Zum Inhalt springen

Epistel-Postille (Wilhelm Löhe)/Trinitatis 13

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
« Trinitatis 12 Wilhelm Löhe
Epistel-Postille (Wilhelm Löhe)
Register der Sommerpostille
Trinitatis 14 »
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).
|

Am dreizehnten Sonntage nach Trinitatis.

Gal. 3, 15–22.
15. Liebe Brüder, ich will nach menschlicher Weise reden: verachtet man doch eines Menschen Testament nicht, wenn es bestätiget ist, und thut auch nichts dazu. 16. Nun ist je die Verheißung Abraham und seinem Samen zugesagt, Er spricht nicht: durch die Samen, als durch viele; sondern als durch Einen: durch deinen Samen, welcher ist Christus. 17. Ich sage aber davon: das Testament, das von Gott zuvor bestätiget| ist auf Christum, wird nicht aufgehoben, daß die Verheißung sollte durch’s Gesetz aufhören, welches gegeben ist über vierhundertunddreißig Jahre hernach. 18. Denn so das Erbe durch das Gesetz erworben würde, so würde es nicht durch Verheißung gegeben. Gott aber hat es Abraham durch Verheißung frei geschenkt. 19. Was soll denn das Gesetz? Es ist dazu kommen um der Sünde willen, bis der Same käme, dem die Verheißung geschehen ist, und ist gestellet von den Engeln durch die Hand des Mittlers. 20. Ein Mittler aber ist nicht eines einigen Mittler: Gott aber ist einig. 21. Wie? ist denn das Gesetz wider Gottes Verheißen? Das sei ferne! Wenn aber ein Gesetz gegeben wäre, das da könnte lebendig machen; so käme die Gerechtigkeit wahrhaftig aus dem Gesetz. 22. Aber die Schrift hat es alles beschloßen unter die Sünde, auf daß die Verheißung käme durch den Glauben an JEsum Christum, gegeben denen, die da glauben.

 WEnn man das heutige Evangelium im Vergleich und Zusammenhang mit der Epistel liest, tritt einem sogleich unverkennbar die Aehnlichkeit beider Texte entgegen. Beide handeln ohne Zweifel von Gesetz und Evangelium, ein jedes in seiner Weise. „Selig sind die Augen, die da sehen was ihr sehet,“ ruft das Evangelium, und gibt damit ohne Zweifel dem Evangelium Preis und Ehre. Denn was die Jünger sahen, ist der HErr, der längstverheißene Same Abrahams, von dem der Segen der ganzen Welt kommen sollte. Ihn sehen, Seine Zeit erleben, Ihn gläubig ergreifen, das ist Freude und Seligkeit. Das Evangelium löst aber auch die große Frage des Schriftgelehrten, der zu JEsu trat und sprach: „Was muß ich thun, daß ich selig werde“ oder das ewige Leben ererbe? In der Antwort JEsu wird des Gesetzes Summa und in der Erzählung vom barmherzigen Samariter das ausgedehnte Gebiet der Wirksamkeit gehorsamer Liebe gegen das Gesetz des HErrn dargelegt. – Eben so redet auch die Epistel von Gesetz und Evangelium. Stehen im Evangelium das Neue und Alte Testament, die neue und die alte Zeit klaffend nebeneinander, räthselhaft und unverbunden, der Deutung harrend, wie beide zusammengehen sollen; so wird im epistolischen Texte das Verhältnis beider gezeigt. Die Epistel handelt ganz von dem Verhältnis des Gesetzes zum Evangelium, wirft ein helles Licht in das Evangelium und lehrt uns den Sinn JEsu faßen, der scharf hintereinander die selig preisen kann, die Ihn sehen, und eine Frage beantworten, wie man auf dem Wege des Gesetzes selig werden könnte, nemlich wenn man könnte, wenn nicht eben der Weg des Gesetzes durch den Fall der Menschheit verscherzt wäre. Laßet uns nun einmal die Epistel genauer betrachten, wie es unsre diesjährige Sitte mit sich bringt.

 Man kann den ganzen Sinn der Epistel in zwei Theilen abhandeln. Der eine gibt Antwort auf die Frage: Wozu ist das Gesetz nicht gegeben?, der zweite aber beantwortet die Frage: Wozu ist es gegeben? Die Doppelantwort löst zugleich die Hauptfrage, nach dem Verhältnis des Gesetzes und Evangeliums, wie wir das sehen werden; denn eine jede von den beiden einzelnen Fragen bezieht sich doch immer wieder auf dies Verhältnis.

 Bei der Beantwortung der ersten Frage zeigt sich das gleich ganz klar. Der Apostel redet alles im Vergleich mit dem Alten Testamente. Er erinnert daran, daß Gott unter Abraham bereits einen Bund und ein Testament der Gnaden gemacht und ihm in seinem Samen Christo alle Schätze des ewigen Lebens frei geschenkt habe. Das sei bereits vierhundertunddreißig Jahre geschehen, bevor das Gesetz auf Sinai gegeben worden. Damit setzt er also Gesetz und Evangelium mit einander in Vergleich. Er thut dies, um den judenchristlichen Feinden der Seligkeit allein aus Gnaden zu begegnen, welche mehr von der Beobachtung des Gesetzes, als von der Ergreifung der in dem gekreuzigten Christus dargebotenen Gnade Leben und Seligkeit abhängig machten. Die Feinde des Evangeliums verkannten das rechte Verhältnis zwischen Gesetz und Evangelium und wurden eben dadurch Feinde des Evangeliums. Wollte nun St. Paulus die Galater von diesen gefährlichen Menschen erretten, so konnte er zu seinem Ziele in keiner andern Weise gelangen, als durch Darlegung des rechten Verhältnisses. Dies Verhältnis wird erkannt, wenn zuerst erwogen wird, wozu das Gesetz nicht gegeben sei.

 Man könnte die Antwort auf diese Frage einfach geben, und so, daß alles zusammengefaßt wäre, was St. Paulus in dieser Epistel durch verschiedene| Sätze darlegt. Man dürfte ja nur sagen: da das Gesetz unzweifelig von Gott gegeben ist, so kann es in keiner Absicht gegeben sein, welche anderen Veranstaltungen oder Absichten Gottes widerspräche. Gott bleibt Sich Selbst treu, Er widerspricht Sich nicht. Von einer Antwort dieses Inhalts ist auch St. Paulus bei allem, was er in dieser Epistel sagt, so durchdrungen, daß man sie überall durchschimmern sieht durch das Gewebe seiner Gedanken, durch alle seine Reden durchhört. Haltet sie einmal fest, meine Lieben, und überzeugt euch dann aus der Vorlage der paulinischen Sätze, daß es nicht anders ist, als ich sage.

 Die erste Antwort Pauli ist: „das Gesetz kann nicht vierhundertunddreißig Jahre nachher dem mit Abraham geschloßenen Bunde und dem ihm übergebenen Testamente Gottes widersprechen. Nach diesem Testamente ist Abraham und allen Gläubigen nach ihm das ewige Erbe, Leben und Seligkeit, in dem verheißenen Samen, d. i. in Christo JEsu, frei geschenkt, unabhängig von dem Verhalten des Menschen, ja gerade deshalb, weil das Heil des Menschen von ihm selbst durchaus nicht gewirkt werden kann. Die Gnade kommt in Christo JEsu dem hilflosen Menschen entgegen; wie kann also Gott vierhundertunddreißig Jahre nachher, da Er das Gesetz gibt, die Absicht gehabt haben, durch’s Gesetz einen Weg des Heiles zu eröffnen? Er kann vierhundertunddreißig Jahre nachher den Menschen nicht anders ansehen als vierhundertunddreißig Jahre vorher: der Mensch ist nach dieser Frist derselbe wie vorher, so muß er also auch da noch die Seligkeit als freies Gnadengeschenk empfangen, oder er findet sie gar nicht. Gott muß Sich in Seinem Gnadenwege treu verbleiben oder es ist aus mit unserm Heile.“ Das ist’s, was St. Paulus in den Worten ausdrückt: „Lieben Brüder, ich muß menschlich davon reden: verachtet doch auch niemand eines Menschen Testament, wenn es einmal fest geworden ist, oder setzt etwas dazu. Nun sind ja die Verheißungen Abraham geredet, versprochen – und seinem Samen. Nicht spricht er: „Und den Samen“, als ob von vielen die Rede wäre, sondern als ob von einem: „Und deinem Samen“, welcher Christus ist. Das aber meine ich: das Testament, das von Gott zuvor bestätigt ist auf Christum, wird nicht aufgehoben, daß die Verheißung sollte durchs Gesetz aufhören, welches gegeben ist über vierhundertunddreißig Jahre hernach.“

 Wäre das Gesetz gegeben, um die Verheißung aufzuheben, daß also der Mensch nicht mehr lauterlich aus Gnaden die ewige Hilfe fände, und ihm die Seligkeit nicht mehr frei geschenkt würde, so würde es auch ein Gegner der Verheißung sein, und man würde die Antwort auf die Frage des heiligen Paulus, ob das Gesetz, gegen die Verheißung sei, nur bejahen können, während doch offenbar der Apostel selbst ein „ja“ auf die Frage gar nicht für möglich hält. Das Gesetz ist also nicht bloß nicht gegeben, um die Verheißung aufzuheben, sondern es widerstreitet ihr auch nicht, beide können im Frieden neben einander bestehen und müßen alsdann auch, weil sie von einem Ursprung stammen, dem gleichen Zwecke dienen. Man könnte das ziemlich für eins nehmen: Das Gesetz hebt die Verheißung nicht auf, und: es widerstreitet ihr nicht. Dennoch aber ist es nicht einerlei, weil nicht nothwendig ein Ding durch das andere aufgehoben wird, wenn sie einander widerstreiten und weil ein Widerstreit möglicherweise sogar einen heilsamen Zweck haben könnte. Aber nicht einmal ein solcher Widerstreit ist vorhanden; zwischen Gesetz und Verheißung ist voller Friede, und der Gott, aus Deßen Händen beide stammen, Deßen Gaben beide sind, kann nicht die Absicht gehabt haben, mit der einen im Gebrauch und in der Wirkung der andern sich selbst zu hindern.

 Mit alledem sind wir aber doch noch nicht am Ende mit der Auslegung deßen, was nach der heiligen Schrift das Gesetz nicht ist und wozu es nicht gegeben wurde. Der heilige Apostel sagt uns noch mehr, was wir uns auch nicht vorenthalten dürfen, da es unsere heilige Pflicht ist, der Apostel Rede aufmerksam und treu zu hören und ihr heiliges Wort uns dankbar anzueignen. Ausdrücklich sagt nemlich der heilige Apostel, daß das Gesetz nicht könne lebendig, nicht gerecht, nicht selig machen. Es liegt das in seinen Worten Vers 21 und 18, da er spricht: „Wenn ein Gesetz gegeben wäre, das da könnte lebendig machen, so käme die Gerechtigkeit in der That aus dem Gesetze,“ und: „Wenn aus dem Gesetze das Erbe käme, so käme es nicht aus Verheißung.“ Jedermann kann sich daraus abnehmen, daß weder Leben, noch| Gerechtigkeit, noch das Erbe, d. i. die Seligkeit aus dem Gesetze kommt, und der ganze Beweisesgang des heiligen Apostels bürgt uns dafür, daß diese Armuth des Gesetzes nicht bloß zufällig ist, und aus der Beschaffenheit der einzelnen Menschen erklärt werden muß, sondern daß der HErr Selbst bei der Gesetzgebung gar nicht die Absicht gehabt hat, im Gesetz und durch es Leben, Gerechtigkeit und Seligkeit zu geben. Unter dem Leben, von welchem hier die Rede ist, ist kein anderes gemeint, als das innere neue Leben des Geistes, durch welches der Mensch tüchtig wird, gerecht und heilig zu werden, und welches an und für sich selber nichts anderes ist, als das Leben aus Gott, die Seligkeit selbst; denn es würde dies Leben hier schon Seligkeit sein, wenn wir nicht auf Erden mit so vielen inneren und äußeren Hindernissen umgeben wären, die unser geistliches Wohlsein hemmen. Daß der Apostel vollkommen Recht hat, wenn er dem Gesetze die belebende, gerecht und selig machende Kraft abspricht, ist übrigens nicht bloß aus seinem Zusammenhang mit Christo, aus seiner Inspiration und seiner hohen Würde zu schließen, sondern es kann auch jedermann aus eigner Erfahrung zu der Gewisheit kommen. Wer hätte wohl dadurch jemals sein Leben und die Kraft zum Guten in sich wachsen sehen, daß ihm das Gesetz vom Sinai eingeprägt wurde. Je stärker der gesetzliche Ton der Posaune vom Sinai erklingt, desto mehr fühlt der Mensch seine Armuth, seine Kraftlosigkeit und seinen Tod. Je zwingender die Forderung des Gesetzes an ihn ergeht, desto mehr wird er sein sündliches Wesen inne, wie es auch geschrieben steht: aus dem Gesetz kommt Erkenntnis der Sünde. Ebenso: je gewaltiger von uns das Wohlsein und die Seligkeit in Vollbringung guter Werke gesucht wird, desto unverkennbarer tritt das Misbehagen am Guten und die Unlust zum Guten ans Licht. Es kann daher auch nichts gewisser sein, als die Lehre des heiligen Paulus von der Armuth des Gesetzes, uns arme verlorne Menschen in den Zustand eines neuen, reinen, gerechten Lebens zu versetzen. Dabei wäre es sicherlich nur der größte Irrtum, wenn man zwar dem mosaischen Gesetze die lebendigmachende Kraft absprechen wollte, aber nicht den Forderungen der gegenwärtig in der Welt beliebten Moral. Was hat denn die Moral beßeres, als das Gesetz vom Sinai? Was ist sie denn weiter, als ein schwacher Nachhall der Rede Gottes vom Horeb? Und woher soll sie denn die verbindende Kraft und Macht haben, wenn nicht von Demjenigen, der von Seinem Volke nichts anderes verlangt hat, als wozu Er die ganze Welt verbindlich machen wollte? Es ist mit der Moralpredigt der neuen Zeit in der That der Welt noch weniger geholfen, als mit der mächtigen Predigt vom Sinai. Hat jener Donner, haben jene Flammen nichts weiter vermocht, als daß die Unfruchtbarkeit unserer Natur in grelles Licht gesetzt wurde, so wird der schwache Nachhall und der Mondschein unserer zeitgemäßen Moral noch weniger vermögen. Wir sind und bleiben ein armes Geschlecht und vermögen in keiner Weise der göttlichen Forderung zu entsprechen. Wäre es daher die göttliche Absicht gewesen, durch die Gesetzgebung uns neues Leben, Gerechtigkeit und ewiges Wohlsein zu verschaffen, so wäre diese Absicht wenigstens an uns mislungen und der Weg des Gesetzes für uns kein glücklicher. Es ist aber aus der heiligen Schrift offenbar, und St. Paulus lehrt uns unwiderleglich, daß der HErr diese Absicht bei der Gesetzgebung gar nicht gehabt hat, und sie eben so wenig bei den uns einwohnenden Forderungen des Guten haben kann. Daher wir uns billig von dem Apostel über seine wahre Absicht belehren laßen.
.
 Die wahre Absicht des Gesetzes vom Sinai wird von dem heiligen Paulus in unserem Texte und deßen neunzehntem Verse als eine vorübergehende bezeichnet; denn es heißt ja, „das Gesetz ist hinzugesetzt zu der Verheißung, bis daß der Same käme, dem die Verheißung geschehen ist.“ Nun wird zwar alsbald jedermann erkennen, daß man dem Inhalte des Gesetzes, welches vom Sinai erklang, keine vorübergehende Geltung oder Bedeutung zuschreiben könne. Wir wißen alle, daß unser HErr Selbst sagt, Himmel und Erde würden vergehen, von dem Gesetzbuch selber aber auch nicht einmal ein Tüttel; auch ist es uns nicht unbekannt, daß unser HErr klein heißt im Reiche Gottes diejenigen, die auch nur das kleinste Gebot des Gesetzes aufheben würden, und daß Er Selbst behauptet, zur Aufhebung des Gesetzes nicht gekommen zu sein. Dem entgegen redet der Apostel Paulus nicht. Der Inhalt des Gesetzes ist und bleibt immerzu Gottes heiliger Wille an uns, und wir selbst sind immer und ewig an ihn gebunden. Es ist in unserem Texte| von nichts die Rede, als von demjenigen, was der HErr mit der Bekanntmachung Seines heiligen Willens, den alle Heiligen voraus schon kannten, an jenem großen Tage in der Wüste Sinai gewollt hat. Er hatte dabei eine vorübergehende Absicht, wie uns der heilige Paulus lehrt, so wie Er bei dem Gesetze auch bleibende Absichten gehabt hat. Leben geben, Gerechtigkeit verleihen, selig machen ist aus Seiner Absicht mit dem Gesetze überhaupt ausgeschloßen. Dagegen ist und bleibt es Seine Absicht, daß wir im Gesetze Seinen heiligen Willen erkennen, und Seine vorübergehende Absicht bei der Gesetzgebung an Israel ist die der Apostel in unserem Texte genauer bezeichnet, welche an Israel erreicht werden sollte, und an jedem Menschen, der in den Zustand der Gesetzlichkeit eintritt, oder in denselbigen Zustand zeitweilig zurücktritt. Der Apostel bezeichnet diese vorübergehende Absicht mit den Worten: das Gesetz ist hinzugesetzt worden zu der Verheißung um der Uebertretungen willen. Deutlich bezeichnen diese Worte allerdings die göttliche Absicht noch nicht. Es wäre ja das Gesetz um der Uebertretungen willen auch dann gegeben, wenn es die einzige Absicht gehabt hätte, denselben zu wehren, und doch würde eine solche Deutung im Sinne Pauli nicht gegeben werden können: daher müßen wir für die allgemeinen Worte Pauli eine genauere Begränzung suchen. Diese finden wir in den Briefen Pauli überhaupt leicht, können sie aber auch aus unserm besonderen Texte entnehmen. Der Apostel sagt nemlich im letzten Verse des Textes: „Die Schrift hat alles beschloßen unter die Sünde, auf daß die Verheißung denjenigen gegeben würde, die da glauben an JEsum Christum.“ Was soll damit anders ausgedrückt werden, als die Absicht Gottes, durch die Gesetzgebung auf Sinai auf eine recht unzweideutige Weise die Sünde zu verdammen und um der Sünde willen alle Sünder, ja alles, was mit der Sünde in Berührung kommt. Denn es heißt ja: die Schrift hat alles beschloßen unter die Sünde, alles aber heißt nicht bloß alle Menschen, sondern überhaupt alles, worauf sich das Gesetz nur beziehen kann, was in seinen Bereich gelangt. Wie der Blitz vom Sinai die Luft erleuchtete, so erleuchtet das Wort vom Sinai unsere Herzen rücksichtlich unserer Sünde, und wie der Donner vom Sinai über die Wüste hin erschallt, so erschallt über alle diejenigen, die das Gesetz übertreten, und über alles, was in die Uebertretung hineingezogen wird, der Fluch des HErrn wie ein Donner. Wenn es also oben heißt, das Gesetz sei um der Uebertretungen willen gegeben, so legt sich das aus den weiteren Worten des Apostels so aus, daß die Uebertretungen in ihrer Verdammlichkeit recht offenbar hingestellt und gezeigt werden sollten. Man würde jedoch auch diese Absicht Gottes falsch ausdeuten, wenn man sie als die Endabsicht des HErrn bei Seiner Gesetzgebung auf Sinai bezeichnen wollte. Der heilige Apostel sagt ja: die Schrift, so weit sie das Gesetz enthält, habe alles unter die Sünde beschloßen, damit die dem Glauben beigelegte Verheißung denen gegeben würde, die da glauben. Also das Beschließen unter die Sünde ist kein Abschließen der Gnade, sondern im Gegentheil, alles wird unter die Sünde beschloßen, damit niemand seine Hilfe bei dem Gesetze suchen könne, sondern vielmehr jeder getrieben werde, sein Heil einzig bei der Verheißung, d. i. einzig bei der freien Gnade Gottes zu suchen. Denn die Verheißung verheißt ja nicht verdienten Lohn, sondern sie verheißt das freie Geschenk des Allerhöchsten an diejenigen, die arm und bloß im Gefühle ihres ungesetzmäßigen Lebens und in der Ueberzeugung Gottes Gebote niemals nach Schuldigkeit halten zu können, ihre Zuflucht zu dem Samen nehmen, auf den die Verheißung lautet, d. i. zu dem Christus, durch Deßen blutende Wunden uns alles Heil und alle Gnade Gottes vermittelt ist. Faßen wir dies recht, so finden wir auch, daß das Gesetz eine vorbereitende Absicht auf Christum und Sein Evangelium hat, und daß in seiner Uebung dem Menschen Sinn und Meinung vergehen soll, als könnte er jemals selbst dem Gesetze genügen. Die Uebung des Gesetzes soll von allen falschen Gedanken über den Zweck des Gesetzes heilen und den armen Sünder dahin drängen und treiben, daß er sich nach tiefer Erfahrung seines Unwerthes lauterlich in JEsu treue Hände ergebe. Das ist die Belehrung St. Pauli über den Zweck des Gesetzes. Durchs Gesetz soll es dahin kommen, daß dem Menschen nichts übrig bleibt, als die gnädige Verheißung Gottes, die er im Glauben faßen kann.
|  Die ganze Epistel des heutigen Tages ist dem Apostel durch den Gegensatz abgenöthigt worden, in welchen sich die Heidenchristen zu ihm aus Liebe zum Gesetze begeben hatten. Diesen Gegensatz, meine lieben Brüder, muß man richtig faßen und begreifen: es ist ein reiner Gegensatz zwischen Fleisch und Geist, menschlicher und göttlicher Kraft. Wenn die Römischen behaupten, daß wir aus Glauben und Werken selig werden, wir aber, daß wir allein aus Glauben selig werden ohne Werke, so ist das nicht völlig derselbe Gegensatz, wie der in unserer Epistel. Der Römische redet zunächst von Werken, die dem Glauben folgen, während die Gesetzeswerke der Juden den Glauben vorangiengen. Die Werke, welche dem Glauben folgen, geschehen in des Glaubens Kraft, sind Aeußerungen des Glaubens und eben deshalb eines Lebens, welches übernatürlich und von dem Geiste Gottes selbst gewirkt ist. Dagegen aber die Gesetzeswerke, die vor dem Glauben hergehen, wie das große Ereignis auf Sinai vor dem großen Ereignis auf Golgatha, sind Werke des Fleisches und der Vernunft des alten Menschen, Anstrengungen der eigenen Kraft, Gottes Gebot zu erfüllen. Wenn daher der heilige Apostel den Gesetzeswerken alle Kraft abspricht, uns gerecht und selig zu machen, so ist das etwas anderes, als wenn den Werken, die aus dem Glauben kommen, die seligmachende Kraft abgesprochen wird. Es ist etwas anderes, aber es geschieht beides mit gleichem Recht, und die Kirche, die den Weg St. Pauli in Sachen der Rechtfertigung geht, das ist eben die lutherische Kirche: wehrt daher eben sowohl den Römischen, wie den Juden, und spricht allen Arten der Werke die gerecht und selig machende Kraft ab. Weder die Werke, die aus dem Glauben folgen, noch die, welche ihm vorhergehen, weder die, welche in Gott gethan sind, noch die, welche ohne Gott geschehen, sind untadelhaft und vollkommen; beide male mischt sich die Sünde des Menschen ein, wenn auch in verschiedener Macht und nach verschiedenem Maße. Was aber selbst nicht gerecht ist, kann gewis auch nicht gerecht machen. Der Ursprung unseres Lebens, unserer Gerechtigkeit und unserer Seligkeit bleibt immer und ewig allein die Gnade; die verdienende Ursache von allem und allem bleibt immer und ewig das angebetete Gotteslamm, und die ergreifende Hand aller Wohlthat Gottes, alles neuen Lebens, aller Gerechtigkeit und Seligkeit kann nie etwas anderes sein, als der Glaube, da die Werke ebensowenig etwas ergreifen als verdienen können. Mag man daher die Werke in der oder jener Hinsicht loben und preisen wie man will: den Ruhm, welcher ihnen von den Römischen beigelegt wird, nach welchem sie dem Glauben zur Seite im Werke der Rechtfertigung treten, kann man ihnen mit Wahrheit nicht beilegen, und das wahre, was in der römischen Lehre liegt, ist eigentlich weiter nichts, als was die lutherische Kirche sagt, daß der rechtfertigende Glaube nicht todter Art sei, sondern lebendig. Der Glaube steht eben in einem doppelten Verhältnis zu Gott und den Menschen, nach oben hin und zur Seite hin. In dem einen Verhältnis ist er rein empfangend, in dem andern gebend, und diese beiden Beziehungen eines und desselben Lebens darf man weder mit einander verwechseln, noch sie von einander scheiden.
.
 „Noch von einander scheiden,“ habe ich gesagt. Ich kann nicht unterlaßen, dies zu wiederholen; ich weiß wo ich stehe und das Amt zu führen habe, und muß Gottes Wort richtig theilen. Es gibt Gemeinden, die anderer Art sind wie die hiesige, bei denen die Lehre von der Gerechtigkeit allein aus Glauben in Erfahrung steht, nicht misbraucht wird, als Kleinod ebensowohl des allgemeinen inneren, als des gesammten kirchlichen Lebens gilt. Ich hoffe wenigstens, daß es solche Gemeinden gebe, oder will ich es doch wünschen. Bei uns ist es nicht also. Die Mehrzahl unter euch lebt im Stande der fleischlichen Sicherheit und hat sich an die Lehre der lutherischen Kirche nur gewöhnt, wie sie sich auch an eine andere gewöhnt haben würde, wenn sie darinnen auferzogen worden wäre: daher gilt es auch, gegenüber solchen Zuhörern mit der Predigt von der Gerechtigkeit allein aus Glauben vorsichtig zu sein. Es ist in der That zu fürchten, daß sie von vielen unter euch gründlich gemisbraucht, und, wie man sagt, zu einem Faulkißen gemacht werde. Man kann es unter euch mit Ohren hören, daß ihr glaubet, mit den Werken und der Heiligung keinen so großen Ernst machen zu müßen, weil euch ja doch nur der Glaube gerecht und selig mache. Mit meinen Ohren habe ich es gehört, daß gesagt wurde: „Ich kann ja wohl einmal diese Sünde thun, der Pfarrer spricht mir ja die Absolution.“ Bei einer solchen Gesinnung und wißentlichen bewußten| Verkehrung der Wahrheit ist es nicht bloß nöthig, recht oft und scharf die reine Lehre zu betonen, sondern die nothwendige Verbindung eines heiligen Lebens mit dem rechten Glauben hervorzuheben. Es gibt ein pur menschliches und fleischliches Vertrauen auf die göttliche Lehre von der Gerechtigkeit allein aus Glauben; dies unterscheidet sich von dem aus dem Geiste Gottes kommenden Glauben und Vertrauen, wie die Erde vom Himmel, und wird an dem Leichtsinne des Lebens erkannt. Wer die hohe, geistliche Lehre geistlich gefaßt hat, der geht nicht, wie so viele Orthodoxe des achtzehnten Jahrhunderts, mit der Lehre von der Gerechtigkeit allein aus Glauben auf den Lippen mitten in die Strömung der Welt hinein, und läßt sich von ihr treiben, wohin sie will. Mit dem Munde singen: Aus Gnaden soll ich selig werden, und dabei weltförmig, ja geradezu ein Weltkind sein, das verdient alle die Geißelhiebe, welche von Seiten der Pietisten der todten Orthodoxie gegeben wurden, und wenn man in der neuen Zeit zuweilen einmal gesagt hat, die Lutheraner hätten keine Selbstgerechtigkeit der Werke, aber ihrer viele trieben ein eitles, selbstgerechtes Spiel mit ihrer reinen Lehre, und thäten geradezu so, als ob man nicht aus Glauben, sondern durch die Lehre selig würde, so ist diese Rede nicht gar so sehr zu verwerfen, daß man sich nicht einmal darnach prüfen müßte. Wenn St. Paulus, der Mann von leuchtendem, untadelhaftem Wandel den Werken allen Ruhm abspricht, dem Glauben allen Segen zuspricht, so ist das etwas ganz anderes, klingt auch ganz anders und macht einen ganz anderen Eindruck, als wenn der muthwillige Sünder sich alle Tage aufs neue in alten Sünden badet und sich dabei erfrecht, von der Gerechtigkeit allein aus Glauben zu reden. Das sei euch zur Warnung gesagt, die ihr paulinische Predigten von der Gerechtigkeit allein aus Glauben leider nicht brauchen könnt, weil ihr, wenn nicht selbstgerecht, doch aber selbstzufrieden seid in allen euren Sünden. Ruhm aber und Preis sei dem HErrn für Seine heilige Lehre von der Gerechtigkeit allein aus Gnaden, allein durch Christum, allein aus Glauben, für diese feste Burg und Zuflucht gejagter Seelen, für diese einzige Ruhe aller wahrhaft wachen, gläubigen und heiligen Menschen. Amen.




« Trinitatis 12 Wilhelm Löhe
Epistel-Postille (Wilhelm Löhe)
Trinitatis 14 »
Für eine seitenweise Ansicht und den Vergleich mit den zugrundegelegten Scans, klicke bitte auf die entsprechende Seitenzahl (in eckigen Klammern).