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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Pfarrei Kirchthumbach

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« Pfarrei Hirschau Geschichte von Kloster Heilsbronn
Pfarrei Heilsbronn »
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20. Kirchthumbach,

nicht weit von Hirschau. Wie Ludwig der Bayer und die bayerischen Herzoge Ruprecht, so war auch der Herzog und Pfalzgraf Rudolf dem Kloster Heilsbronn sehr zugethan. Dankbarkeit, Bewunderung und Verehrung veranlaßten ihn, im J. 1348 dem Kloster das Patronat von Kirchtumbach zu schenken, wie oben [97] beim 17. Abt Friedrich erwähnt wurde und unten Abschn. VII, F näher berichtet werden wird. Der Herzog stellte die Schenkungsurkunde in Heilsbronn aus, wo sein Name auf der Fremdenliste des Burggrafenhauses wiederholt vorkommt. Andersgesinnt gegen Heilsbronn waren 200 Jahre später seine Nachfolger, durch welche das Kloster im Reformationsjahrhundert das Patronat verlor, wie nun berichtet werden wird.

Der jeweilige Pfarrer von Kirchthumbach hatte jährlich 80 Pfund nach Heilsbronn zu zahlen. Der Pfarrer Seb. Pfreumdner leistete aber, auf Befehl des Herzogs Friedrich, von 1523 an keine Zahlung mehr. Auf Anregen der Äbte Wenk und Schopper remonstrirten die Markgrafen Kasimir und Georg Jahre lang gegen den herzoglichen Befehl; jedoch vergebens: der Pfarrer Schlammersdorfer erhielt denselben Befehl, nach Heilsbronn nichts zu zahlen. Nach der Restauration des Klosters in Folge des kaiserlichen Interims (s. oben beim 30. Abt Wirsing) remonstrirte der Markgraf Albrecht Alcibiades auf Anregen des Abts Wirsing, welcher 1549 an den Markgrafen schrieb: „Der Pfalzgraf und Herzog Rudolf hat vor 200 Jahren das Pfarrlehen von Kirchthumbach sammt dessen Gütern, Nutzungen und Rechten unserem Kloster, laut fürstlichem Briefe und Siegel, übergeben, davon uns jeder Pfarrherr jährlich 80 Pfund gereicht, was aber von den Herzogen verboten worden ist. Wir bitten E. F. G., bei dem Kurfürsten von Bayern zu erwirken, daß uns die Incorporation wieder gezahlt werde.“ Der Markgraf, welcher sich kräftigst verwendete, erhielt vom Großhofmeister und den Räthen des Kurfürsten aus Heidelberg zur Antwort: „Der Kurfürst ist nicht daheim, wird auch sobald nicht heimkommen; nach seiner Heimkunft werden wir ihm die Sache vorlegen.“ Allein nach der Heimkehr des Kurfürsten trat keine Veränderung ein. Bei Besetzung der Pfarrstelle wurde der Lehensherr zu Heilsbronn so wenig berücksichtigt, daß der Abt Schörner im J. 1557 seinen Pfarrer in Kirchthumbach nicht einmal dem Namen nach kannte. Denn er schrieb an ihn: „Unserem lieben Herrn N. N., Pfarrherrn zu Tumbach. Ihr habt weder von unserem Vorfahrer noch von [98] uns die Pfarr weder begehrt, noch von uns zum Lehen empfangen. Ihr wollet euch also hieher verfügen, euer Jurament thun und euer und des Gotteshauses Einkommen verzeichnen. Wo nicht, so würden wir zur Handhabung unseres jus patronatus einen andern Pfarrherrn verordnen.“ Aus der Antwort erfuhr der Abt, daß der Pfarrer Nik. Knüttel hieß und bereits vor zehn Jahren zur Zeit des Abts Greulich sein Jurament in Heilsbronn gethan hatte, aber nicht vom Abt ernannt worden war. Knüttel schrieb: „Ich bin vor zehn Jahren vom Rath und von der Gemeinde vocirt und der fürstlichen Kanzlei in Amberg präsentirt worden, habe von derselben Fürschrift an euren Vorfahrer, Abt Greulich, empfangen und diesem 1547 mein Jurament gethan. Man wird meine Unterschrift in den Juramentsbriefen finden. Darauf empfing ich vom Herrn Abt Schrift an den Rath zu Tumbach, mich in die Pfarrei einzusetzen. Darauf habe ich zu Amberg in Gegenwart der Diakonen Rudel und Knauer durch Unterschrift folgende Obligation übernommen: „„Ich schwöre, dem Herrn Pfalzgrafen und Kurfürsten Friedrich, durch welchen ich zur Possession der Pfarrei Tumbach, so mir durch den Herrn Abt zu Heilsbronn geliehen, gekommen bin, getreu zu sein, dem Volk mit dem Wort Gottes, christlicher Lehr und gutem Exempel vorzugehen, das Pfarrgut zu wahren, davon keine Pension noch Incorporation zu reichen, ohne Bewilligung meines gnädigen Herrn. Würde ich das nicht halten, so soll mein Landesfürst mich strafen, oder einen Andern präsentiren.““ Knüttel starb 1566. Sein Nachfolger Zeidler wurde ohne Rücksichtnahme auf den Abt ernannt und eingesetzt. Erst nach dem Vollzuge schrieben Bürgermeister und Rath des Markts Tumbach durch den Neuangestellten an den Abt Wunder: „Unser Pfarrherr Knüttel ist gestorben. Auf unser Anhalten ist Briefzeiger, Herr J. Zeidler, Prädikator zu Neunburg vorm Wald, vom Herrn Pfalzgrafen Ludwig, unserm Herzog in Bayern, zu unserem Seelsorger hieher geordnet, auch durch die ordentliche Obrigkeit bereits in Posseß eingesetzt worden. Weil aber die Pfarr vom Stift Heilsbronn zu Lehen rührt, so will Zeidler auch von euch die Lehen empfangen. [99] Wir bitten also Ew. Gnaden, ihm die Pfarr zu leihen.“ Der Abt fügte sich in das, was er nicht ändern konnte. Er bestätigte die bereits vollzogene Wahl und Einweisung, bemerkte jedoch in seiner Antwort an den Bürgermeister und Rath, daß man ihm erst Knüttels Tod hätte anzeigen sollen, worauf er schon selbst ihnen einen tüchtigen Pfarrer präsentirt haben würde. Dann fuhr er fort: „Das jus nominandi et praesentandi und Posseßgebung der Pfarren Hirschau und Tumbach steht nicht dem Pfalzgrafen zu, sondern unserem Kloster, dem Pfalzgrafen bloß die hohe Obrigkeit, sonst nichts. Pfarrer Knüttel hat zwar dem Kloster sein Jurament gethan, wurde aber gleichwohl gezwungen, auch dem Kurfürsten einen Eid zu schwören, ganz in der Stille, um nur in den Posseß zu kommen. Nach Knüttels Tod bat uns die Gemeinde, dem J. Zeidler die Pfarre zu verleihen. Wir haben es gethan um des Friedens willen, doch unter Protestation.“ Zeidler fungirte nur kurze Zeit. Sein Nachfolger, Joh. Fleischmann aus Wunsiedel, wurde vom Kurfürsten Friedrich ohne Rücksichtnahme auf den Abt angestellt, aber mit einem so geringen Gehalt, daß er für gut fand, es nicht mit dem Kurfürsten zu halten, sondern mit dem Abt Wunder, von dem er eher als von dem Kurfürsten eine Gehaltsaufbesserung erwartete. Auch hielt er es, wie der Abt, mit Luther und nicht, wie der Kurfürst, mit Calvin. Er folgte daher willig der Aufforderung des Abts, nach Heilsbronn zu kommen, um sein Jurament zu thun und zugleich einen Nachweis über den Pfarrertrag und über die vom Kurfürsten verordnete Schmälerung desselben vorzulegen. Bei einem so kärglichen Einkommen hatte er 25 Ortschaften, ohne Unterstützung durch einen Hilfsgeistlichen, zu pastoriren und Weib und Kinder zu ernähren. Nach geleistetem Jurament erhielt er vom Abt folgenden Lehensbrief: „Wir Melchior Abt verleihen dem etc. Fleischmann die Pfarre Kirchthumbach mit all ihren Gerechtigkeiten, nachdem er uns Gehorsam geschworen und gelobt, das Evangelium nach Verordnung der augsburgischen Confession zu lehren und dem Pfarrgut nichts entziehen zu lassen. Doch steht uns frei, ihm die Pfarre abzukündigen. Heilsbronn, 20. Jan. 1569.“ [100] Darauf wurde Fleischmann von den herzoglichen Räthen nach Amberg vorgeladen und beauftragt, diesen Lehensbrief und sonstige Verhandlungen über die Belehnung mitzubringen. Fleischmann theilte die Vorladung dem Abte mit und fragte an: „ob er der Ladung folgen sollte, oder nicht? man gehe in Amberg damit um, ihn abzusetzen.“ Nach gehaltener Rücksprache mit dem Markgrafen Georg Friedrich antwortete der Abt dem Pfarrer: „er möge getrost nach Amberg gehen und den Lehensbrief vorlegen.“ Fleischmann stellte sich in Amberg. Es erfolgte zwar nicht die befürchtete Absetzung, aber ein aus Heidelberg datirter, an den Markgrafen in Onolzbach gerichteter kurfürstlicher Protest, worin es u. A. hieß: „Besonders protestiren wir gegen den Inhalt des vom Abt ausgestellten Lehensbriefes. Schon das ist ein Eingriff in unsere Rechte, daß der Abt den Pfarrer zur Leistung der Lehenspflicht vorgefordert hat, bevor wir diesen ernannt und präsentirt hatten, und daß Fleischmann ohne unser Wissen und Willen nach Heilsbronn gegangen ist, um seine Lehenspflicht zu thun. Dazu heißt es im Lehensbriefe: Fleischmann werde bezüglich der Lehre und Ceremonien nicht an uns, sondern an den Abt gewiesen. Auch wird er darin nicht auf das reine Wort Gottes (d. h. Calvins Lehre), sondern auf Menschen (d. h. Lutherischgesinnte) gewiesen, zwischen welchen sich dieser Zeit viel gefährliche Irrungen ergeben (d. h. zwischen den lutherischen Theologen, die sich gegenseitig auf’s Heftigste befehdeten). Ferner mußte Fleischmann schwören, daß er bei Irrungen zwischen ihm und der Gemeinde nirgends als vor dem Abt stehen wolle, da doch dieses Recht allein uns zusteht. Wir haben daher dem Fleischmann aufgegeben, sich von seinem dem Abt geleisteten Jurament loszumachen. Will er das nicht, oder will ihn der Abt von seinem Jurament nicht entbinden, so werden wir ihn seines Kirchendienstes entlassen.“ Des Abts Gegenerklärung ging durch den Markgrafen an den Kurfürsten. Zugleich ersuchte der Abt die Räthe in Amberg, gegen Fleischmann nichts vorzunehmen, bis die beiden Fürsten sich verständigt haben würden. Die angedrohte Absetzung erfolgte nicht, aber auch keine Antwort vom [101] Kurfürsten, weßhalb der Abt nach zwei Jahren den Markgrafen wiederholt bat, Antwort zu erwirken und die Rechte des Klosters zu wahren. 1572 bat Fleischmann um Addition; der Abt schloß die Bitte den Räthen in Amberg zu. 1576 starb der Kurfürst, zwei Jahre darauf der Abt Wunder, welcher vergeblich Alles versucht hatte, um dem Kloster das Patronat zu erhalten. Was vorhin von Hirschau gesagt wurde, gilt auch hier: Das Band zwischen Kirchthumbach und Heilsbronn war für immer zerrissen. Auch dort wurde bald Lutherthum, bald Calvinismus, bald Katholizismus von den bayerischen Fürsten beliebig oktroyirt. Es wurde vorhin berichtet, wie der Herzog im J. 1568 in seinen Landen den Calvinismus einführte und wie demzufolge der Pfarrer Modler zu Hirschau in radikalster Weise reformirte. Fleischmann in Kirchthumbach ließ sich, trotz angedrohter Besoldungssperre und Absetzung, zu einem solchen Verfahren nicht bewegen.

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