Erklärung (Die Gartenlaube 1864/21)
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[336] Erklärung. Die Notiz über „Nicotinfreie Cigarren“ in Nr. 12 der Gartenlaube hat einen Fabrikanten, dessen Namen und Thätigkeit in diesem Geschäftszweige uns aus seinem Schreiben zuerst bekannt geworden ist, zu einem abwehrenden Schreiben veranlaßt. Der Fabrikant giebt darin selbst zu, daß die Bezeichnung nicotinfrei nicht richtig sei, meint vielmehr selbst, es müsse halb- oder dreiviertel nicotinfrei heißen, da seinem Fabrikat nur ein Theil seines Nicotin entzogen sei. Nun ist es wohl Jedermann, der sich um diesen Gegenstand bekümmert hat, hinlänglich bekannt, daß dem Rohtabak bei seiner Verarbeitung stets ein Theil seines Nicotingehalts entzogen wird, wie auch in unserer Notiz ausgesprochen ist. Der gewählte Name ist also falsch und verleitet das Publicum zu einer falschen Beurtheilung der gekauften Waare, der zum Ueberfluß gewisse Heilwirkungen zugeschrieben und angebliche Nachtheile anderer Tabake und Cigarren abgesprochen werden. Das ist aber ein Verfahren, welches man nach dem allgemeinen Sprachgebrauch als Schwindel bezeichnen darf, um so mehr, als die chemisch untersuchten „nicotinfreien“ Cigarren von Biermann (so viel ich weiß, die einzigen bisher geprüften) eben so viel Nikotin enthielten, als andere Cigarren. Die Fabrikationsweise des Fabrikanten, welcher unsern Angriff abweisen will, mag übrigens ganz gut sein, dann würde sein Fabrikat auch ohne die falsche Bezeichnung Beifall bei den Rauchern finden. Damit er aber nicht ferner einen Concurrenten in mir sucht, so stehe ich nicht an, meine Notiz mit meinem Namen zu vertreten und ihm zu versichern, daß ich in dem fraglichen Artikel lediglich Consument bin.
Fr. Dornblüth, Dr. med.