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Geschichte von Kloster Heilsbronn/Der 15. Abt Konrad Suppanus

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Der 15. Abt Konrad Suppanus[1] (1321–28)

regierte sieben Jahre lang, vom November 1321 an bis 15. November 1328. Daß er seine kurze Regierungszeit sorgfältig auskaufte, seinen Mönchsstaat vielfach erweiterte und um des bereits Errungenen willen manchen Kampf siegreich bestand, wird im [112] II. Band berichtet werden, namentlich bei den Orten Onolsbach, Eib, Büschelbach, Nehdorf, Markterlbach, Meiersberg, Nördlingen, Ulsenheim, Langensteinach, Sommerhausen und Eibelstadt. Er ließ sich alles Errungene vom Papst Johann XXII. bestätigen. Der Burggraf Friedrich IV. schuldete an das Kloster 200 Pfund Heller, welche er in der Weise heimzahlte, daß er dem Kloster die Zinsen aus einem Kapital von 2000 Hellern verschrieb, zu einem Seelgeräthe für sich und für seine Frau, Margaretha, und zu einem ewigen Lichte an der burggräflichen Gruft. Zur Sicherung dieser Errungenschaft ließ sich unser Abt vom Burggrafen die Burg Zwernitz mit allen Gülten etc. als Pfand verschreiben und erklären, daß des Burggrafen Nachkommen, falls sie die jährlichen 200 Pfund ablösen wollten, 2000 Pfund baar an das Kloster zu zahlen verbunden seien. Zur noch nachhaltigeren Sicherung der Errungenschaft ließ der Abt den Burggrafen weiter urkunden: „Über den genauen Vollzug sollen wachen der ehrsame Herr Bruder Cunrad, Abt zu Halsprun oder wer der Abt ist; Bruder Cunrad von Arberg, unser Beichtiger, unsere lieben getreuen Rathgeber Heinrich von Bruckberg; Hans von Hohenecke, Hörauf von Seckendorf etc. und haben ihnen das Seelgerethe an ihrer Treu befohlen, daß sie damit thun sollen, was sie dünket, das unserer Seel das Allerbeste und Nützlichste ist. Und haben ihnen unsere Burg Zwernetze mit allen Gülten etc. eingegeben für die 2000 Pfund. Gegeben mit unsern beiden Insiegeln zu Nürnberg 1327, Montag nach St. Gallus.“

In seinem letzten Lebensjahre wendete sich unser Abt an den Kaiser Ludwig den Bayer mit der Bitte um Bestätigung der Klosterprivilegien. Der Kaiser erfüllte die Bitte. Er war eben nach Rom gezogen, um anstatt des ihm abgeneigten Papstes Johann XXII. einen andern Papst wählen und sich krönen zu lassen. Daher ist das erbetene kaiserliche Bestätigungsdiplom in Rom am 23. April 1328 ausgefertigt worden. Es ist speziell an unsern Abt Konrad gerichtet und bestätigt alle Privilegien, Rechte, Freiheiten, Immunitäten und Begnadungen des Klosters. [113] Zuwiderhandelnde trifft schwere kaiserliche Indignation, dazu eine Geldstrafe von 100 Mark Goldes, welcher Betrag halb dem kaiserlichen Fiskus, halb dem oder den Beschädigten zufallen soll. Der Kaiser stellte die Urkunde im 14. Jahre seiner Regierung, aber im ersten seines Kaiserthums aus, sonach unmittelbar nach seiner Krönung in Rom. Ohne Zweifel wurden Zeit und Ort der Ausstellung absichtlich gerade so gewählt, und zwar nach vorgängiger Absprache zwischen dem Kaiser und dem Abte, entweder in Nürnberg oder in Heilsbronn selbst. Die während der ersten Regierungsjahre des Kaisers Ludwig gestellten Mönchsrechnungen (Computationes, s. Beitr. S. VIII) sind nicht mehr vorhanden; daher können die Tage der Anwesenheit des Kaisers in Heilsbronn nicht immer genau angegeben werden. Wir werden nachher sehen, daß auch die beiden folgenden Äbte, wie unser Abt, in besonderem Grade vom Kaiser Ludwig begünstigt worden sind, ohne Zweifel auch deßhalb, weil sie den gegen den Kaiser ausgesprochenen päpstlichen Bann ignorirten und in ihrem Bereiche nicht publizirten. Sie hielten es fortwährend mit dem gebannten Kaiser, aber auch fortwährend mit den Päpsten, namentlich mit des Kaisers Todfeind, Johann XXII., dessen vorhin erwähnte Bullen zeigen, daß er dem Kloster eben so gewogen war, wie der Kaiser.

Zur Zeit unseres Abts verkaufte Gottfried von Brauneck (Hohenlohe) im J. 1326 seine Burg Gründlach mit mehreren Gütern in Steinach, Flechsdorf, Vach, Hohenstadt etc. an den Burggrafen Friedrich IV. Heilsbronn war dabei nicht betheiligt. Gleichwohl wurde die Urkunde über den Verkauf abschriftlich im heilsbronner Archiv deponirt. Friedrich’s IV. Söhne, Johann und Albrecht, verkauften 1343 die Veste Gründlach an ihre „Muhme Kunigunda, weiland Burggräfin von Orlamünd“, welche das später nach Gründlach verlegte Cisterziensernonnenkloster Himmelthron gründete und demselben als Äbtissin vorstand. Die Gründung des Klosters erfolgte unter dem Beirath der Cisterzienseräbte von Ebrach und Langheim. Der Grund, warum man nicht auch den Abt von Heilsbronn zu Rath zog, [114] ist unbekannt. Die genannte Gräfin Kunigunda von Orlamünde erscheint in dem bekannten Märchen von der weißen Frau als Kindsmörderin und daher endend im Kerker. Aus den Urkunden erhellt aber, daß sie niemals Kinder hatte und daß sie nicht als Kindsmörderin im Kerker, sondern als Äbtissin im Kloster gestorben ist. Über sie und ihr Verhältniß zu dem ebengenannten in Heilsbronn begrabenen Burggrafen Albrecht dem Schönen siehe „Beiträge“ S. 77–79.

Unser Abt starb 1328 am 15. November, an welchem Tage auch sein Jahrtag im Vigilienbuche eingetragen ist. Er wurde nicht in der Kirche, sondern im Kapitol begraben. Sein unter dem Schutt vielleicht noch vorhandener Leichenstein trug die Inschrift: A. D. 1328 in vigilia Edmundi episcopi obiit dominus Conradus Suppanus, 15. abbas halsbrunnensis. Der Familienname unseres Abts war vermuthlich Supf, latinisirt Suppanus, Supianus. Seinem Taufnamen auch seinen Familiennamen beizufügen war nothwendig, um ihn von andern Konraden zu unterscheiden, z. B. von Konrad von Brundelsheim.


  1. Vgl. Stillfried S. 36.


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