmäßiger Kammerunteroffizier und Quartiermeister, Fourier, Schießunteroffizier, Schirrmeister und etatsmäßiger Schreiber der Traindepots, etatsmäßiger Schreiber der Bekleidungsämter, Beständeverwalter bei der Kavallerietelegraphenschule und bei der Festungsbauschule, Stabshoboist, Stabshornist und Stabstrompeter, etatsmäßiger und außeretatsmäßiger Zahlmeisteraspirant und etatsmäßiger Proviantamtsaspirant im Sergeantenrange, Zeugsergeant.
Marine: Vicefeldwebel, Fähnrich zur See, Stabshoboist, Kammerunteroffizier, Fourier, Schießunteroffizier, etatsmäßiger Schreiber bei den Matrosendivisionen und den Abtheilungen derselben, den Werftdivisionen, der Schiffsjungenabtheilung, den Torpedoabtheilungen, den Matrosenartillerieabtheilungen, den Seebataillonen, der Inspektion der Marineinfanterie, die unter A 4 nicht aufgeführten etatsmäßigen Schreiber bei der Inspektion des Torpedowesens, der Inspektion der Marineartillerie und der Marinedepotinspektion, bei der Schiffsprüfungskommission, dem Torpedoversuchskommando, den Schiffsbesichtigungskommissionen, den Bekleidungsämtern, den Stationskassen, den Abwickelungsbüreaus, den Küstenbezirksämtern, den Stationsgerichten bei der Marineakademie und -Schule und der Deckoffizierschule, etatsmäßiger Schreiber (Sanitätsunteroffizier) beim Generalstabsarzte der Marine und bei den Sanitätsämtern, geprüfter Zahlmeisterapplikant, Depotvicefeldwebel, Zeugobermaat.

A 6. Unteroffiziere.

[Bearbeiten]
Landheer: Sergeant, Oberjäger, Oberfahnenschmied, Fahnenschmied, Regiments- und Bataillonstambour, Sanitätsfeldwebel, Sanitätssergeant und Sanitätsunteroffizier, etatsmäßiger Hoboist, Hornist und Trompeter, Oberbäcker, sächsische Obermüller.
Marine: Ueberzähliger Portepeeunteroffizier, Unteroffizier ohne Portepee.

A 7. Gemeine.

[Bearbeiten]
Landheer: Obergefreiter, Gefreiter, überzähliger (Hülfs-) Hoboist, Hornist und Trompeter, Spielleute, Sanitätsgefreiter, Sanitätssoldat, Oekonomiehandwerker, Militärkrankenwärter, Militärbäcker, sächsische Militärmüller.
Marine: Gemeine mit Obermatrosen- und Matrosenrang.

A 8. Militärküster.

[Bearbeiten]
Landheer: Divisions- und Garnisonküster, Botenmeister und Bote beim Reichsmilitärgerichte, Militärgerichtsbote.
Marine: Steuermann, Maschinist, Lootse erster Klasse, Hafenlootse, Lootse zweiter Klasse, Untersteuermann, Materialienverwalter beim Lootsen- und Seezeichenwesen, Vorsteher des Brieftaubenwesens, Küster, Militärgerichtsbote.

A 9. Büchsenmacher, Sattler.

[Bearbeiten]
Landheer: Büchsenmacher, Waffenmeister, Sattler, Zeughausbüchsenmacher.
Marine: Büchsenmacher.

  1. a b c d e f g h i j k fallen am 1. Oktober 1900 weg.
  2. a b fallen nach dem 1. Oktober 1900 weg.